LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6544 17.06.2019 Datum des Originals: 14.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2539 vom 20. Mai 2019 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/6315 Moped-Führerschein ab 15 Jahren – auch in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit wird auf Bundesebene diskutiert, über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Ländern freizustellen, ob Jugendliche den Moped-Führerschein (Führerscheinklasse AM) statt mit 16 schon ab 15 Jahren erhalten können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 15.05.2019 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist es, jungen Menschen gerade auch in ländlichen Regionen schon früher Mobilität zu ermöglichen, gerade dort, wo der ÖPNV wenig ausgebaut ist. In mehreren ostdeutschen Bundesländern läuft hierzu bereits ein Modellversuch. Es gibt bislang sowohl Stimmen, die eine Reduzierung begrüßen, aber auch Hinweise auf steigende Unfallzahlen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2539 mit Schreiben vom 14. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene, die den Ländern eine entsprechende Regelung für einen Moped- Führerschein ab 15 Jahren ermöglicht? Die Landesregierung begrüßt, dass durch die geplante Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Sie hätte eine bundesweite Absenkung durch den Gesetzgeber bevorzugt, da dadurch der gesetzgeberische Aufwand in den Ländern verringert und die Gefahr eines rechtlichen „Flickenteppichs“ in Deutschland vermieden worden wäre. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6544 2 2. Plant die Landesregierung eine entsprechende Regelung für einen Moped- Führerschein ab 15 Jahren auf Landesebene umzusetzen? 4. In welchem Zeitraum ist eine entsprechende Regelung realistisch umzusetzen ab in Kraft treten des Gesetzes auf Bundesebene? Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung plant nach Inkrafttreten der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zügig von der Ermächtigungsgrundlage Gebrauch zu machen, da mit der Eröffnung neuer und schnellerer Mobilitätsmöglichkeiten eine Stärkung des ländlichen Raums verbunden sein dürfte. Die Evaluierung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung von AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt. 3. Ist ein Modellversuch wie bereits in anderen Bundesländern für einen Moped- Führerschein ab 15 Jahren geplant? Da sich der Modellversuch, an dem sich mehrere Bundesländer beteiligt haben, dem Ende nähert, erscheint eine Teilnahme Nordrhein-Westfalens zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll.