LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6546 17.06.2019 Datum des Originals: 14.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2513 vom 14. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems, Matthi Bolte-Richter und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6232 Digitalstrategie der Landesregierung: Was verbirgt sich hinter der digitalen „Innovationsplattform der EnergieAgentur.NRW“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. April 2019 legte die Landesregierung die Digitalstrategie vor. Das Kapitel Energie wird der Bedeutung, die die Digitalisierung für die Energiewende hat, jedoch nicht gerecht. Zwar werden einige laufende Projekte und Maßnahmen genannt, von einer Strategie ist diese Aufzählung jedoch weit entfernt. Die Landesregierung nennt in ihrer Digitalstrategie eine neue digitale „Innovationsplattform der EnergieAgentur.NRW“ als eines ihrer wegweisenden Projekte: „Die Plattform unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Außerdem hilft sie beim Innovationsscouting, bei der Identifizierung von Entwicklungsmöglichkeiten und bei der Suche nach Partnern, die oft aus der Start-up-Szene kommen.“ Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2513 mit Schreiben vom 14. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Kleinen Anfrage getroffene Bewertung, das Kapitel Energie der „Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen“ werde der Bedeutung, die die Digitalisierung für die Energiewende hat, nicht gerecht, wird seitens der Landesregierung nicht geteilt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6546 2 1. Seit wann steht die Innovationsplattform Start-ups und etablierten Unternehmen der Energiewirtschaft zur Verfügung? Die Plattform wurde im Rahmen der 4. Jahreskonferenz des Netzwerkes Energiewirtschaft am 7. Juni 2018 in Düsseldorf von mir vorgestellt und „gelauncht“. Seitdem steht sie allen angemeldeten Nutzern zur Verfügung. 2. Wie hoch ist das Budget, mit welcher die Innovationsplattform die Digitalisierung im Energiebereich unterstützen kann? Die Innovationsplattform verfügt über keine gesonderten Finanzmittel, die zur Unterstützung von Vorhaben zur Digitalisierung im Energiebereich eingesetzt werden. Das Land Nordrhein- Westfalen fördert die Digitalisierung im Energiebereich, insbesondere für Start-ups u.a. mit folgenden Initiativen: den Exzellenz-Start-up Centern, den Innovationslaboren NRW, dem Gründerstipendium sowie dem Digitalgutschein. Die DWNRW-Hubs sind branchen- und technologieübergreifend tätig und unterstützen somit selbstverständlich auch Start-ups aus dem Energiebereich. 3. An welche Unternehmen richtet sich das Angebot konkret? Die wichtigste Zielgruppe des Netzwerkes Energiewirtschaft als Initiator der Innovationsplattform sind kleine und mittlere Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen, die durch die Innovationsplattform.NRW mit den Ideen und Potentialen von Start-ups verknüpft werden sollen. Darüber hinaus steht die Plattform auch allen interessierten Unternehmen der Energiewirtschaft zur Verfügung. Inzwischen sind über 500 Start-ups der Energiewirtschaft auf der Seite gelistet. 4. Wie werden Unternehmen konkret bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen unterstützt? Die Plattform informiert über aktuelle Entwicklungen und Innovationen. In bisher elf „Themenmonaten“ (u.a. zu Smart Grids, Urbane Energielösungen, Prosumer, E-Mobilität, Künstliche Intelligenz in Smart Buildings) wurden themenspezifische Informationen zur Verfügung gestellt. Über 90 Innovationsmeldungen informieren über neue Entwicklungen. Innerhalb der Themenschwerpunkte erhalten die Start-ups die Möglichkeit, sich und ihre Leistungen vorzustellen. 5. In welcher Weise findet eine Erfolgsmessung, bspw. in Bezug auf ermöglichte Kontaktaufnahmen über die Plattform, statt? Die Nutzung der Seite wird durch einen Dienstleister regelmäßig erfasst und ausgewertet.