LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6551 17.06.2019 Datum des Originals: 14.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2537 vom 7. Mai 2019 der Abgeordneten Wolfgang Jörg und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/6313 Wie steht die Landesregierung zum Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus wurde 2012 aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren gegründet. Als Austausch- und Informationsforum unterstützt es die Arbeit gegen Rechtsextremismus und fördert ein menschenrechtsorientiertes demokratisches Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen. Im Dialog mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sollen Maßnahmen für die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus entwickelt und umgesetzt werden. Das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus spielt bei der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus eine zentrale Rolle. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2537 mit Schreiben vom 14. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und vielfältiges Land. Die „NRW-Koalition“ hat sich in ihrem Koalitionsvertrag im Juni 2017 darauf verständigt, Rechtsextremismus und Rassismus entschieden entgegenzutreten. In unserer offenen Gesellschaft ist kein Platz für Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Transphobie und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres individuellen Lebensstils. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6551 2 Aus Sicht der Landesregierung ist die Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Kommunen und Zivilgesellschaft und erfordert einen kontinuierlichen Dialog. Mit dem 2012 gegründeten „Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ wurde der organisatorische Rahmen für diesen Austausch geschaffen. 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus bei? Das „Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ versteht sich als ein wichtiges Forum zur Information und zum Meinungsaustausch von staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen undAkteuren in der Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Im Rahmen der regelmäßig zwei bis vier Mal pro Jahr stattfindenden Sitzungen setzt sich das Landesnetzwerk mit wesentlichen neuen Entwicklungen in den Bereichen „Rechtsextremismus“ und „Rassismus“ auseinander. Das Landesnetzwerk hat bei der Umsetzung des „Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ eine wichtige Funktion. Einerseits fungiert es als Forum zum Einbezug zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure in den Umsetzungsprozess, andererseits bildet es den organisatorischen Rahmen für die notwendigen Abstimmungsprozesse zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und den zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren der verschiedenen Handlungsfelder des Konzepts. 2. Wie oft hat das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus seit der Verabschiedung des integrierten Handlungskonzepts am 10.05.2016 getagt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Das Landesnetzwerk hat seit der Verabschiedung des „Integrierten Handlungskonzeptes …“ wie folgt getagt: Jahr 2016: Drei Termine, Jahr 2017: Drei Termine, Jahr 2018: Zwei Termine, Jahr 2019: Zwei Termine, ein weiterer Termin ist geplant. 3. Wann werden dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus die Überlegungen der Landesregierung zur Fortschreibung bzw. Weiterentwicklung des integrierten Handlungskonzeptes vorgelegt? Die Mitglieder des Landesnetzwerks sind in der Sitzung vom 08. Mai 2019 darüber informiert worden, dass in der für den Herbst 2019 geplanten nächsten Sitzung der „Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen", der am 17. Mai 2019 dem Landtag übermittelt worden ist (siehe die Landtags-Vorlage 17/2100), vorgestellt und die Planungen zur Fortsetzung bzw. Weiterentwicklung des „Integrierten Handlungskonzepts …“ erörtert werden sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6551 3 4. Welche Maßnahmen konnten bisher durch das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus entwickelt und umgesetzt werden? Das „Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ versteht sich in erster Linie als Informations- und Austauschforum zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen und weniger als Gremium zur Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Der regelmäßige Austausch im Netzwerk ist allerdings zugleich ein Impulsgeber für zahlreiche Aktivitäten im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention. Als Beispiele hierfür können die Initiierung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Beratungsinstitutionen (Mobile Beratung und Opferberatungsstellen) und den Sicherheitsbehörden oder auch zwischen Mobiler Beratung und Jugendämtern zur Abstimmung der Fachberatung Jugendförderung genannt werden.