LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6612 19.06.2019 Datum des Originals: 19.06.2019/Ausgegeben: 25.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2531 vom 15. Mai 2019 der Abgeordneten Angela Lück SPD Drucksache 17/6285 Bedeutung von Reha-Maßnahmen für NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Rehabilitation ist für viele Menschen unverzichtbar, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und erwerbstätig zu sein. Erfolgreiche Rehabilitationsleistungen verhindern Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Rund zwei Drittel der Betroffenen können nach der Reha-Maßnahme wieder in den Beruf zurückkehren. Der Bedarf an medizinischer Reha steigt. Denn immer mehr Menschen arbeiten länger. Deshalb sind auch immer mehr von Gesundheitsproblemen betroffen, die eine Reha notwendig machen. Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, können Versicherte von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bekommen. Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, drohende Erwerbsunfähigkeit zu verhindern. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2531 mit Schreiben vom 19. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Rehabilitation insgesamt ein? Der Mensch steht auch in diesem wichtigen medizinischen Handlungs-feld im Zentrum aller Betrachtungen. Wesentlicher Antrieb, Ziel und Anspruch sind ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit größtmöglicher Eigenständigkeit und eine hohe Lebensqualität im privaten, aber natürlich auch im beruflichen Umfeld. In diesem Kontext bieten die medizinische und die berufliche Rehabilitation eine aktive Chance für Menschen, die nach einer Erkrankung oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen. Eine wesentliche Zielsetzung besteht darin, die Betroffenen zu befähigen, mit ihrer Krankheit adäquat und selbstbestimmt umzugehen und trotz eventueller Einschränkungen ihre Funktionen im Beruf wahrzunehmen sowie ihre Rollen in Familie und Gesellschaft so weit wie möglich auszuüben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6612 2 Mit dem Ansatz „Reha vor Rente“ und „Reha vor Pflege“ kommt der Anspruch der ganzheitlichen Betrachtung der Rehabilitation auch in besonderem Maße mit Blick auf unsere älter werdende Gesellschaft zum Ausdruck. Neben der Prävention mit ihrer wesentlichen Aufgabe, Erkrankungen oder verminderte Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, ist die Rehabilitation ein wesentlicher Faktor, nach der medizinischen Behandlung wieder den Weg soweit wie möglich in das ursprüngliche Leben zurückzuführen. 2. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der Rehabilitation im Kontext der Fachkräftesicherung ein? Auch für die Fachkräftesicherung in den Pflege- und Gesundheits-berufen haben Maßnahmen der Rehabilitation große Bedeutung. Die Fokussierung auf diesen Bereich in der Beantwortung der Frage stellt aber nur einen Teilbaustein im komplexen Gesamtthema der Fachkräftesicherung dar. Die Pflege- und Gesundheitsberufe z. B. sind körperlich, sozial und kommunikativ herausfordernd, denn das berufliche Handeln ist oftmals auf eingeschränkte und bedürftige Personen ausgerichtet. Hier sind hohe Sensibilität und fachliches Können notwendig. Dementsprechend leiden Pflegefachkräfte und auch andere Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in höherem Maße an physischen und psychischen Erkrankungen, bei denen eine Reha-Maßnahme Abhilfe schaffen kann. Insbesondere bei Pflegekräften ist aufgrund des großen bestehenden Fachkräftemangels eine Genesung oder Linderung von Erkrankungen durch Rehabilitation wichtig, um einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. In einigen Branchen ist es bereits jetzt eine Herausforderung, qualifiziertes Personal zu finden und auszubilden. Neben weiteren Maßnahmen ist die zielgerichtete Rehabilitation ein Baustein, mit welchem dem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden kann. Neben dem Arbeitsschutz, Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheits-managements und der Prävention kann auch die Rehabilitation dabei helfen, bei den Fachkräften chronische Krankheiten und Erwerbsunfähigkeit zu verhindern, beziehungsweise eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen schafft das Land seit 2006 Anreize zum lebensbegleitenden Lernen für Beschäftigte, Selbständige und Berufsrückkehrende. Seit dem Start des Programms im Jahr 2006 machten über 480.000 Bildungsschecks die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten möglich. 80.000 kleine und mittlere Betriebe profitierten davon. Die kostenlose Beratung wird in 225 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Finanzierung des Bildungsschecks von jährlich 5 Mio. Euro auf bis zu 30 Mio. Euro jährlich erhöht. In einem ersten Schritt beläuft sich die Förderung für 2018 auf 8 Mio. EUR, für 2019 ist eine Steigerung auf 16 Mio. Euro geplant. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt darüber hinaus Unternehmen und Einzelpersonen mit unterschiedlichen Beratungsangeboten zur beruflichen Entwicklung und Qualifizierung. Die Qualifizierungsberatung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Kompetenzen ihrer Beschäftigten sichern und ein nachhaltiges betriebliches Weiterbildungs- und Wissensmanagement aufbauen wollen. Die Beratung zur beruflichen Entwicklung nahmen bisher ca. 21.500 Personen in Nordrhein- Westfalen in Anspruch. Mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm unterstützt das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6612 3 Land die Errichtung, den Ausbau und insbesondere die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung. Dabei wird ein Schwerpunkt gelegt auf Einrichtungen, die für Berufs-zweige ausbilden, in denen ein besonderer Fachkräftemangel herrscht oder droht. Im Fokus stehen hier insbesondere überbetriebliche Berufsbildungsstätten, deren Infrastruktur gemeinsam mit dem Bund gefördert werden kann. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Entwicklung im Bereich der Rehabilitation in den vergangenen 10 Jahren für Nordrhein-Westfalen (Antragszahlen, Kosten etc.)? Den Rentenversicherungsträgern liegen keine regionalen Daten zur Weitergabe vor. Auf Nachfrage hat die Deutsche Rentenversicherung Bund über das Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung die anliegende Aufstellung über abgeschlossene medizinische Reha- Maßnahmen (2010-2017) mit Wohnort in Nordrhein-Westfalen und aufgeteilt nach stationären und ambulanten Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Anlage 1). Hiernach hat sich die Anzahl der jährlichen sowohl stationären als auch ambulanten Reha-Maßnahmen (fast) kontinuierlich gesteigert. Auffällig ist, dass die Zahl der stationären Maßnahmen bis zum 49. Lebensjahr in den vergangenen 10 Jahren teilweise stark gesunken, ab dem 50. Lebensjahr jedoch auffällig angestiegen ist. Maßnahmen der Rehabilitation sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern oder ihre Folgen mildern. Ebenso sollen Einschränkungen der Erwerbstätigkeit oder gar die Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Die dargestellten absoluten Zahlen lassen mehrere Deutungsansätze zu, welche jedoch in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durch