LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6459 05.06.2019 Datum des Originals: 05.06.2019/Ausgegeben: 11.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2522 vom 15. Mai 2019 der Abgeordneten Jochen Ott und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/6272 Interessenvertretung für Schulleitungen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Jahren hat sich das Schulsystem in NRW immer wieder verändert. Durch interne, aber auch externe Faktoren hat sich gleichsam die Rollenverteilung der LehrerInnen, insbesondere die Rolle der Schulleiterin/ des Schulleiters verändert. SchulleiterInnen gelten personalrechtlich zurzeit als Lehrkräfte einer Schulform, die sie selbst leiten. Diese Konstruktion beherbergt großes Konfliktpotential bei der Vertretung von Interessen in Konfliktsituationen zwischen Schulleitung und Kollegium, da beide der gleichen Personalvetretung angehören. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2522 mit Schreiben vom 5. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele SchulleiterInnen haben Ihre Schulleiterfunktion wieder aufgegeben? (Auflistung nach Schulform erwünscht). Die Anzahl der Schulleiterinnen und Schulleiter, die ihre Funktion wieder aufgegeben haben, wird statistisch nicht erfasst. In den letzten Jahren sind dem Ministerium für Schule und Bildung lediglich zwölf Einzelfälle bekannt geworden, davon sieben im Bereich Grundschule und jeweils einer in den Bereichen Hauptschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium und Berufskolleg. 2. Wie viele SchulleiterInnen-Stellen sind derzeit unbesetzt? (Auflistung nach Schulform erwünscht). Die Besetzungssituation bei den Schulleitungsstellen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6459 2 Stand: 16.05.2019 Schulform Schulen Schulleitung Besetzungsquote in % ernannt beauftragt vakant Grundschule 2.716 2.407 37 272 89,99 Hauptschule 236 166 19 51 78,39 Förderschule 420 378 5 37 91,19 Realschule 375 309 9 57 84,8 PRIMUS 5 5 0 0 100 Sekundarschule 105 97 0 8 92,38 Gesamtschule 307 288 2 17 94,46 Gemeinschaftsschule 7 6 1 0 100 Gymnasium 507 488 4 15 97,04 Weiterbildungskolleg 43 33 0 10 76,74 Berufskolleg 244 233 0 11 95,49 3. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden liegen seit 2015 gegen SchulleiterInnen aus dem eigenen Kollegium vor? Über Dienstaufsichtsbeschwerden werden keine Statistiken geführt. Dementsprechend kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden von Lehrkräften seit dem Jahr 2015 gestellt wurden, die sich gegen ihre jeweilige Schulleitung richteten. 4. Wird eine Gesetzesänderung zur Bildung einer eigenen Interessensvertretung für Schulleitungen in Betracht gezogen? Die Errichtung einer eigenständigen, schulformübergreifenden Personalvertretung für Schulleitungsmitglieder ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Im Schulbereich werden Personalräte für Lehrkräfte - getrennt nach Schulformen - gebildet (§§ 86, 87 LPVG). Schulleiterinnen und Schulleiter sind gem. § 59 Abs. 1 SchulG zugleich Lehrerinnen und Lehrer. Auch personalvertretungsrechtlich gelten sie als Lehrerinnen und Lehrer und sind zu den Personalvertretungen ihrer jeweiligen Schulform sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt (§ 90 Abs. 1 LPVG). Eine Veranlassung, auf eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften hinzuwirken, sieht die Landesregierung nicht. Sie geht davon aus, dass in den Personalräten eine sachgerechte Vertretung der Interessen und Belange auch der Schulleitungsmitglieder sichergestellt ist. Im Übrigen ist dem LPVG die Bildung von Personalvertretungen für „leitende Beschäftigte“ in allen Verwaltungszweigen fremd. Das LPVG geht vielmehr von einem einheitlichen Beschäftigtenbegriff aus. Interessenkollisionen oder Rollenkonflikte, z.B. zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sind systemimmanent und müssen in allen Personalräten – nicht nur im Schulbereich – sachgerecht gelöst werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6459 3 5. Welche (Zwischen-) Ergebnisse aus der Projektgruppe „Entwicklung der Schulaufsicht“ liegen vor? Die Projektgruppe „Weiterentwicklung der Schulaufsicht“ ist für den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020 eingerichtet worden und hat ihre Arbeit aufgenommen. Ergebnisse können daher noch nicht vorliegen.