LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6562 17.06.2019 Datum des Originals: 14.06.2019/Ausgegeben: 21.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2534 vom 17. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6297 Was tut die Landesregierung gegen rostige Atommüllfässer in Ahaus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung auf Frage 5 meiner Kleinen Anfrage 2183 hat die Landesregierung angegeben, dass im Jahr 2018 238 Atommüllfässer aus dem Fasslager im niedersächsischen Gorleben im Zwischenlager Ahaus eingelagert wurden, da die dortige Genehmigung im Jahr 2019 ausläuft. Das Zwischenlager in Ahaus hat aber ebenfalls nur noch bis zum Jahr 2020 eine gültige Genehmigung. Zum Zustand der eingelagerten Fässer gibt die Landesregierung ferner an: „Einige Fässer weisen zum Teil leichte Auffälligkeiten auf (z.B. geringe Korrosionsbildung und leichte Deformationen).“ Näheres zu den Fässern oder den Beschädigungen erfahren wir von der Landesregierung hingegen nicht. Das Umweltministerium in Niedersachsen veröffentlichte in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Abgeordneten Miriam Staudte (Drucksache 18/734 des Niedersächsischen Landtags) jeweils Details zu den 26 beschädigten Fässern. Darüber hinaus informierte es darüber, dass insgesamt mindestens 584 Fässer aus Gorleben nach Ahaus transportiert werden sollen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2534 mit Schreiben vom 14. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Abgeordnete Wibke Brems bezieht sich auf eine Kleine Anfrage aus Niedersachsen (Drucksache 18/734 des Niedersächsischen Landtags) und die dort gemachten Aussagen zu der Anzahl an Fässern, die aus Gorleben ausgelagert werden sollen, sowie auf die dort veröffentlichten Details zu Befunden an 26 der Fässer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6562 2 Die Fässer sollten ursprünglich im Endlager Morsleben (ERAM) eingelagert werden. Da der Einlagerungsbetrieb dort 1998 eingestellt wurde, war dies jedoch nicht mehr möglich. Daher wurden die Fässer in der Lagergasse A des Abfalllagers Gorleben (ALG) zwischengelagert. Diese zwischengelagerten Fässer waren den Annahmebedingungen des Endlagers Morsleben entsprechend zur Endlagerung vorbereitet. Als neue Endlagerstätte ist nun das Endlager Konrad vorgesehen. Die Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad lassen Fässer ohne weitere Umverpackung nicht zu. Es ist daher erforderlich, sie vor der Anlieferung an das Endlager Konrad in endlagergerechte Stahlblechcontainer zu verpacken (Nachqualifizierung). Diese Nachqualifizierung kann nicht in Gorleben durchgeführt werden. Sie findet daher bei der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen (GNS) in der Betriebsstätte in Jülich statt. Während der Auslagerung wurde in den Jahren 2016 und 2017 auf Anordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine vollständige Inspektion aller Fässer durchgeführt. Die bei insgesamt 26 Fässern festgestellten Befunde waren dabei ohne sicherheitstechnische Relevanz. So stellte der von der Aufsichtsbehörde bestellte Sachverständige in allen Fällen fest, dass keine Kontamination an der Fassoberfläche vorhanden und die Fassintegrität – also Dichtheit und Stabilität – gegeben ist. Korrosionsbefunde werden im Rahmen der Nachqualifizierung bei der GNS behandelt. Deformationen und Farbabplatzungen sind für eine Nachqualifizierung nicht relevant. 1. Wie viele der 1309 Atommüllfässer aus Gorleben werden bzw. wurden zu welchem Zeitpunkt nach NRW transportiert? (Bitte Anzahl der bislang nach NRW transportierten Fässer und ausstehende Transporte angeben) Von Juli 2015 bis Mai 2019 sind 1.181 Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen – eingestellt in 39 Stück 20‘-Stahlblechcontainer – in 15 Transporten von Gorleben nach NRW transportiert worden. Über ausstehende Transporte hat die Landesregierung derzeit keine Kenntnisse. 2. Wie viele beschädigte Atommüllfässer aus Gorleben lagern mit welchem Befund in NRW? (Bitte aktuellen Lagerort, Gebinde-nummer und Befund angeben) Im Rahmen der Auslagerung der Lagergasse A des Abfalllagers Gorleben (ALG) sind alle Fässer von dem behördlich bestellten Sachverständigen begutachtet worden. Die bei insgesamt 26 Fässern festgestellten Befunde waren dabei ohne jegliche sicherheitstechnische Relevanz (siehe Vorbemerkung). Von diesen 26 Fässern befinden sich mittlerweile 21 in NRW (siehe Anlage 1). 