LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6479 07.06.2019 Datum des Originals: 07.06.2019/Ausgegeben: 13.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2533 vom 14. Mai 2019 des Abgeordneten Dietmar Bell SPD Drucksache 17/6287 Unklarheit bei der Neubesetzung der Kaufmännischen Geschäftsführung des Universitätsklinikums Bonn ausräumen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Presseinformationen wählte der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn in seiner Sitzung am 22.02.2019, Frau Prof. Dorothee D. als Nachfolgerin für den ausscheidenden Kaufmännischen Geschäftsführer und Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Damian G.. Frau Prof. D. sollte ihren Dienst am 01.04.2019 antreten. Dies ist offensichtlich aber bisher nicht erfolgt. Wie man der Homepage des Universitätsklinikums Bonn entnehmen kann, fungiert in dieser Funktion aktuell der stellvertretende Kaufmännische Direktor, Herr Thorsten S.. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2533 mit Schreiben vom 7. Juni 201 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Was sind die Hintergründe, dass die Besetzung der Stelle mit Frau Prof. D. bisher nicht vollzogen wurde? Die Entscheidung des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Bonn über die Bestellung einer Kaufmännischen Direktorin / eines Kaufmännischen Direktors wurde am 22. Februar 2019 getroffen. Sie ist Gegenstand einer rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, unter dessen Rechtsaufsicht die Universitätskliniken stehen. Da das rechtsaufsichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können hier keine Einzelheiten dargestellt werden. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6479 2 Universitätsklinikums Bonn wurde das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung mit Schreiben vom 2. Mai 2019 mitgeteilt. Der Aufsichtsrat hat Gelegenheit, zu dem Schreiben Stellung zu nehmen. 2. Ist es zutreffend, dass an der Sitzung des Aufsichtsrates am 22. April 2019 der Ehemann von Frau Prof. D., LMR Helmut R., als Vertreter des Finanzministeriums teilgenommen hat? Am 22. April 2019 fand keine Aufsichtsratssitzung statt. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. Februar 2019 entschied der Aufsichtsrat über die Stellenbesetzung. Ein Ehegatte einer von dieser Entscheidung begünstigten Person hat an dieser Sitzung nicht teilgenommen. 3. Wenn die Frage 2 bejaht wird, entspricht dies unter Compliancegesichtspunkten den Verhaltensrichtlinien der Landesregierung? Entfällt. 4. Wenn Frage 3 verneint wird, kann die Besetzung der Stelle mit Frau Prof. D. überhaupt vollzogen werden? Entfällt.