LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6574 18.06.2019 Datum des Originals: 17.06.2019/Ausgegeben: 24.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2535 vom 20. Mai 2019 der Abgeordneten Wolfgang Jörg und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/6311 Wird die Landesregierung konsequente Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus leisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter dem Eindruck der NSU-Morde verständigten sich SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag 2012 auf die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus. In den Jahren 2013 und 2015 wurde das Konzept unter Beteiligung aller Landesministerien und zivilgesellschaftlichen Akteuren in Regionalkonferenzen und Workshops erarbeitet. Am 10. Mai 2016 verabschiedete die Landesregierung das Handlungskonzept mit 166 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus sollte im Zeitraum von Mitte 2016 bis Mitte 2019 erfolgen. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2535 mit Schreiben vom 17. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und vielfältiges Land. Die „NRW-Koalition“ hat sich in ihrem Koalitionsvertrag im Juni 2017 darauf verständigt, Rechtsextremismus und Rassismus entschieden entgegenzutreten. In unserer offenen Gesellschaft ist kein Platz für Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Homo-und Transphobie und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres individuellen Lebensstils. Mit dem „Integrierten Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 die Grundlagen für eine verbesserte Zusammenarbeit staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure in der Prävention von Rechtsextremismus und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6574 2 Rassismus geschaffen. Auf diesem Fundament baut die Landesregierung weiter auf und führt diese Arbeit im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) fort. Wie bei der Entwicklung des „Integrierten Handlungskonzeptes …“ wird auch bei der weiteren Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts die Zivilgesellschaft einbezogen. Mit dem „Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen", der am 17. Mai 2019 dem Landtag übermittelt worden ist (siehe die Landtags-Vorlage 17/2100), informiert die Landesregierung erstmalig nach der Verabschiedung des „Integrierten Handlungskonzeptes …“ im Mai 2016 über den Stand der bisherigen Umsetzung. 1. Welchen Zeitraum veranschlagt die aktuelle Landesregierung für die Fortsetzung des integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus? Die Landesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 30.04.2019 die Fortführung des „Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ zunächst bis Ende 2020 beschlossen. Das „Integrierte Handlungskonzept …“ soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 extern evaluiert werden. Auf Basis der Evaluationsergebnisse wird in Abstimmung mit der IMAG und unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure ein Vorschlag für die Weiterentwicklung des „Integrierten Handlungskonzeptes …“ erarbeitet. Dieser Vorschlag bildet die Grundlage für eine weitere Kabinettbefassung im Jahr 2020, in deren Rahmen über die Empfehlungen zur Weiterentwicklung und die zeitliche Dauer der Fortsetzung des Handlungskonzeptes über das Jahr 2020 hinaus entschieden werden soll. 2. Welche konkreten Maßnahmen resultieren bisher aus den Zwischenberichten und Fachtagungen zum integrierten Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus? Der am 17. Mai 2019 vorgelegte Zwischenbericht (Vorlage 17/2100) informiert über den bisherigen Umsetzungsstand des „Integrierten Handlungskonzeptes …“. Der Zwischenbericht enthält u. a. Informationen zu den Ergebnissen einer im Juli 2018 durchgeführten Fachtagung, zu neueren Entwicklungen und Herausforderungen in den Handlungsfeldern sowie zu den aktuellen Umsetzungsständen der insgesamt 167 Maßnahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes …“. 3. Inwieweit ist der im Handlungskonzept beschriebene kontinuierliche Dialogprozess mit den zivilgesellschaftlichen Kräften und dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus systematisch ausgebaut und weiterentwickelt worden? Die Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus als gemeinsame Aufgabe von Staat, Kommunen und Zivilgesellschaft erfordert einen kontinuierlichen Dialog. Mit dem „Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ wurde dafür der organisatorische Rahmen geschaffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6574 3 Im Rahmen der Umsetzung des „Integrierten Handlungskonzeptes …“ wird die systematische Kooperation der genannten Akteurinnen und Akteure ausgebaut und weiterentwickelt. Als Beispiele hierfür können die Initiierung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Beratungsinstitutionen (Mobile Beratung und Opferberatungsstellen) und den Sicherheitsbehörden oder auch zwischen Mobiler Beratung und Jugendämtern zur Abstimmung der Fachberatung Jugendförderung genannt werden. 4. In welcher Form erfolgt die konkrete Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure im Dialogprozess? Wie bei der Entwicklung des „Integrierten Handlungskonzeptes …“ ist auch bei der weiteren Umsetzung des Konzeptes die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure vorgesehen. Konkret erfolgt dies im Kontext eines kontinuierlichen Austauschs im „Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ sowie im Rahmen anlass- bzw. projektbezogener Kontakte und Kooperationen. Im Jahr 2018 erfolgte eine Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure zudem im Rahmen der im Juli 2018 durchgeführten Fachtagung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, die bisher im Ministerium für Wissenschaft und Kultur angesiedelte Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration anzulegen? Die Aufgabenstellung der Landeskoordinierungsstelle, die Stärkung der Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus, ist ein genuines Aufgabenfeld der Landeszentrale für politische Bildung (LZpB) im Ministerium für Kultur und Wissenschaft im Rahmen ihrer Präventionsarbeit gegen politischen und religiösen Extremismus. Zur Umsetzung der Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus arbeiten die anderen Referate der Landeszentrale mit der Landeskoordinierungsstelle zusammen und leisten ihre fach- und formatbezogenen Beiträge. Eine mögliche Verlagerung der Landeskoordinierungsstelle in das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration würde diesen sachlich-organisatorischen Kooperationszusammenhang der Landeskoordinierungsstelle mit der LZpB auflösen.