weiteres (extra zu erhebendes) statistisches Datenmaterial näher verifiziert werden können. So wird sicherlich der demographische Faktor in angemessener Weise zu berücksichtigen sein. Die beschriebene Entwicklung der Daten könnte darüber hinaus darauf hinweisen, dass der Grundsatz „Reha vor Pflege“ in den letzten Jahren verstärkt berücksichtigt wurde und vor der Gewährung von dauerhaften Geldleistungen in Form von Rentenzahlungen erst die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft werden. Zahlen der von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragenen Rehabilitationsmaßnahmen sind nicht erfasst, da uns diese nicht vorliegen. Weitere Zahlen aus anderen Bereichen, beispielsweise Zahl und Dauer der Erwerbstätigkeit nach einer Reha-Maßnahme Kosten der Rehabilitation für Nordrhein-Westfalen konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden. Eine Tabelle mit trägerübergreifenden bundes-weiten Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe von 2007 bis 2017 findet sich in der Reha-Info 1/2019 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (Anlage 2). Demnach sind die Ausgaben in den dokumentierten Jahren von 25 Mrd. Euro auf 36,5 Mrd. Euro um rund 44,6 Prozent gestiegen. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe Wohnort (Bundesland) Ist gleich No rdrh ein-Westfalen stationäre und ambulante Maßnahmen /^nfoqc. ^ il ^M^'^llil^il 5.158 4.64S 4.686 4.374 4,517 4.601 4.292 4.562 il 2.683 2.638 2.57G 2.347 2.348 2.155 1.983 2.016 4.913 4.846 4.936 4.660 4.827 4.927 4.592 4.344 7.390 6.971 7.343 6.939 7.132 7.266 6.641 6.447 s 11.087 9.964 10.201 9.552 9.987 10.038 9.580 9.384 21.604 18.876 19.114 16.249 15.805 15.249 13.859 13.394 31,270 29.319 31.538 29.553 29.891 29.852 27.333 25.160 il 37.766 35.642 38.792 38.316 40.754 42.951 42.386 41.736 m 38.208 36.604 40.548 39.793 43.853 47.351 47.538 48.578 II ^ 34.722 35.661 38.772 40.780 44.925 49.390 50.118 52.212 :HW1?ii 194.801 185.170 198.500 192.563 204,039 213.780 208.322 207.833 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe Wohnort (Bundesland) ist gleich Nordrhein-Westfalen Ganztägig ambulante und ambulante Maßnahmen ^(^S t':1^ J ^ l s|j^ i^'^3^. B i x!?,K3 i'^-^sT^:S&SlS^SsSSäS K SIgMsl^^B a äfejNiilltll &li?;J 11 WSS i® K? R ^ ^ ^i^ +V-K^ t/^^ s Il if^^S M. W^i 46 31 34 36 37 45 25 51 ss 468 408 418 435 465 444 442 442 890 873 919 904 1.066 1.247 1.049 1.090 1.509 1.416 1.443 1.444 1.671 1.889 1.601 1.707 2.334 2.139 2.064 2.009 2,369 2.675 2.291 2.547 4.288 3.805 3.796 3.249 3.505 3,588 3,160 3.315 lii 5.495 5.316 5,571 5.282 5.917 6.216 5.463 5.611 5.814 5.766 6.173 5.917 6.985 7714 7.522 7.808 5.424 5.352 5,957 5.796 7.062 7.829 7.684 8.617 3.189 3.656 3.980 4.159 5.195 5.919 6.130 7.173 29,457 28.762 30.355 29.231 34.272 37.566 35.367 38,361 /7/?i BAR Bundesorbeitsgemeinschafr für Rehabilitation Reha-lnfot/2019 Editorial 2019 verspricht ein spannendes und zentrales Jahr für die Rehabilitation in Deutschland zu werden. Es wird sich zeigen, wie die Ideen des Gesetzgebers zur RehabiHtaCion in der Praxis wirken und ob der Anspruch nach „Mehr Teilhabe" für Menschen mit Beeinträchtigungen gelingt Die auf Ebene der BAR erarbeitete und zum 01.12.3018 in Kraft getretene Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess kann hierfür eine wichtige Hilfe sein. Die BAR erstellt zum ersten Mal einen Teilliabeverfahrensbe rieht über das Reha-Geschehen. Jn dem Bericht werden insbesondere Anzahl und Häufigkeit von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe erfasse, um das Reha-Geschehen transparenter zu machen. Zwar wurden 2018 in einem ersten Schritt nur die Daten einer „Auswahl" von Reha-Trägern erhoben, trotzdem sind sicherlich erste Rüclcschlüsse mit Veröffentlichung des Berichts zu erwarten. Bei all den Zahlen darf nicht vergessen werden: Dahinter verbergen sich menschliche Schicksale. Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Rund 9S % der Behinderungen treten erst im Laufe des Lebens auf, sind also nicht angeboren. D.h. heute dominieren chronische Erkrankungen das Krankheitsspektrum und sind die Hauptursache für Behinderung. Die steigende Lebenserwartung und damit die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird auch in Zukunft eine wachsende Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Folge haben. Umso erfreulicher ist, dass die Ausgaben zur Rehabilitation und Teilhabe auch im Jahr 2017 gestiegen sind und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt un- Cerstützen. Neben der Orägerübergreifenden Ausgabenstaästik bietet diese Ausgabe auch einen Ein- und (Rückblick in die rehabilitationsnahe Forschung. Welche Ansätze zur Verbesserung von Teilhabe und Lebensqualität werden unternommen? Forschung leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung. Apropos Entwicklung. Auch wir als BAR werden mit verschiedenen Vorhaben und Projekten weiterhin, zur Umsetzung des BTHC und damit zum Gelingen von Teilhabe beitragen. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre Ihre Helga Seel Inhalt Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabiiitation und Teilhabe Rückblick auf die Forschung Aus der Arbeit der BAR Behandlung eines Verlängerungsantrags gemäß § 14 SGB IX ] v VII vni Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe lin Sozialbudget 2017 stehen Krankheit auf Platz l und Invalidität auf Platz 4 der maßgeblichen Gründe für SoziaUeistungen (Soziale Selbstverwaltung, 2018). Laut Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchcigungen (2017) leben in Deutschland beinahe 13 Millionen Menschen mit „Beeinträclitigungen ". Definiert wurde Beeinträchtigung hier als das Vorliegen einer amtlich anerkannten Behinderung oder einer Krankheit, die länger als 6 Wochen andauert . Das betrifft rund 16 % der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Für eine präzise Abgrenzung zwischen „Behinderung " und „chronische Krankheit" liegen keine klaren Kriterien vor. Unter den Menschen mit Beeinträchtigungen sind clironisch Kranke, die nicht behindert sind, sofern die chronische Krankheit nicht den Grad einer Behinderung erreicht: hat, und jene. die zugleich behindert sind. Das Ausmaß der Teilhabebeeinträditigung, welche als Folge einer Krankheit oder eines gesundheitlichen Problems entstanden ist, lässt sich nicht (allein) durch Krankheits- Symptome Lind -diagnosen beschreiben. G esundheits bedingte Einschränkungen bei alltäglichen Aktivitäten werden in Bevölkerungsstichproben (Privathaushalte] mittels Global Activity Limitation Indicators (GAU) erhoben. Hier geben rund ein Viertel der Befragten in Deutschland an (5:25,1 %, c?: 23,8 %'], dauerhaft (hier: länger als sechs Monate) in der Ausübung ihrer AIltagsaktivitäcen mäßig oder stark eingeschränkt zu sein (Robert-Koch-Institut, 2017). Laut Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan (NAP) der UN-Behindertenrechtskonvenrion (BMAS, 2018) ist Deutschland auf einem guten Weg zu mehr Inklusion. Bereits mehr als 60 % diesbezüglicher Maßnahmen konnten erfolgreich abgeschlossen ^ DieRehabilitation • Reha-lnfo der BAR 1/2019 SCHWERPUNKT " Zahlen. Daten, Fakten ^ 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Abb. T Ausgaben für Rehabilitatian und Teilhabe von 2007 bis 2017 (in Wo. €). oder