LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6486 07.06.2019 Datum des Originals: 07.06.2019/Ausgegeben: 13.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2523 vom 15. Mai 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp und Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/6273 Handymarathon vs. Blitzermarathon: Das eine tun ohne das andere zu lassen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. Mai 2019 wurde in NRW der landesweite Kontrolltag gegen Ablenkung im Verkehr durchgeführt. Der sog. Blitzmarathon, in dessen Rahmen jahrelang in NRW Geschwindigkeitskontrollen von der Polizei durchgeführt wurde, um für die Gefahren des Rasens im Straßenverkehr zu sensibilisieren, wurde hingegen von der schwarz-gelben Landesregierung abgeschafft. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2523 mit Schreiben vom 7. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum hat NRW den Blitzermarathon eingestellt, der in vielen Bundesländern, Mitgliedstaaten der europäischen Union und darüber hinaus stattfindet? Mit der neuen Fachstrategie Verkehr verfolgt die Polizei in Nordrhein-Westfalen einen ganzheitlichen Ansatz der Verkehrsüberwachung. Neben Schwerpunktkontrollaktionen bilden unangekündigte Verkehrskontrollen, die jederzeit stattfinden können, einen strategischen Schwerpunkt zur Bekämpfung der Ursachen von Verkehrsunfällen. Zu diesen Ursachen zählt beispielsweise das Feld „Ablenkung“. Bei diesen Kontrollen halten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) im Sinne des integrativen Ansatzes die Fahrzeuge grundsätzlich an und konfrontieren Fahrzeugführende mit ihrem Fehlverhalten. Durch die Erläuterung in einem verkehrsdidaktischen Gespräch erhalten Betroffene Gelegenheit, das eigene Verhalten zu reflektieren. Dabei können dann auch Fahndungen überprüft und Ermittlungsansätze zur Kriminalitätsbekämpfung gewonnen werden. Die ausschließliche Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist dafür nicht zielführend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6486 2 An anderen länder- oder staatenübergreifenden Aktionen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wie von TISPOL1, die nicht konträr zu landestrategischen Erwägungen stehen, beteiligt sich die Polizei Nordrhein-Westfalen nach wie vor. 2. Inwiefern unterscheidet sich die Einschätzung des Kontrolltags gegen Ablenkung vom Verkehr durch die Landesregierung von der Einschätzung des Blitzmarathons durch die damalige Opposition, wonach es sich beim Blitzermarathon um eine "Showveranstaltung" und eine "Abzocke von Autofahrern" (so der damalige Stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Biesenbach in der Welt im Jahr 2013) gehandelt habe? Landesweite Schwerpunktkontrollaktionen rücken die Bestrebungen der Polizei in Nordrhein- Westfalen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen in den Fokus und schärfen als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit mit präventiven und repressiven Elementen das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden. Sie dienen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit und spiegeln ohne eine einengende Betrachtung die Multikausalität der Ursachen von Verkehrsunfällen wider. Zugleich tragen sie zu einer Erhöhung des Fahndungs- und Kontrolldrucks bei. Durch die Präsenz wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt. Im Sinne des integrativen Ansatzes werden bei Schwerpunktkontrollaktionen einzelne Themenfelder nie isoliert behandelt. 3. Wie viele PolizeibeamtInnen wurden beim Kontrolltag am 8. Mai landesweit eingesetzt im Vergleich zu den jeweils letzten drei Blitzermarathons? Am 08.05.2019 waren zwischen 06:00 und 18:00 Uhr 2.810 PVB sowie 69 Regierungsbeschäftige der Polizei bei der landesweiten Schwerpunktkontrollaktion „Ablenkung“ eingesetzt. Bei den „24-Stunden-Blitz-Marathons“ wurden für die Durchführung der Einsätze jeweils durchschnittlich 3.225 PVB eingesetzt, die währenddessen für andere Aufgaben nicht zur Verfügung standen. 4. Wie hoch waren die Kosten des Kontrolltages gegen die Ablenkung im Verkehr im Vergleich zu den Kosten für die jeweiligen Tage des Blitzermarathons in den Jahren 2012 bis 2017? Eine Kostenerhebung für den Kontrolltag am 08.05.2019 erfolgte nicht, da die eingesetzten PVB im Rahmen ihrer üblichen Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wurden. 5. Zieht die Landesregierung in Erwägung einen Blitzermarathon in Ergänzung zu weiteren Kontrolltagen in Zukunft wieder durchzuführen, wenn die durch die rotgrüne Vorgängerregierung erfolgreich begonnene Erhöhung der Einstellungszahlen bei den PolizeianwärterInnen sich in mehr verfügbaren BeamtInnen niedergeschlagen hat? Die künftige Durchführung von „24-Stunden-Blitz-Marathons“ ist nicht beabsichtigt. 1 Traffic Information System Police