LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6528 12.06.2019 Datum des Originals: 12.06.2019/Ausgegeben: 17.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2524 vom 14. Mai 2019 der Abgeordneten Carsten Löcker und Sven Wolf SPD Drucksache 17/6274 Ausweitung der LKW-Mautpflicht – vorgesehenes Verfahren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Drucksache 17/1491 hat die Landesregierung auf unsere gemeinsame Anfrage vom 16. November 2018 (Drucksache 17/1263) geantwortet und ausgeführt, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen seien, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum 1. Juli 2018 alle Bundesstraßen für mautpflichtig erklärt. Ferner hat die Landesregierung ausgeführt, dass Einnahmen auf gesetzlicher Grundlage ab Mitte 2018 anfallen würden, dem Land jedoch keine belastbaren Vorausberechnungen über tatsächlich zu erwartende Einnahmen aus der Bemautung aller Bundesstraßen bekannt seien. Die Landesregierung hat ferner darauf verwiesen, dass sie hierzu und hinsichtlich des vorgesehenen administrativen und haushaltsrechtlichen Verfahrens nähere Hinweise durch den Bund erwarte. Wir gehen davon aus, dass diese der Landesregierung zwischenzeitlich vorliegen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2524 mit Schreiben vom 12. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Liegen der Landesregierung Vorausberechnungen des Bundes zur Abschätzung des Mautaufkommens vor? 2. Falls nein, was hat die Landesregierung unternommen, um ihre Erwartungshaltung nachdrücklich gegenüber der Bundesregierung zu vertreten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6528 2 3. Kann die Landesregierung – basierend auf den vom Bund erhaltenen Informationen – Aussagen zur Abschätzung der vom Bund an das Land auszukehrenden Mittel treffen? 4. Wird die Landesregierung ihrerseits Vorausberechnungen für die Abschätzung des Mautaufkommens den Kommunen Nordrhein-Westfalens vorlegen, um den Kommunen Planungssicherheit bezüglich der Höhe und der Verwendung der zu erwartenden Zahlungen für die Straßenunterhaltung zu geben? 5. Wann wird das der Fall sein? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Vorausberechnungen des Bundes zur Abschätzung des Mautaufkommens vor. Allerdings erfolgte im Mai 2019 die Abrechnung der Mauteinnahmen für das Jahr 2018. Den nordrhein-westfälischen Kommunen stehen für 2018 Mauteinnahmen in Höhe von 3,8 Mio. EUR zu. Diese Einnahmen betreffen den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31.Dezember 2018. Die Ermittlung und Abrechnung für die Lkw-Mauteinnahmen auf Bundesstraßen werden wie folgt durchgeführt: Das Bundesamt für Güterverkehr ermittelt auf den jeweiligen mautpflichtigen Streckenabschnitten anhand der Fahrzeugbewegungen das entsprechende Lkw-Aufkommen und errechnet auf dieser Basis den Mautanspruch der einzelnen Kommunen. Die Lkw- Mauteinnahmen für Bundesstraßen, die sich in kommunaler Baulast befinden, werden dann von der Buchungsstelle des Bundes an die Länder ausgekehrt. Das Land Nordrhein-Westfalen leitet diese Mauteinnahmen unmittelbar an die Kommunen weiter. Das ist in diesem Fall für 2018 schon so erfolgt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht für die Auskehrung des Mautaufkommens auf Bundesstraßen, die sich in kommunaler Baulast befinden, zwei Auszahlungstermine pro Jahr vor. Abschlagszahlungen für das erste Halbjahr sollen im August eines jeden Jahres erfolgen und die Spitzabrechnung für das komplette vergangene Jahr soll zukünftig im Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Sofern sich die Lkw-Fahrzeugbewegungen auf den einzelnen Streckenabschnitten nicht wesentlich ändern, sind auf Grundlage der Abrechnung für die Monate Juli bis Dezember 2018 Abschätzungen über die zukünftige Höhe der auszukehrenden Lkw-Mauteinnahmen möglich. Hiernach ergäben sich geschätzte Mauteinnahmen der nordrhein-westfälischen Kommunen von rund 8 Mio. EUR pro Jahr.