umgesetzt werden. Zu den Vorhaben, die verabschiedet wurden, gehört das Bundesteilhabegesetz , das die Leistungen fLir Menschen mit Behinderungen neu regelt. Die mit dem ETHG verbundenen Reformen sind teilweise zum l. Januar 201S in Kraft getreten. Andere werden erst später wirksam . So wird am l. Januar 2020 die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus dem Recht der Soziaihilfe (SGB XII) herausgelöst und in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) LLberführt. Das geht einher mit Änderungen der statistisclien Erhebungen > die sich ggf. in Zukunft auch auf die jährlich veröffentlichte Statistik der BAR niederschlagen werden. Seit über zehn Jahren bündelt die BAR jährlich die Hohe der Ausgaben der unterschiedlichen Reha-Träger sowie der Integrationsämter im Bereich Rehabititotion und Teilhabe. Diese Ausgabenstatistik soll dazu beitragen, das Rehabilitationsgeschehen und die Höhe der Ausgaben transparent für alle Akteure darzustellen, zeitliche Entwickiungen aufzuzeigen und zu hinterfragen , ob die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe dem Bedarf entsprechen. Die Datenbasis der vorliegenden Ausgabensratistik fokussiert die Aufwendungen im Jahr 2017, stellt aber auch Vergleiche zu Vorjahreszeiträumen her. 36,5 IVtrd. Euro für Leistungen zur Reha und Teilhabe Die Ausgaben für Reha und Teilhabe steigen konsequent und betragen im Jahr 2017 insgesamt 36,5 Mrd. Euro. Gegenüber 2016 ergibt sich ein Anstieg um 3,7 %. Im Vergleich der drei Jahre 2015-2017 ist ein Zuwachs von 8.1 % zu verzeichnen. In der Gegenüber- Stellung der Berichtsjahre 2007 zu 2017 ergibt sich eine Steigerung von rund 44,6 %. Das entspricht nominal einem Plus von 11.3 Mrd. Euro gegenüber 2007. Der größte Ausgabenanteit für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe entfällt auf die Eingliederungshilfe , die rund 51 % der GesAmtausgaben trägt. Wie gestalten sich insgesamt die EntwicJdungen bei den einzelnen Reha- Trägern? Dazu eine nähere Betrachtung der Zahlen. Gesetzliche Krankenversicherung In der Gesamtbetrachtung steigen 2017 die Ausgaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber dem Vorjahr um 3,2 %. Das ergibt ein Volumen von 3,3 Mrd. Euro, von dem der Großteil auf den Kostenpunkt „Stationäre AnschlussrehabHitation" entfällt (1.9 Mrd. Euro). Bei nur geringen Ausgabenveränderungen im stationären Bereich , nimmt gerade die ambulcinte Rehabilitation im langfristigen-Vergleich um 37,9 % zu C2007: 55 Mio. Euro, 2017: 131 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für das „Persönliche Budget" in der gesetzlichen Krankenversicherungam deutlichsten gesunken (-47.1 %). Die Ausgaben für Disease-Managemen t- Programme (DMP) als ergänzende Leistungen zur Reha haben sich mehr als verdoppelt [Anstieg um 120.4 %}. was mit einer steigenden Zahl der Teilnehmer an DMP sowie der Festlegung von weiteren DMP-Indikationen zusammenhängen kann. Gesetzliche Rentenversicherung Die Gesetzliche Rentenversicherung trägt wie auch in den Vorjahren den zweitgrößten Ausgabenteil an in 2017 durchgeführten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland (rund 13 %}. MitAufwendungen von insgesamt 6,6 Mrd. Euro bzw- einem Plus von 2,9 % verändert sich der Wert im Vergleich zu 2016 nur gering. In absoluten Zahlen sind die Ausgaben für „Leistungen zur medizinischen Reliabiiitaüon" mit 4,3 Mrcl. Euro am höchsten. En der Gegenüber- Stellung der beiden Jahre 2007 und 2017 wendet die Rente nversicherung 1,2 Mrd. mehr (+ 39,4 %) für die medizinische Rehabilitation auf. Die geburtenstarken Jahrgänge (1955-1969) haben mittlerweile ein Alter erreicht, in