LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6388 28.05.2019 Datum des Originals: 27.05.2019/Ausgegeben: 03.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2402 vom 25. April 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5944 Kulturlandschaft fördern – Publikum einbeziehen und Auswahlkriterien offenlegen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und das NRW Kultursekretariat Wuppertal beabsichtigen, für das neue Förderprogramm „Neue Wege“ 25 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2019 bis zu einer Fördersumme von 10 Millionen Euro im Jahr 2022 anwachsen.1 Das Förderprogramm des Ministeriums ist für die Unterstützung und die Profilbildung von kommunalen Theatern und Orchestern vorgesehen. 18 kommunale Theaterhäuser und 14 kommunale Orchester können diese Summe für Initiativen, Projekte und Entwicklungen in allen möglichen Kultur- und Kunstsparten nutzen. Ziel des Förderprogramms ist es, die „Vielfalt auf den Bühnen des Landes NRW zu stärken - in der Zusammensetzung der Ensembles, der Orchester und Leitungsstrukturen, in den künstlerischen Programmen oder bei der Gewinnung und Bindung neuen Publikums“. Außerdem sollen die Mittel „die Stärkung und Ausbildung besonderer Profile, von künstlerischer Qualität und künstlerischen, organisatorischen, strukturellen oder experimentellen Impulsen fördern.“2 Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Schritten: zuerst sollen die Projekte nach formalen und qualitativen Kriterien überprüft werden, in einem zweiten Schritt sollen Gespräche von Antragstellern mit Jurymitgliedern stattfinden, aber auch externe fachliche Expertisen können herangezogen werden. 1 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/25-millionen-euro-vom-land-neues-programm-fuer-dieprofilbildung -von-theatern-und (4.12.2018) 2 http://www.neuewege-foerderung.de/faq/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6388 2 Leider gibt es erneut keine Möglichkeiten für das Publikum, selbst einen Entscheidungsbeitrag zu leisten bezüglich der Frage, was es auf der Bühne sehen und hören möchte. Das geschieht, obwohl in der Beschreibung der Aufgaben und Perspektiven des NRW Kultursekretariats Wuppertal3 explizit der Anspruch formuliert wird: „das Publikum steht dabei im Zentrum und kann unmittelbar am Prozess beteiligt werden“.4 Die kulturpolitischen Schwerpunkte der 17. Wahlperiode enthalten sowohl den Ausbau der Theater- und Orchesterförderung als auch den der Förderung der „Freien Szene“ (beziehungsweise Kooperationen von Kommunaltheatern mit Theatern der „Freien Szene“). Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist zu befürchten, dass Mittel dieses Förderprogramms wieder schwerpunktmäßig der Unterstützung der „freien Kunstszene“ zufließen werden. Solche Befürchtungen werden bestärkt, weil die Aufzählung der Aufgaben und Perspektiven des NRW Kultursekretariats Wuppertal3 den Hinweis enthält, dass eine Priorisierung von Multikultur gegenüber Monokultur5 beabsichtigt ist. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2402 mit Schreiben vom 27. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welcher Form von Projekten der Kulturszene sollte aus Sicht der Landesregierung bei der Auswahl Vorrang gegeben werden? Das in der Kleinen Anfrage angesprochene Programm richtet sich an Kommunaltheater und - orchester. Kooperationen mit Freien Trägern sind möglich. 2. Nach welchen nachvollziehbaren Kriterien werden die Projekte bewertet? Der formale Rahmen für eine Förderung wird bewusst weit gefasst. Neben der erforderlichen zuwendungsrechtlichen Bewertung der Projektanträge bewertet die Jury laut Ausschreibung die Projekte nach dem Beitrag zur Profilentwicklung der jeweiligen Theater bzw. Orchester. Dies kann durch neue oder durch die Weiterentwicklung vorhandener Schwerpunkte geschehen. 3. Welche Rolle kommt „externen fachlichen Expertisen“ bei der Auswahl zu? Die berufene Jury kann auf fachliche Expertisen zurückgreifen, wenn zusätzliche Sachkenntnis erforderlich ist. In der Ausschreibungsrunde 2018/19 wurden drei Expertisen in den Themenbereichen Inklusion und Digitalität eingeholt. Sie wurden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. 3 https://www.nrw-kultur.de/__wp_admin/wp-content/uploads/2014/10/Aufgaben-und-Perspektiven- NRWKS.pdf 4 https://www.nrw-kultur.de/__wp_admin/wp-content/uploads/2014/10/Aufgaben-und-Perspektiven- NRWKS.pdf, S.6. 5 https://www.nrw-kultur.de/__wp_admin/wp-content/uploads/2014/10/Aufgaben-und-Perspektiven- NRWKS.pdf, S.5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6388 3 4. In welchem Umfang wurde die Erstellung der Expertisen mit Landesmitteln gefördert? (bitte Fördersumme für die jeweiligen Expertisen nennen) Die Expertisen wurden von professionellen Theatermachern im Rahmen ihrer Tätigkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, beispielweise über einen Publikumspreis und/oder über eine (öffentliche) Abstimmung eine bessere Einbeziehung des Publikums bei der Auswahl zu gewährleisten? Befragungen des Publikums und insbesondere der Nichtbesucherinnen und -besucher geben grundsätzlich wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturangebotes. Beim Förderprogramm „Neue Wege“ geht es um eine Profilbildung, die vorrangig von der und aus der Institution heraus entwickelt werden muss. Bei der Umsetzung der Schwerpunkte ist eine Einbeziehung des Publikums durch Theater und Orchester aus Sicht des Landes wünschenswert.