LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6553 17.06.2019 Datum des Originals: 14.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2526 vom 13. Mai 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/6276 „Bündnis für Mobilität“ – Wieder mal mehr Schein als Sein bei der Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor rund einem Jahr wurde das sogenannte „Bündnis für Mobilität“ auf Initiative der Landesregierung gegründet. Dafür wurde sogar eigens eine im Verkehrsministerium angesiedelte neue Abteilung eingerichtet, die die Zusammenarbeit mit den mehr als 60 Bündnispartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand koordinieren soll. Ziel des Bündnisses sei es, „gemeinsam die Mobilität von morgen [zu] gestalten.“ Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2526 mit Schreiben vom 14. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Bündnis für Mobilität ist eine Weiterentwicklung des „Bündnisses für Infrastruktur“ aus der vorherigen Legislaturperiode. Die (mono-)thematische „Säule Infrastruktur“ wurde um die Themenbereiche „Digitalisierung“ und „Vernetzung“ in einer zweiten „Säule“ erweitert. Im Unterschied zum Bündnis für Infrastruktur wird es von der gesamten Landesregierung getragen. Im Ministerium für Verkehr wurde das Referat IV A 5 eingerichtet, das die wichtige Initiative des Bündnisses unterstützt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6553 2 1. Was hat das Bündnis für Mobilität bisher erreicht (bitte aufschlüsseln nach Projekten)? Rund ein Jahr nach Gründung des Bündnisses für Mobilität im Februar 2018 wurden 23 weitere Bündnispartner gewonnen. Damit besteht das Bündnis derzeit aus 83 Partnern. Weitere Partner werden jederzeit auch in Zukunft aufgenommen. Folgende Bündnisprojekte sind lokal/regional vor Ort initiiert worden und werden derzeit vom Bündnis für Mobilität unterstützt: Leverkusener Brücke Brücke Duisburg-Neuenkamp Rheinspange Wesseling 553 Route57 (Siegerland / Wittgenstein) Regionales Bündnis A46/B7 (Hemer / Arnsberg-Neheim) A46 Großraum Wuppertal Bündnis Masterplan A45 (Dortmund / Landesgrenze Hessen) S-Bahn-Knoten Köln #GemeinsamMobil für Duisburg und den Niederrhein ÖPNV Digitalisierungsoffensive Nordrhein-Westfalen nextTicket Zukunftsnetz Mobilität Nordrhein-Westfalen Grenzüberschreitendes eTicketing B64n (Münster / Rheda-Wiedenbrück) 2. Was sind die Ziele des Bündnisses bzw. bis wann sollen diese umgesetzt werden? Das Bündnis für Mobilität bringt Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Gesellschaft zusammen. Es begleitet und unterstützt Infrastruktur- und Mobilitätsmaßnahmen vor Ort mit dem Ziel der Akzeptanzförderung und Beschleunigung. Das im Februar 2018 unterzeichnete Memorandum stellt die Basis für die gemeinsame Arbeit im Bündnis für Mobilität dar. Es steht öffentlich im Internet zum Download bereit: http://www.bündnis-fürmobilität .nrw.de/. Die zeitlichen Planungen der einzelnen Bündnismaßnahmen orientieren sich an den jeweiligen Zeitplänen der begleiteten Projekte. 3. Wie möchte die Landesregierung mit dem Bündnis „#GemeinsamMobil für Duisburg und den Niederrhein“ konkret gewährleisten, dass die Mobilität, trotz der umfangreichen Baumaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur in der Region, erhalten bleibt? Der genannte Zusammenschluss ist eine Bündnisinitiative auf regionaler Ebene, die von den Organisatoren vor Ort verantwortet wird. Das landesweite Bündnis für Mobilität nimmt auf Inhalte und Ziele der Bündnisse vor Ort keinen Einfluss, unterstützt diese aber im Rahmen der durch das Memorandum möglichen Maßnahmen. 4. Welche Mittel sind für das „Bündnis für Mobilität im Haushalt vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Projekten und Akteuren)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6553 3 5. Aus welchen Finanzquellen werden diese Finanzmittel bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Projekten und Akteuren)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Mittel in Höhe von 1.250.000 Euro sind in Kapitel 09 160 „Angelegenheiten der Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung“, Titelgruppe 66 „Bündnis für Mobilität“ im Haushalt 2019 veranschlagt. Eine Aufschlüsselung nach Projekten und Akteuren wird im Haushalt nicht vorgenommen.