dem sie vermehrt medizinische Relia-Leistungen in Anspruch nehmen, um mit der nötigen körperlichen und psychisehen Fitness weiterhin am Arbei [sieben teilnehmen zu können. In Bezug auf das „Persönliche Budget" ist eine Abnahme der Ausgaben um 57 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Alterssichemncj der Landwirte Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe durch der Landwirtschaftlichen Mterskasse werden historisch bedingt im Bereich der Deutschen Rentenversicherung separat erfasst und ausgewiesen. Die Aufwendungen der Alterssicherung der Landwirte für Reha SCHWERPUNKT - Zahlen. Daten, Fakten Die RehabiHtation • Reha-lnfo der BAR 1/2019019 und Teilhabe steigen 2017 im Vergleich zum Vorjalir um 3,9 % auH3,2 Mio. Büro. In der retrospektiven Betrachtung von 2007 bis 2017 ist ein allgemeiner Trend zu rückläufigen Ausgaben festzustellen, der mit dem Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland kcu-respondiert. Z.B. - 24,4 % in der Cegenüberstdlung von 2007 zu 2017. Gesetzliche Unfallversicherung Im Zeitverlauf isf: ein anhaltend konstanter Ausgabenanstieg in den Jahren 2007 bis 20'17 in der gesetzlichen Unfaliversicherung festzustellen. Jm Vergleich der Jahre 2016 zu 2017 betragt der Kostenanstieg 3 %, Wie auch In den Jahren zuvor, entfaUen im Jahr 2017 mit 1,6 Mrd. Euro die meisten Ausgaben auf den Bereich „Ambulante Heilbehandlung und Zalinersatz". Eine Verminderung um 1,8 % erfahren im Jahre 2017 die Aufwendungen für „Leistungen zur Teiihabe am Arbeksleben". Die Höhe der Leislrungen zum „Persönlichen Budget" wird nicht separatausgewlesen . Landwirtschaftliche Unfallversicherung Unabhängig von der Statistik der gesetzlichen Unfall Versicherung werden die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe der Landwirtschaftlichen Unfallversichenmg (Berufsgenossenschaften) historisdi bedingt separat ausgewiesen. Sie verbuchen 2017 einen Wert von 381 Mio, Euro und damit eine weitere Zunahme von 3,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein Teil der Auiwendüngen wird über das „Persönliche Budget" erbracht: Die Ausgaben hierfür betragen im Jahr 2017 rund 1,8 Mio, Eure, was einem Ausgabenplus von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bundesagentur für Arbeit Die Aufwendungen der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Teilhabe behinderter Menschen am Arüeitsleben liegen 2017 bei rund 2,4 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist im Jahr 2017 ein Ausgabenanstieg von 2>1% festzustellen. Den größten Kostenanteil machen „Pflichtieistungen für die Teilhabe am ArbeitsJeben" aus (2,3 Mrd. Euro). Ihnen folgen mit Abstand die „Ermessensleistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben" (TE2 Mio. EuroJ und das „Persönliche Budget" (12,5 Mio. Euro], Integrationsämter Die Integrafcionsämter geben 2017 mit rund 556Mio.Euro5%inehrCeIdfürdieTei]habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus. Aus der sogenannten Ausgleichsabgäbe , die die Arbeitgeber erbringen, wurde der größte Teil für „Begleitende Hilfen im Arbeitsleben" (429 Mio. Euro) verwendet. Die Ausgaben für das „Trägerübsrgreifende Persönliche Budget*" haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt und liegen jetzt bei 370.000 Euro. Diese Möglichkeit einer flexiblen Leistungsgestaltung läs$t em selbstbestimmtes Handeln der einzelnen Person zu, Z.B. indem sie diese Leistungen bei verschiedenen Anbietern m unterschiedlichem Umfang in Ansprucli nehmen kann. Im Vorjahr noch als rückläufig identifiziert, gestalten sich die Investitionen fiii- Leistungen zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen