LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6541 17.06.2019 Datum des Originals: 13.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2436 vom 3. Mai 2019 des Abgeordneten Frank Müller SPD Drucksache 17/5995 Nachfrage zum Umgang mit Inter*-Menschen – Position der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zum Umgang mit Inter*Menschen (Drs. 17/5882) hat die Landesregierung in der Beantwortung der Fragen 1. und 2. mitgeteilt, dass der Ministerpräsident keine Büttenreden bewertet. Leider wurde keinerlei Bezug auf die Fragestellung in Frage 2 zu den Aussagen der Staatssekretärin im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration genommen. Da dieses Ministerium gerade auch für die Belange von Inter*-Menschen zuständig ist sind natürlich entsprechende Aussagen bzw. Positionierungen von Bedeutung. Zur Erinnerung: Staatssekretärin Serap Güler hatte sich in der Form geäußert, dass „in fast jeder Büttenrede […] Frauen- oder Männerwitze vor[kommen], über die gelacht wird. Wer also das dritte Geschlecht als solches gleich behandeln will, sollte auch mit Witzen über dieses klarkommen“. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2436 mit Schreiben vom 13. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Macht sich der Ministerpräsident die Aussage von Staatssekretärin Serap Güler zu eigen? 2. Macht sich der zuständige Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Aussage von Staatssekretärin Serap Güler zu eigen? 3. Wie bewertet der Ministerpräsident die Aussage der Staatssekretärin? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6541 2 4. Wie bewertet der zuständige Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Aussage der Staatssekretärin? 5. Oder sieht die Landesregierung grundsätzlich davon ab, Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung zu bewerten? Die Fragen 1-5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung stimmt der Aussage, dass Menschen mit weiblichem Geschlecht, Menschen mit männlichem Geschlecht und Inter*-Menschen in allen rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Fragen sowie im alltäglichen Leben gleich behandelt und respektiert werden sollen, ausdrücklich zu. Zu den vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung zur Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe und Geschlechter sei auf die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage 2143 verwiesen.