LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6454 04.06.2019 Datum des Originals: 04.06.2019/Ausgegeben: 07.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2444 vom 7. Mai 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/6142 Erweiterung der ZUE Bad Driburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß einer Meldung auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold soll die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bad Driburg um ca. 200 Stand-by-Plätze erweitert werden.1 Dafür sei der Umbau eines Gebäudes geplant. Die Planungs- und Bauzeit betrage voraussichtlich bis drei Jahre. Bauherr sei das Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH als Eigentümer der Liegenschaft. Das Gebäude mit insgesamt 4.400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche soll letztendlich über circa 65 Bewohnerzimmer sowie mehrere Gemeinschafts- und Schulungsräume verfügen. Eine Bau-Genehmigung nach § 246 BauGB stellt eine baurechtlichen Sonderregelung dar, die Ende 2019 ausläuft. Diese Sonderregelungen des § 246 BauGB für Flüchtlingsunterkünfte wurden 2014/15 angesichts des dringenden Bedarfs für Unterkünfte erlassen. Im vorliegenden konkreten Fall erscheint es fraglich, ob es sich um dringenden Bedarf unter Berücksichtigung des Gemeinwohls handelt. Die 4 ZUEen im Regierungsbezirk Detmold verfügen über eine Kapazität von insgesamt 1600 Plätzen, von denen gemäß dem aktuellen „Sachstandsbericht staatliches Asylsystem“ vom 11.03.2019 nur 695 Plätze belegt sind. Folglich gibt es in den bestehenden Einrichtungen eine freie Kapazität von 905 Plätzen. Die Belegungszahlen der ZUEen im Regierungsbezirk Detmold haben sich gemäß der vorliegenden Sachstandsberichte zum staatlichen Asylsystem wie folgt entwickelt2: 1 https://www.bezreg-detmold.nrw.de/100_Startseite/010_Meldungen/Ausbau-ZUE-Bad- Driburg/index.php 2 Vergleiche Sachstandsbericht staatliches Asylsystem, Vorlagen: 17/796, 17/1077, 17/1480, 17/1810 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6454 2 ZUE 22.05.2018 17/796 12.09.2018 17/1077 01.12.2018 17/1480 11.03.2019 17/1810 aK3 aB4 aK aB aK aB aK aB Oerlinghausen 600 237 600 192 600 170 300 176 Borgenteich 500 159 500 346 500 338 500 199 Bad Driburg 300 117 300 108 300 180 300 157 Herford 500 182 500 302 500 296 500 163 Summe 1900 695 1900 948 1900 984 1600 695 freie Kapazität 1205 952 916 905 Die Belegungszahlen der vier ZUEen belegen, dass es auch andere Lösungen gäbe, um eine relativ kleine Stadt wie Bad Driburg mit 19.000 Einwohnern nicht durch eine unverhältnismäßige Konzentration zusätzlich zu belasten. Bei einer freien Kapazität von über 900 Plätzen ist die Schaffung zusätzlicher 200 Stand-by-Plätze nicht vermittelbar. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2444 mit Schreiben vom 4. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wäre es nach Ansicht der Landesregierung – in Anbetracht bestehender freier Kapazitäten sowie zur Kosteneinsparung – durch eine Umverteilung im Regierungsbezirk Detmold möglich, einen der vier Standorte als Stand-by- Standort zu nutzen als Alternative zu einem Neubau in Bad Driburg? Die ZUE Bad Driburg verfügt aktuell über 300 aktive Unterbringungsplätze. Bei der Erweiterung dieser Einrichtung um 200 weitere Plätze handelt es sich um eine Maßnahme zur Kompensation des Wegfalls der Einrichtung ZUE Oerlinghausen (Kapazität: 300 aktive und 100 Stand-by-Plätze). Eine Erweiterung der übrigen im Regierungsbezirk Detmold bereits vorhandenen Einrichtungen ist im Rahmen des vorhandenen Bestandes nicht möglich. 2. Warum werden – mit dem Ziel einer gerechten Verteilung sowie von Kosteneinsparungen – die anvisierten zusätzlichen 200 Stand-by-Plätze (wenn überhaupt erforderlich) nicht alternativ durch Anmietung geeigneter Objekte auf größere Städte im Regierungsbezirk Detmold – beispielsweise Höxter und Warburg – verteilt? Die Einrichtungsplanung des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen orientiert sich an dem Ziel, ein regional ausgewogenes und an dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtetes System zu etablieren. Vor diesem Hintergrund konnte durch die Bezirksregierung Detmold die Erweiterung der ZUE Bad Driburg als wirtschaftlichste Variante identifiziert werden. Darüber hinaus ergeben sich durch die Erweiterung einer bestehenden Einrichtung - im Vergleich zu einem Einrichtungsaufbau an einem neuen Standort - positive Synergieeffekte. 3 aK = aktive Kapazität 4 aB= aktuelle Belegung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6454 3 3. Welche Auswirkungen hat die angestrebte Erweiterung der ZUE Bad Driburg um 200 Stand-by-Plätze auf die Bewohner der anderen ZUEen, die unter der Aufsicht der Bezirksregierung Detmold stehen, also Borgenteich, Herford und Oerlinghausen? Keine. 4. Wie gestaltet sich die Vereinbarung zur Finanzierung des Ausbaus der ZUE Bad Driburg mit dem Bauherrn? (aufgeschlüsselt nach Investitionskosten, Betriebskosten und Stand-by-Kosten)? Hierzu befindet sich die Bezirksregierung Detmold aktuell in laufenden Verhandlungen mit der Eigentümerin der Liegenschaft. 5. Welche Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VwVfG hat die Landesregierung für den geplanten Ausbau in Bad Driburg bisher durchgeführt bzw. vorgesehen? Am 26. März 2019 veröffentlichte die Bezirksregierung Detmold eine Presseerklärung zur geplanten Erweiterung der ZUE Bad Driburg. In der öffentlichen Ratssitzung vom 20. Mai 2019 haben die Bezirksregierung Detmold, der Kreis Höxter sowie die Eigentümerin der Liegenschaft gemeinsam über die geplante Erweiterung informiert, die Durchführung eines Runden Tisches für die Nachbarn der ZUE Bad Driburg angekündigt und die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Bürgerversammlung - sofern vom Rat gewünscht - signalisiert. egie berücksichtigt.