über regionale „Arbeitsmarktprogramme " positiv (+ 18,3 %). Eingliederungshilfe Was Eingliedei-ungshilfe für Menschen mit Behinderungen anbelangt, ist: seit 2005 die Gesamtzahl der Leiscungsempfänger kontinuierlich angestiegen, insbesondere in der AItersgruppe der über 65-Jahngen. Mit 18,7 Mrd. Euro macht die Eingliederungshilfe fw behinderte Menschen den größten Teil der Aufwendungen für Reha und Teilhabe im Jahr 2017 aus. Finanziert durch die Sozialhilfeträger , bestreifet die Eingliederungshiffe Bvt;/;:<'. .' töfc ?0% 1 wir keine Gewähr übernehmen, da diese in der Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 400 412 429 4,1% Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegen. Arbeitsmarktprogramme 47 44 52 18,3% [2] In derDGUVkann ein&Auf$pa[tung der Ausgaben Sonstige Leistungen: 73 73 75 2,4% zur Heilbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation nicht vorgenommen werden, Rärsönliches Budget 0,47 0,18 0,37 105,6% Eingliederungshilfe Z 17044 17924 18717 4.4% i Quenen_ BMG, Endgültige Rechnung sergebnisse der Leistungen zur medizinischen Rshabititation 35 37 36 -3.8% Gesetzlichen Kranken Versicherung 2015-20-17 LsistungenzurTeilhabeamArüeitsteben 26 28 35 27,4% - Sat'st'kder Deutschen Rentenversicherung, Ftehabilitation 2015-2017 Leistungen in anerkannten WfbM 4406 4581 4830 5,4% - Landwirtschaft licheMerssicherung, Geschäfts. Weitere Leistungen zur Teilhabe: 12576 13278 13816 4,1% llnd.Ftechnurlgser9ebni?e.20'15'2017. D(3UV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse LeistungenzurTeilhabeam tsbeninderGe- 10713 11335 11786 4,0% 2015-2017 meinschaft nach §55 SGB IX , - Landwirt schaft liche Unfall Versicherung, Ge- Weitere Leistungen der Bngliedemngshitfe nach 1392 1440 1 568 8,9% ^„tunl^hnun9T9eblT±°lt^^^^^ Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des Beitragsnaushalts2015-2017 Sonstige Leistungen der Bngliederungshilfe 471 503 526 4,5% - BIH, sfehresbericht 2015-2017 Statistisches Bundesamt, Statistik der Soziaihilfe Ausgabenijnsgesamt_£ 33763 35201 3650S 3,7%j 201'5'-20'17~~~ ""~~""' SCHWERPUNKT - Zahlen. Daten, Fakten DieRehabilitation- Rsha-lnfo derB;\R1/2019 zu Reha und Teilhabe des Jahres 2018 - eine Auswahl MiL Einführung des Sundesteiihabegesetzes (BTHG} wurde die Beobachtung und Bewertung der Forschung zur Rehabilitation sowie die DLirchführuncf trägerüberg reifen der Forschungsvorhab &n als Au^abe der BAR goseLziich verankert {§ 39 Abs. 2 Mr. 9 SGB IX). !n dieser Ausgäbe wird crstmaiig ein Rück- und Ausblick unternommen - auf neue Forsch u ngsprojekte, Forsch u ngs berichte, Datensammiungen und Reports sowie Forsch un gsf-örd em ng. Neue Forschungsprojekfce Gesundheitsinformationsverhalt'en - Die Stiftung Gesundheitswissen und das Hannover Center for Health Communication am Institut für Journalistik und Kommunikationsforsclumg (IJK) in Hannover starteten im Mai 2018 gemeinsam das Projekt „HINTS Germany", die erste Gesundheitsinformations -Trendstudie in Deutschland. Es ist die bislang größte nationale Datenerhebung zum Gesundheitsinformationsverhalten der Deutschen. Ddi-cius sollen Erkenntnisse über adäquate Gesund hei Eskommun i Ication , bedarfsgerechte Gesundheitsinformarionen , die kommunikative Erreichbarkeit verschiedener Bevölkerungsgruppen und die zielgruppengereclite Vermittlung von Gesundheitsinformationen gewonnen werden . In Deutschland sind zunächst zwei Erhebungswellen geplant. Erste Daten werden nach einem Jalir erwartet, die Ergebnisse der zweiten Befragungswelle sollen in zwei Jahren zur Verfügung stehen (5-2018, Online : www.hints-germany.de). Teilhabe - Wo gelingt Teilhabe und