3. Wann wurden die beschädigten Fässer instandgesetzt? (Bitte Gebindenummer, Datum und Ort der Durchführung der Instandsetzung und durchgeführte Arbeiten angeben) Die Fässer mit Befunden konnten ohne Einschränkungen bei der Handhabung in 20'- Container eingestellt und abtransportiert werden. Daher waren für den Transport an den Fässern mit Befunden keine Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Im Rahmen der Nachqualifizierung aller Fässer werden diejenigen Fässer instandgesetzt, bei denen dies aufgrund der Endlagerungsbedingungen nötig ist (siehe Vorbemerkung). Bisher wurde noch kein Fass mit Befund nachqualifiziert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6562 3 4. Wie kann die Landesregierung sicherstellen, dass Beschädigungen, wie sie bei der Lagerung der Fässer in Gorleben aufgetreten sind, im Zwischenlager Ahaus nicht auftreten können? Vor jeder Einlagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen im Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) wird entsprechend der Genehmigung eine Kampagnenprüfung durchgeführt. Ein behördlich bestellter Sachverständiger wird zu Prüfungen hinzugezogen. Eine Einlagerung erfolgt, wenn die Bezirksregierung Münster nach der Prüfung zustimmt. In dieser Weise wurde auch im Hinblick auf die sonstigen radioaktiven Abfälle aus dem Abfalllager Gorleben (ALG) verfahren. Im Rahmen der Prüfung wird u. a. festgestellt, ob die Technischen Annahmebedingungen (TA) für das TBL-A eingehalten werden. Zugelassen sind Abfallgebinde in Form von 20´- Containern. Einzelne Fässer dürfen nicht eingelagert werden. Die Fässer aus dem ALG wurden daher vor der Einlagerung in 20‘-Container verbracht. Der Inhalt der 20´-Container entspricht den TA des TBL-A. Der Abfall ist zu 100% trocken bzw. getrocknet. Zudem können etwaige Reaktionen zwischen Abfall und Werkstoff des Abfallgebindes (20‘-Container) durch eine zugelassene Innenbeschichtung ausgeschlossen werden. Das Inventar der Fässer erfüllt die gestellten Anforderungen an Betriebs- und Stilllegungsabfälle. Während der Zwischenlagerung kann es an den Fässern keine Handhabungen geben. Daher können Beschädigungen ausgeschlossen werden. Somit stellt sich die in der Anfrage dargestellte Lagerproblematik mit Blick auf die Fässer für das TBL-A nicht. 5. Wann werden die Fässer aus Gorleben für die Konditionierung weitertransportiert? (Bitte angeben wann wie viele Fässer an welchem Standort konditioniert werden sollen) Es ist vorgesehen, alle aus Gorleben nach Nordrhein-Westfalen abtransportierten Fässer in der GNS-Betriebsstätte in Jülich für die Endlagerung nachzuqualifizieren, d. h. sie in neue, für das Endlager Konrad zugelassene Stahlblechcontainer zu verpacken, um sie anschließend zur Zwischenlagerung abzugeben. Zunächst werden die 587 Fässer, die sich bereits in Jülich befinden, nachqualifiziert werden. Anschließend werden auch die aktuell in Ahaus befindlichen 488 in 20‘-Containern eingestellten Fässer nach Jülich gebracht und nachqualifiziert. Seite 6 von 6 Anlage 1 Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Gebinde Nr. BBG4960273 BBG4960418 BBG4960357 BBG4960409 BBG4960411 BBG4960421 BBG4960420 BBG4960256 BBG4960324 BBG922908 BBG4960385 BBG4960303 BBG4960340 BBGALG0803 BBG4960398 BBG4960395 BBG4960374 KKB005349 KKB005195 KKB005168 KKB005165 Behaltertyp 4001 Rollreifenfass 4001 Rollreifenfass 4001 Rollreifenfass 4001 Rollreifenfass 4001 Rollreifenfass 4001 Roflreifenfass 4001 Rolfreifenfass 4001 Rollreifenfass 4001 Rollreifenfass 200 \ Rollsickenfass 4001 Rolfreifenfass 4001 Rollreifenfass 4001 Roflreifenfass 2001 Rollsickenfass 4001 Rollreifenfass 4001 RoHreifenfass 4001 Rollreifenfass 200 i RoHreifenfass 200 i Rollsickenfass 2001 Rollsickenfass 2001 Roflsickenfass Befund Korrosion Defonnation Deformation Farbabplatzung, Korrosion Farbabplatzung, Korrosion Farbabplatzung, Korrosion Korrosion Farbabplatzung kristalline Ausblühung , Korrosion Deformation Korrosion Korrosion Korrosion Defonnation Korrosion Kon-osion Deformation, Korrosion Korrosion Korrosion Korrosion Korrosion Lagerort Betriebsstätte der GNS in Jülich BGZ Transportbehälterfager Ahaus (TBL-A) in 20I-Containern