LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6390 28.05.2019 Datum des Originals: 28.05.2019/Ausgegeben: 03.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2404 vom 26. April 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/5954 Offene Haftbefehle gegen Linksextreme in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2019 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die linksextreme Szene ist auch in NRW durch eine hohe Gewaltbereitschaft gekennzeichnet. Dies haben insbesondere die Ausschreitungen um den Hambacher Forst gezeigt. Die Interventionistische Linke, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hat das Bündnis „Ende Gelände“ laut NRW-Verfassungsschutzbericht 2017 bei seinen oftmals illegalen Großaktionen um den Hambacher Forst beeinflusst. Im Rahmen dieser „Aktionen“ kam es laut Verfassungsschutz zu Straftaten. Die Grüne Jugend unterstützt das Bündnis „Ende Gelände“ ebenfalls.1 Darüber hinaus berichtet der Verfassungsschutz auch von der bundesweiten und internationalen Vernetzung der linksextremen Szene in NRW. Das habe sich bei den „Ende Gelände“- Aktionen und den G20-Krawallen offenbart. Auch das gewaltsame Vorgehen gegen Vertreter der AfD zeigt, wie gefährlich die linksextreme Szene in NRW ist. Im Rahmen des Europawahlkampfes wurden z.B. Fahrzeuge der AfD abgebrannt.2 Das Ausrichten von öffentlichen Wahlkampfveranstaltungen ist z.B. in Köln im Moment nur noch unter massivem Polizeischutz möglich. Im Rahmen einer AfD-Veranstaltung in Köln am 07. April 2019 wurde eine mit internationalem Haftbefehl gesuchte Person aus den Reihen der gewaltbereiten Gegendemonstranten festgenommen. 1 https://www.ende-gelaende.org/de/unterstuetzerinnen/ 2 https://www.waz.de/politik/afd-fahrzeuge-in-essen-abgebrannt-id216984449.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6390 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2404 mit Schreiben vom 28. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Basis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist die durch das Bundeskriminalamt halbjährlich durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität. Der Stichtag der aktuellen Erhebung war der 28.03.2019, bei dem es sich um eine tagesaktuelle Momentaufnahme handelt. 1. Gegen wie viele Linksextreme lagen bis zum Stichtag im Frühjahr 2019 nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegende Deliktsart und PMK Bezug.) Zum Stichtag 28.03.2019 lagen gegen 25 Personen insgesamt 37 durch eine Justizdienststelle des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellte Haftbefehle vor. Das Datum der Ausstellung des Haftbefehls wird im polizeilichen Fahndungssystem nicht erfasst, weshalb das Datum der Speicherung des Haftbefehls durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt wird. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage zu entnehmen. 2. Wie werden diese Fälle nach den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet? Von den 37 Haftbefehlen wurden sieben der Priorität II und dreißig der Priorität III zugeordnet. Haftbefehle zur Priorität I lagen nicht vor. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage zu entnehmen. 3. In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden? 24 Haftbefehle waren länger als 182 Tage im Fahndungssystem gespeichert. Die Gründe, warum Haftbefehle zum Erhebungszeitpunkt noch nicht vollstreckt werden konnten, liegen insbesondere darin, dass der Wohnsitz oder der ständige Aufenthaltsort der gesuchten Person polizeilich nicht ermittelt werden konnten. 4. Wie viele Haftbefehle gegen Linksextreme wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert? Alle die unter Frage 1 genannten Haftbefehle werden in nur einer Datenbank gespeichert. Wird ein Haftbefehl vollstreckt, wird er in der Datenbank gelöscht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6390 3 5. Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Linksextremen halten sich mutmaßlich im Ausland auf? Zu keiner der gesuchten Personen liegen Erkenntnisse über einen Aufenthalt im europäischen Ausland vor. Anlage Kleine Anfrage 2404 Offene Haftbefehle gegen Linksextreme in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2019 Lfd. Nr. Geschlecht Alter Anzahl HB Speicherung HB Grund des Haftbefehls Delikt PMK-Bezug Priorität 13.04.2018 Strafvollstreckung Hausfriedensbruch nein Priorität 3 30.08.2018 Strafvollstreckung Hausfriedensbruch ja Priorität 3 2 M 26 1 17.05.2018 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 3 M 32 1 08.08.2018 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 07.03.2019 Strafvollstreckung Beleidigung Nein Priorität 3 19.09.2018 Strafvollstreckung Widerstandshandlung ja Priorität 2 5 M 25 1 18.03.2019 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB Nein Priorität 3 6 M 30 1 25.02.2019 Strafvollstreckung Diebstahl Nein Priorität 3 7 M 29 1 12.10.2018 Strafvollstreckung Diebstahl Nein Priorität 3 8 W 30 1 28.08.2018 Strafvollstreckung Betrug nein Priorität 3 9 W 27 1 06.03.2018 Strafvollstreckung Betrug nein Priorität 3 05.12.2018 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB Nein Priorität 3 10.10.2018 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB Nein Priorität 3 08.03.2019 Strafvollstreckung Betrug Nein Priorität 3 11 M 23 1 01.03.2019 Sicherung des Strafverfahrens Diebstahl Nein Priorität 3 12 M 24 1 01.10.2018 Strafvollstreckung Beleidigung Ja Priorität 3 13 M 36 1 13.04.2017 Sicherung des Strafverfahrens Störung öffentlicher Betriebe ja Priorität 3 14 M 49 1 02.02.2016 Strafvollstreckung Körperverletzungsdelikt ja Priorität 2 15 W 27 1 19.01.2018 Sicherung des Strafverfahrens Diebstahl ja Priorität 2 16 M 51 1 11.10.2017 Sicherung des Strafverfahrens Raub ja Priorität 2 04.01.2017 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 06.01.2017 Strafvollstreckung VersG ja Priorität 3 07.02.2017 Strafvollstreckung Betrug nein Priorität 3 27.03.2018 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 19 M 32 1 07.08.2018 Strafvollstreckung VersG ja Priorität 3 20 W 61 1 11.10.2017 Sicherung des Strafverfahrens Raub ja Priorität 2 21 M 65 1 11.10.2017 Sicherung des Strafverfahrens Raub ja Priorität 2 22 M 45 1 08.01.2019 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB Nein Priorität 3 23 M 52 1 04.10.2018 Strafvollstreckung sonstige Nebengesetze Nein Priorität 3 24 M 32 1 19.02.2019 Strafvollstreckung schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern Nein Priorität 3 05.10.2015 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 23.05.2016 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 02.06.2016 Strafvollstreckung Landfriedensbruch ja Priorität 2 03.06.2016 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 06.06.2016 Strafvollstreckung Hausfriedensbruch nein Priorität 3 08.06.2016 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB nein Priorität 3 08.10.2018 Strafvollstreckung sonstige Straftat nach dem StGB Nein Priorität 3 26 41 20 2 2 3 1 4 10 M M M 17 18 25 M M M 26 2 29 2 51 7 Seite 1 von 1