LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6436 03.06.2019 Datum des Originals: 31.05.2019/Ausgegeben: 06.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2466 vom 9. Mai 2019 der Abgeordneten Norwich Rüße, Horst Becker und Oliver Keymis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6168 Wie geht die Landwirtschaftskammer im Kreis Kleve Beschwerden und Hinweisen zur unsachgemäßen Gülleausbringung nach? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ausbringung der Gülle durch die heimischen Landwirtinnen und Landwirte auf die Felder, führt immer wieder zu Beschwerden seitens der Bevölkerung. Gründe dafür sind die zeitweilig hohe Geruchsbelastung, aber auch offensichtliche Verstöße gegen geltendes Düngerecht, wie beispielsweise Aufbringungen in den Wintermonaten. Letztlich hat die regelmäßige Medienberichterstattung hinsichtlich illegaler Gülleimporte – insbesondere in den grenznahen Regionen – zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung beigetragen. Landwirtinnen und Landwirte, die Gülle auf ihren landwirtschaftlichen Flächen aufbringen, müssen die Vorgaben des geltenden Düngerechts beachten. Gemäß der guten fachlichen Praxis müssen Aufbringzeitpunkt und die Menge so gewählt werden, wie in der Düngebedarfsermittlung für die Kultur berechnet wurde. Auffällige Betriebe werden durch Landesbedienstete der Landwirtschaftskammer überprüft, zusätzlich gehen auch hier Beschwerden und Hinweise bezüglich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung ein. Der Umgang mit derartigen Beschwerden und Hinweisen stellt sich in den einzelnen Kreisen zuweilen sehr unterschiedlich dar. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2466 mit Schreiben vom 31. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6436 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter ist zuständige Behörde für den Vollzug des Düngerechts in Bezug auf die Anwendung von Düngemitteln. Dazu gehören neben der bundesweit geltenden Düngeverordnung (DüV), der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) und der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) die Wirtschaftdünger-Nachweisverordnung NW (WDüngNachwV) und die Landesdüngeverordnung (LDüngV). Die Überwachung dieser Regelungen erfolgt nach einem gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmten Kontrollkonzept. Es gliedert sich in eine systematische Überwachung von jährlich etwa 2.600 nach Risikokriterien ausgewählten Betrieben und die Kontrolle aufgrund von Anzeigen und Beschwerden. Dazu kommen Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer. 1. Wie viele Beschwerden wegen Gülleausbringung für das Gebiet des Kreises Kleve wurden bei der Landwirtschaftskammer im Jahr 2018 anhängig? (Bitte Beschwerden und Anzeigen bei der Landwirtschaftskammer auflisten.) Bei eingehenden Beschwerden und Anzeigen erfolgt in der Regel eine Sachverhaltsklärung. Bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Anrufen oder Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern oder anderen Stellen kann schon im Rahmen von Telefongesprächen oder durch Mailkontakt geklärt werden, dass ein ordnungsrechtlicher Verstoß offensichtlich nicht vorliegt oder eine Zuständigkeit der Stabstelle Düngerecht beim Direktor der Landwirtschaftskammer nicht gegeben ist (z.B. Nachtfahrten, Wegeverschmutzung). In der Regel werden solche Kontakte nicht erfasst. Im Zuständigkeitsbereich der Kreisstelle (Kreis Kleve und Kreis Wesel zusammen, da keine nach Kreisen getrennten Zahlen vorliegen) wurden 75 derart konkretisierter Fälle weiterbearbeitet. Im Kreis Kleve wurden 2018 insgesamt 271 Betriebe geprüft. Diese Zahl umfasst sowohl systematische Kontrollen als auch die Anzeigen, die durch die Stabstelle Düngeverordnung beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragtem bearbeitet wurden. 2. In wie vielen Fällen gab es eine Vorortkontrolle im Kreis Kleve, bei der Verstöße gegen das Düngerecht festgestellt wurden? In 2018 fanden 150 Vorort-Kontrollen statt, bei denen 58 Verstöße festgestellt wurden. 3. Wie wurden diese unter Frage 2 geschilderten Verstöße geahndet? (Bitte präzise angeben, ob es zur Verhängung von Geldstrafen in welcher Höhe gekommen ist oder ob andere Maßnahmen ergriffen wurden.) Für die erfassten Verstöße liegen keine nach Vorort-Kontrollen und übrigen Kontrollen differenzierten Daten vor. In 2018 wurden insgesamt 80 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (systematische Kontrolle und Anzeigen), bei 69 Verfahren wurde ein Bußgeld verhängt, bei 4 Verfahren eine Verwarnung ausgesprochen, 7 Verfahren wurden eingestellt. Die Bußgeldhöhe lag zwischen 100 und 6500 Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6436 3 4. Wie viele Anträge auf Verschiebung der Sperrfrist 2017/2018 wurden im Kreis Kleve gestellt? (Bitte getrennt nach Vor- bzw. Rückverlegung angeben.) Es wurden 116 Verschiebungen der Sperrfrist (früherer Beginn) genehmigt. 5. Wurde in diesen unter Frage 4 geschilderten Fällen die Einhaltung durch die Landwirtschaftskammer kontrolliert? (Bitte genau angeben, in welchen Fällen Kontrollen vor Ort erfolgten.) Eine Kontrolle der Einhaltung der Sperrfrist findet nur in Einzelfällen aufgrund von Anzeigen/Beschwerden statt. Im Kreis Kleve fanden in 2018 keine solchen Kontrollen statt.