LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6448 04.06.2019 Datum des Originals: 04.06.2019/Ausgegeben: 07.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2509 vom 8. Mai 2019 der Abgeordneten Anja Butschkau, Armin Jahl, Volkan Baran und Nadja Lüders SPD Drucksache 17/6211 Integration langzeitarbeitsloser Menschen: Wie sichert die Landesregierung die positiven Erkenntnisse des Modellprojekts in Dortmund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2017 fördert das Land NRW fünf innovative Modellprojekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Duisburg und Recklinghausen. Im Rahmen des Modellprojektes „Service Center Lokale Arbeit“ in Dortmund werden Beschäftigungsperspektiven für Langzeitleistungsbeziehende durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im ersten Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt erweitert. Zum 26.03.2019 konnten bereits 151 Stellen für Langzeitleistungsbeziehende im allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Förderung des Modellprojektes endet am 31.12.2019. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2509 mit Schreiben vom 4. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Modellprojekts? Die bisherige Umsetzung des Modellprojekts in Dortmund wird von der Landesregierung positiv bewertet. Mit dem Service Center lokale Arbeit wird ein innovativer Projektansatz gefördert, der landesweit auf großes Interesse gestoßen ist. Vor allem die Erfahrungen bei der Verknüpfung der Vergabe mit der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen erscheinen vielversprechend. Die Übertragbarkeit ist aber in hohem Maße abhängig von der Organisation der städtischen Vergaben in den Kommunen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6448 2 2. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den bisherigen Ergebnissen der Modellprojekte für ihre zukünftige Arbeitsmarktpolitik? Eine erste Auswertung des begleitenden Monitorings macht deutlich (siehe dazu auch Vorlage 17/2020), dass es mit der Modellförderung gelang, auch Menschen die bereits sehr lange arbeitslos waren, bei Arbeitgebern der privaten Wirtschaft zu integrieren. Es zeigt sich dabei, dass vor allem das begleitende Coaching ein wichtiger Faktor ist. Diese Ansätze konnten bereits mit dem Teilhabechancengesetz zu einem Bestandteil der Regelförderung im SGB II gemacht werden. 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, die positiven Erkenntnisse aus den Modellprojekten zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen zu verstetigen? Ein Bestandteil der Modellprojekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen ist die Überführung der positiven Erkenntnisse aus der Förderung durch die Modellkommunen in die (Weiter-)Entwicklung ihrer kommunalen Arbeitsmarktstrategien. Darüber hinaus wird die Landesregierung die Erkenntnisse aus den Modellprojekten nach Ende der Landesförderung für die weitere fachliche Begleitung der Jobcenter nutzen. Die Erfahrungen fließen zudem in die fachliche Begleitung des Teilhabechancengesetzes durch die Landesregierung und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit ein. 4. Welche weiteren Maßnahmen und Programme plant die Landesregierung, um die Langzeitarbeitslosigkeit in strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens zu reduzieren? Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind die Instrumente zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit deutlich attraktiver ausgestaltet worden. Zusätzlich stehen den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen in den nächsten vier Jahren deutlich mehr finanzielle Mittel für die Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Bund die Voraussetzungen für den sog. Passiv-Aktiv-Transfer mit Bundesmitteln geschaffen, der von den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen bereits genutzt wird. Von diesen zusätzlichen Mittel profitieren vor allem strukturschwache Regionen, die besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Die Landesregierung wird die Umsetzung der neuen Regelinstrumente gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit eng begleiten. Ein Fokus liegt dabei u.a. auf der Gestaltung von Übergängen von Teilnehmenden an dem Projekt „Öffentlich geförderter Beschäftigung in NRW“. 5. Wie wird die Landesregierung Kommunen mit schwieriger Haushaltslage finanziell dabei unterstützen, kommunale Arbeitsmarktstrategien umzusetzen? Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist am 28. Februar 2019 ein Schreiben an alle Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen zur Unterstützung der Kommunen bei der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit versandt worden. Darin wird klargestellt, dass sich auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden oder am Stärkungspakt teilnehmen, mit eingesparten kommunalen Kosten der Unterkunft an den Aktivitäten zur Reduzierung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6448 3 Langzeitarbeitslosigkeit beteiligen können, sofern die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Haushaltssicherungskonzepts (HSK) oder Haushaltssanierungsplans (HSP) dadurch nicht gefährdet wird. Der Umgang mit dem eingesparten kommunalen Anteil der Kosten der Unterkunft liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommune, um eigene kommunale Arbeitsmarktstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Grundsätzlich schließt eine schwierige Haushaltssituation die Bereitstellung des eingesparten kommunalen Anteils an den Kosten der Unterkunft nicht aus. Die Zulässigkeit im Einzelfall ist individuell zu prüfen. Geplant ist darüber hinaus, Ansätze guter Praxis bekannt zu machen.