LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6387 28.05.2019 Datum des Originals: 27.05.2019/Ausgegeben: 03.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2400 vom 25. April 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5942 Längerfristige Perspektiven des Archivs für alternatives Schrifttum (afas) und Konzepte zur Verlagerung von Archivgütern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Vorlage 17/1632 vom 28.01.2019 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eine kurze Information über den Sachstand zum Archiv für alternatives Schrifttum veröffentlicht. Danach soll das Konzept zur Verlagerung von Archivgütern bis zur Jahresmitte entwickelt werden. Erwogen wird zudem die Verlagerung in das Landesarchiv. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2400 mit Schreiben vom 27. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen beantwortet. 1. In welchem Umfang sind Finanzmittel aus dem Landeshaushalt für die Verlagerung und das neue weiterentwickelte Konzept des Archivs vorgesehen? Mit einem Konzept ist erst Mitte des Jahres zu rechnen. Auch der nächste Landeshaushalt befindet sich noch im Aufstellungsverfahren. Die Frage kann daher noch nicht beantwortet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6387 2 2. Gibt es die Möglichkeit, alle historisch bedeutsamen Archivgüter an einem Ort (zum Beispiel im Landesarchiv) zu behalten und nicht auf viele verschiedene Archive zu verteilen? Die Frage nach dem Verbleib des vom afas gesammelten Bestandes lässt sich erst nach Abschluss der konzeptionellen Arbeiten und notwendiger rechtlicher Prüfungen beantworten. 3. Welche weiteren Archive kommen nach Ansicht der Landesregierung als neue Standorte in Betracht? Diese Frage lässt sich jetzt noch nicht beantworten. 4. Welche Archivgüter des Archivs für alternatives Schrifttum (afas) sollen verlagert werden? Ob bzw. welche Archivgüter verlagert werden können oder sollen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. 5. Wer entscheidet, welche Archivgüter erhalten werden und welche nicht? Grundsätzlich muss die Frage, welche Archivgüter erhalten werden müssen, von Experten beantwortet werden.