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Datum des Originals:
0
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.06
.2019
/Ausgegeben:
07
.06.2019
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein
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Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein
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Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884
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2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet
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Angebot des Landtags Nordrhein
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Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
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vom
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Mai
2019
der Abgeordneten Anja Butschkau, Armin Jahl, Volkan Baran und Nadja Lüders SPD
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Integration langzeitarbeitsloser Menschen: Wie sichert die Landesregierung die
positiven Erkenntnisse des Modellprojekts in Dortmund
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Seit 2017 fördert das Land NRW fünf innovative Modellprojekte zur Integration von
langz
eitarbeitslosen Menschen in Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Duisburg und
Recklinghausen. Im Rahmen des Modellprojektes „Service Center Lokale Arbeit“ in Dortmund
werden Beschäftigungsperspektiven für Langzeitleistungsbeziehende durch den geförderten
Ausbau
einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche
Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im ersten Arbeitsmarkt in den Betrieben
am Standort Dortmund gezielt erweitert. Zum 26.03.2019 konnten bereits 151 Ste
llen für
Langzeitleistungsbeziehende im allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Förderung
des Modellprojektes endet am 31.12.2019.
D
er Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
hat die Kleine Anfra
ge 2
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09
mit Schreiben
vom
4
.
Juni
2019 namens der Landesregierung
im Einvernehmen mit der Ministerin für
Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
beantwortet.
1.
Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Modellprojekts?
Die bisherige Umsetzung des Modellprojekts in Dortmund
wird von der Landesregierung
positiv bewertet. Mit dem Service Center lokale Arbeit wird ein innovativer Projektansatz
gefördert, der landesweit auf großes Interesse gestoßen ist. Vor allem die Erfahrungen bei der
Verknüpfung der Vergabe mit der Beschäftig
ung von Langzeitarbeitslosen erscheinen
vielversprechend. Die Übertragbarkeit ist aber in hohem Maße abhängig von der Organisation
der städtischen Vergaben in den Kommunen.
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2.
Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den bisherigen Ergebnissen der
Mode
llprojekte für ihre zukünftige Arbeitsmarktpolitik?
Eine erste Auswertung des begleitenden Monitorings macht deutlich (siehe dazu auch Vorlage
17/2020), dass es mit der Modellförderung gelang, auch Menschen die bereits sehr lange
arbeitslos waren, bei Arb
eitgebern der privaten Wirtschaft zu integrieren. Es zeigt sich dabei,
dass vor allem das begleitende Coaching ein wichtiger Faktor ist. Diese Ansätze konnten
bereits mit dem Teilhabechancengesetz zu einem Bestandteil der Regelförderung im SGB II
gemacht w
erden.
3.
Wie beabsichtigt die Landesregierung, die positiven Erkenntnisse aus den
Modellprojekten zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen zu
verstetigen?
Ein Bestandteil der Modellprojekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen ist di
e
Überführung der positiven Erkenntnisse aus der Förderung durch die Modellkommunen in die
(Weiter
-
)Entwicklung ihrer kommunalen Arbeitsmarktstrategien. Darüber hinaus wird die
Landesregierung die Erkenntnisse aus den Modellprojekten nach Ende der Landesfö
rderung
für die weitere fachliche Begleitung der Jobcenter nutzen. Die Erfahrungen fließen zudem in
die fachliche Begleitung des Teilhabechancengesetzes durch die Landesregierung und die
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit ein.
4.
Welche weit
eren Maßnahmen und Programme plant die Landesregierung, um die
Langzeitarbeitslosigkeit in strukturschwachen Regionen Nordrhein
-
Westfalens zu
reduzieren?
Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind die
Instrumente zur
Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit deutlich attraktiver ausgestaltet
worden.
Zusätzlich stehen den Jobcentern in Nordrhein
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Westfalen in den nächsten vier Jahren deutlich
mehr finanzielle Mittel für die Eingliederung von langzeitarbeitslosen
Menschen zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Bund die Voraussetzungen für den sog. Passiv
-
Aktiv
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Transfer mit
Bundesmitteln geschaffen, der von den Jobcentern in Nordrhein
-
Westfalen bereits genutzt
wird. Von diesen zusätzlichen Mittel profitieren vor alle
m strukturschwache Regionen, die
besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Die Landesregierung wird die
Umsetzung der neuen Regelinstrumente gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW der
Bundesagentur für Arbeit eng begleiten. Ein Fokus liegt da
bei u.a. auf der Gestaltung von
Übergängen von Teilnehmenden an dem Projekt „Öffentlich geförderter Beschäftigung in
NRW“.
5.
Wie wird die Landesregierung Kommunen mit schwieriger Haushaltslage
finanziell dabei unterstützen, kommunale Arbeitsmarktstrategien
umzusetzen?
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist
am 28. Februar 2019 ein Schreiben an alle Kreise und kreisfreien Städte sowie die
Städteregion Aachen zur Unterstützung der Kommunen bei der Reduzierung de
r
Langzeitarbeitslosigkeit versandt worden. Darin wird klargestellt, dass sich auch Kommunen,
die sich in der Haushaltssicherung befinden oder am Stärkungspakt teilnehmen, mit
eingesparten kommunalen Kosten der Unterkunft an den Aktivitäten zur Reduzierung
der
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Langzeitarbeitslosigkeit beteiligen können, sofern die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen
Haushaltssicherungskonzepts (HSK) oder Haushaltssanierungsplans (HSP) dadurch nicht
gefährdet wird. Der Umgang mit dem eingesparten kommunalen Anteil der Koste
n der
Unterkunft liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommune, um eigene kommunale
Arbeitsmarktstrategien zu entwickeln und umzusetzen.
Grundsätzlich schließt eine schwierige Haushaltssituation die Bereitstellung des eingesparten
kommunalen Anteils
an den Kosten der Unterkunft nicht aus. Die Zulässigkeit im Einzelfall ist
individuell zu prüfen.
Geplant ist darüber hinaus, Ansätze guter Praxis bekannt zu machen.