LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/656 18.09.2017 Datum des Originals: 15.09.2017/Ausgegeben: 21.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/290 Haben die DWNRW-Hubs unter schwarz-gelb eine Zukunft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 06.12.2016 haben die sechs DWNRW-Hubs in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, dem Ruhrgebiet und dem Münsterland ihre Arbeit aufgenommen. Bereits im Förderaufruf ist eine Evaluation der Hubs am Ende des zweiten bzw. am Anfang des dritten Jahres, also Ende 2018 bzw. Anfang 2019, vorgesehen. Die Evaluation dient als Entscheidungsgrundlage für eine Verlängerung der sechs Hubs für bis zu zwei weitere Jahre gewährleisten zu können. Im schwarzgelben Koalitionsvertrag steht, dass die DWNRW-Hubs bereits im Laufe des Jahres 2018 auf ihre Wirksamkeit und Optimierungspotentiale hin überprüft werden sollen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 165 mit Schreiben vom 15. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand der DWNRW-Hubs (Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Hubs: Infrastruktur, Personal, Start-ups, Unternehmen aus Industrie /Mittelstand, Hochschulen, Venture Capital-Anbieter, Verbände und Netzwerke der Wirtschaft sowie Städte und Gemeinden)? Die DWNRW-Hubs sind im Dezember 2016 offiziell mit der Verleihung der Zuwendungsbescheide gestartet. Durch die Suche und den Bezug von Räumlichkeiten in den Städten sind die DWNRW-Hubs zu unterschiedlichen Zeitpunkten ins Tagesgeschäft eingestiegen. Die letzte Hub-Eröffnung fand am 07.07.2017 statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/656 2 Trotz der kurzen Laufzeit verfügen bereits alle Hubs über ein umfangreiches Netzwerk und sind durch die intensive Beteiligung der Antragskonsortien aus den Regionen bereits stark verwurzelt. Die detaillierten Antworten zum Entwicklungsstand können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Um eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu ermöglichen ist ein Glossar für die genaue Definition eingefügt. Aachen Bonn Düsseldorf Köln Münster Ruhrgebiet Definition der Kennzahlen Infrastruktur Alle Hubs verfügen über eigene Räume und Co-Working Möglichkeiten Personal 7 FTE 5 feste, 2 freie und 3 Werkstudenten 6 feste Mitarbeiter , 2 Werkstudenten 5 feste; ab Okt.: 6 fest + 1-2 Werkstudenten + freie Experten 5 FTE 5 feste, 2 studentische Mitarbeiter , freie Experten Betreute Startups 55 (davon 5 im Inkubations - programm ) 22 65 ca. 35 24 24 Startups, die Vereinsmitglied sind oder mit denen in Hub-Förderprogrammen zusammengearbeitet wird Beteiligte Unternehmen aus Industrie/ Mittelstand 84 ca. 50 30 ca. 120 ca. 100 ca. 25 Als Gremienmitglied , Kooperationspartner , Enabler , Vereinsmitglieder , Sponsoren der Veranstaltungen Beteiligte Hochschulen 2 2 10 8 2 7 Als Gremienmitglied , Kooperationspartner , Enabler , Vereinsmitglieder , Sponsoren der Veranstaltungen Beteiligte Venture Capital -Anbieter 3 ca. 20 23 14 3 ca. 5 Als Gremienmitglied , Kooperationspartner , Enabler , Vereinsmitglieder , Sponsoren der Veranstaltungen Beteiligte Verbände und Netzwerke der Wirtschaft 3 ca. 10 ca. 20 23 ca. 15 ca. 25 Als Gremienmitglied , Kooperationspartner , Enabler , Vereinsmitglieder , Sponsoren der Veranstaltungen Städte und Gemeinden 38 5 ca. 60 26 4 Kreise + Stadt Münster 6 Kreise, Städte und kreisfreie Städte 2. Wie sehen die finanziellen Grundlagen der DWNRW-Hubs aus (Bitte aufgeschlüsselt nach Höhe und Quelle pro Jahr je Hub)? Die Förderquote pro Hub betrug jeweils 50%. Demnach wurden 50% von den antragsstellenden Konsortien aufgebracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/656 3 Die Summe der öffentlichen Zuwendungen betragen pro Hub: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Ruhr-gebiet 111.270,62 € 471.078,75 € 471.078,75 € 366.956,56 € 1.420.384,68 € Düsseldorf 53.298,75 € 534.442,50 € 494.067,50 € 376.931,87 € 1.458.740,62 € Köln 14.978,44 € 504.135,05 € 491.351,93 € 400.198,86 € 1.410.664,28 € Aachen 35.692,03 € 573.866,87 € 498.216,88 € 387.075,16 € 1.494.850,93 € Bonn 36.896,14 € 438.366,17 € 435.138,53 € 321.337,16 € 1.231.738,00 € Münster 83.427,96 € 354.566,87 € 310.015,63 € 241.647,16 € 989.657,62 € Summe: 8.006.036,13 € 3. Wie viele Start-ups sind im Umfeld der Hubs neu gegründet worden (Bitte aufgeschlüsselt nach HUB, Branche und Jahr)? Ich bitte die Antwort der folgenden Tabelle zu entnehmen: Aachen Bonn Düsseldorf Köln Münster Ruhrgebiet Anzahl der gegründeten Unternehmen 16 22 29 6 10 22 Unternehmen, Projekte und Teams, die aus Hub Events entstanden sind Branche vornehmlich Informationstechnologie und -dienste Jahr 2016/2017 4. Welche – ggf. von der ursprünglichen Planung abweichenden – Kriterien legt die Landesregierung bei der Evaluation der Hubs „auf ihre Wirksamkeit und Optimierungspotenziale hin“ zugrunde? Es gab zum Start des Programms keine konkreten Evaluationskriterien, sondern sog. Erfolgskriterien , die sich im Wesentlichen auf die Statistik beziehen. Die Evaluationskriterien müssen auf dieser Grundlage zunächst entwickelt werden und werden für die Zwischenevaluation genutzt . Diese ist nach 18 Monaten vorgesehen. Die externe Evaluation wird nach 36 Monaten erfolgen. 5. Wie begründet die Landesregierung das Vorziehen der Evaluation um bis zu ein Jahr? Siehe Antwort zu Frage 4.