LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6550 17.06.2019 Datum des Originals: 14.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2555 vom 22. Mai 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/6348 Plant die Landesregierung neue Fachhochschulstandorte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Fachhochschulen sind insbesondere aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes als Forschungspartner für innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen interessant und auf diesem Gebiet erfolgreich. Damit stellen Fachhochschulstandorte auch einen wichtigen Baustein für einen möglichen Strukturwandel in einer Region da. Um im nationalen und internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, sind besser qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können ein wichtiger Erfolgsbaustein. Gleichzeitig können die qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer dazu beitragen Strukturänderungen im Hinblick auf neue Anforderungen im Ruhrgebiet und darüber hinaus positiv zu gestalten. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2555 mit Schreiben vom 14. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass Fachhochschulen für den Strukturwandel im Ruhrgebiet positive Auswirkungen haben? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6550 2 2. Plant die Landesregierung neue Fachhochschulstandorte? Sofern die Landesregierung neue Fachhochschulstandorte plant: 3. Wurde schon über neue Standorte entschieden? 4. Welche neuen Standorte sind ggf. vorgesehen? 5. Nach welchen Kriterien werden neue Standorte ausgewählt? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über ein dichtes und vielfältiges Netz von Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Der im Jahre 2009 mit dem Gesetz zum Ausbau der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen beschlossene Fachhochschulausbau erfolgte u.a. um steigende Studierendenzahlen durch den doppelten Abiturjahrgang aufzufangen. Einen vergleichbaren, bildungspolitischen Anlass für einen Fachhochschulausbau sieht die Landesregierung derzeit nicht. Dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft sind Überlegungen von Hochschulen und aus Regionen bekannt, welche die Errichtung neuer Standorte oder Studienorte oder die Aufwertung eines Studienortes zu einem Standort betreffen. Die Hochschulen und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft haben sich in einer Arbeitsgruppe darüber verständigt, dass bei diesen Überlegungen bildungs- und strukturpolitische Bedarfe eine Rolle spielen sollen und die Finanzierung durch die Hochschule selbst und ggf. durch Dritte gewährleistet sein muss.