LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6525 12.06.2019 Datum des Originals: 11.06.2019/Ausgegeben: 17.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2515 vom 13. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6234 Digitalstrategie der Landesregierung: Was verbirgt sich hinter der angekündigten Kommunikationsstrategie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. April 2019 legte die Landesregierung die Digitalstrategie vor. Das Kapitel Energie wird der Bedeutung, die die Digitalisierung für die Energiewende hat, jedoch nicht gerecht. Zwar werden einige laufende Projekte und Maßnahmen genannt, von einer Strategie ist diese Aufzählung jedoch weit entfernt. Laut Digitalstrategie möchte die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbrauchern den Mehrwert von „Smart Metern“ mit einer Kommunikationsstrategie aufzeigen, um die Akzeptanz für den bevorstehenden großflächigen Einsatz intelligenter Messeinrichtungen zu erhöhen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2515 mit Schreiben vom 11. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Kleinen Anfrage getroffene Bewertung, das Kapitel Energie der „Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen“ werde der Bedeutung, die die Digitalisierung für die Energiewende hat, nicht gerecht, wird seitens der Landesregierung nicht geteilt. Bei der mit der Energiewende verbundenen Digitalisierung handelt es sich um ein umfangreiches und komplexes Infrastrukturprojekt, um die Prozesssteuerung im Energiesystem zukünftig effizienter zu gestalten. Eine Vielzahl von Marktakteuren wie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6525 2 Energieversorger sowie gewerbliche und private Haushalte sind von der Digitalisierung der Energiewirtschaft betroffen. Die Bekanntheit und der Informationsstand zum so genannten „Smart-Meter-Rollout“ – als technologische und wichtige Voraussetzung einer digitalen Energieinfrastruktur – sind in der Bevölkerung heute noch sehr gering: Lediglich 16 % der Haushalte fühlen sich über die Einführung von „Smart Meter“ gut oder sehr gut informiert (Barometer Digitalisierung der Energiewende 2018, BMWi). Seitens der Branche wurde eine kommunikative Unterstützung beim Rolloutprozess gewünscht. Für Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland ist es erforderlich, auf Landesebene rechtzeitig zu informieren und den bevorstehenden Rolloutprozess in Abstimmung mit dem Bund kommunikativ zu begleiten. Damit wird ein Beitrag geleistet, die Akzeptanz der Energiewende weiterhin aufrechtzuerhalten bzw. zu steigern. 1. Was sind geplante Bestandteile der Kommunikationsstrategie? Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie den Rolloutprozess von Smart Metern kommunikativ begleiten. Ziel ist es, die Bedeutung der Digitalisierung für die weitere Umsetzung der Energiewende herauszuarbeiten, die Bevölkerung über die Thematik und auch den Nutzen der Digitalisierung zu informieren sowie gleichzeitig die Messstellenbetreiber bei dem gesetzlich vorgegebenen Rolloutprozess zu unterstützen. Hierzu wurden mit der BDEW-Landesgruppe NRW, der Landesgruppe Verband kommunaler Unternehmen e.V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgsversprechende Ansätze und mögliche geeignete Instrumente diskutiert. Die Landesregierung wird diesen Prozess bis zum Sommer abschließen, um dann in der zweiten Jahreshälfte den bevorstehenden Rollout kommunikativ zu unterstützen. 2. Welche Agentur wird zu welchen Kosten mit der Erstellung der Kommunikationsstrategie beauftragt? Es ist keine Agentur mit der Erstellung der Kommunikationsstrategie beauftragt worden. 3. In welcher Weise wird die Landesregierung im Rahmen ihrer Kommunikationsstrategie zwischen „Smart Metern“, „intelligenten Messeinrichtungen“ und „modernen Messeinrichtungen“ unterscheiden? Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen (digitaler Stromzähler) und intelligenten Messsystemen (den so genannten „Smart Metern“). Ein „intelligentes Messsystem“ besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway dient als datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in das intelligente Stromnetz. Im Rahmen des Kommunikationsprozesses wird eine entsprechende Differenzierung berücksichtigt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6525 3 4. In welcher Weise wird die Landesregierung in ihrer Kommunikationsstrategie auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Endverbraucher von modernen bzw. intelligenten Messeinrichtungen eingehen? Das MsbG setzt auf Grundlage der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2013 veröffentlichten und im darauffolgenden Jahr aktualisierten Kosten-Nutzen-Analyse die Preisobergrenzen für intelligente Messgeräte gesetzlich fest. Damit wird der Verbraucher vor zu hohen Kosten geschützt. 5. Woran wird die Landesregierung den Erfolg der Kommunikationsstrategie messen? Die Messung des Erfolgs wird insbesondere im Rahmen des bundesweiten Gutachtens zur Begleitung des Digitalisierungsfortschritts in der Energiewende erfolgen. Die Landesregierung wird darüber hinaus den Rolloutprozess als wichtigen technischen Baustein für die Digitalisierung der Energiewende in Abstimmung mit dem Bund und gemeinsam mit den Verbänden weiterhin aktiv begleiten.