wo nicht? Beginnend mit Mai 2018 führt das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [BMAS) eine postalische Befragung zur Teilhabe von Mensehen mit Behinderungen durch. Ziel ist, herauszufinden, wo Teilhabe gelingt und wo nicht. Z.B. Wohnen, Arbeiten oder Freizeit. Die Auswertung dieser ersten in Deutschland bundesweit repräsentativen Erhebung zu diesem Thema soll 2021 vorliegen. Die Auswahl der Befragungspersonen ~ in Privathaushalten sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Altenpflege und des ambulant betreuten Wohnens - erfolgte 2018 über ein statistisches ZufaUsverfahren . Es werden 320.000 Haushalte mit der Frage kontaktiert, ob darin Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen leben . Aus diesem Personenkreis wird dann die Eigentliche Stichprobe gebildet, aus der heraus 16.000 Menschen mit Behinderungen befragt werden sollen. Parallel soll eine Vergleicbsgruppe mit 5.000 Menschen ohne Behinclerung reki-utiert werden. Außerdem will das Institut 6.000 Menschen einbeziehen . die in Betreu ungseinrichtungen leben oder nur eingeschränkt kommunizieren können. (5-201 S> Online: www.infss.cle). Geistige Behinderung - Menschen mit einer geistigen Behinderung sind medizinisch häufig nicht gut versorgt. Die Folge: Krankheiten werden ofc nicht angemessen behandelt, Medikamente sind nicht sbgestimmt , Vorsorgeuntersuchungen werden nicht wahrgenommen. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), das Sengeimann Institut für Medizin und Inklusion der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (SIMI), die Hochschule Bielefeld (FHB) und das Deutsche Kranlcenhausinsdt Lit (DKI) wollen mit einer Studie das Medilcamentenmanagement und die Gesundheitsvorsorge dieser Zielgruppe verüessern . Bei dem Projekt werden aufsuchende Hausbesuche von klinischen Pflegeexperten (nurse prä ctito ners), interclisziplinäre Fallkonferenzen mit Fachexperten eines medizinischen Behandlungszentrums und Fallbesprechungen mit behandelnden Fachärzten erprobt. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschtisses fördert das Projekt in den kommenden drei Jahren (7-2018, Online: www.innovationsfonds.gba.de). Werkstätten für behinderte IVIenschen - Es existiert kein verbindlicher, bundesweit vorgegebener Lehrplan für die berufliche Bildung in Werkstätten für behinderte Mensehen . Eine Studie des Instituts für Sonder- Pädagogik an der Universität Würzburg beschäftigt sich im Projekt EVABI mit Beruflicher Bildung in Werkstätten für behin" derte Menschen. Es wird die Qualifizierung in bundesweit 20 Werkstätten untersucht. Die bundesweite Studie, initiiert durch die BAG WfbM. läuft bis Ende 20-19. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. EVABI will /^^ Antworten auf folgende Fragen liefern: Wer ^F legt die Lernziele fest und wer begleitet die Lernprozesse? Wer beschließt, welche Berufe dort erlernt werden? Welche mclividuellen Bildungsverläufe bzw. welche Biidungsergebnisse können bei den Teilnehmerinnen mit Behinderung identifiziert werden? [1-2018. Online: www.sonderpaedagogik -v.uni-wuerzburg.de). Forschungsförderuncj, Ausschreibungen und Bekanntmachungen Die über die folgenden Förderbekanntmadumgen ausgewählten Projekte und Studien haben in der Regel ihre Arbeit im Jahre 2018 bereits aufgenommen oder werden sie noch im Laufe des Jahres 2019 beginnen : Innovationsfonds: Förderer: Innovationsai-isschuss des GBA - Gemeinsamer Bundesausschuss Förderwdlen: 2017-2019 Schwerpunkte: Neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen , und Studien zur Verbesserung der Die Rehabilitation • Reha-lnfo der BAR 1/2019 SCHWERPUNKT-Zahlen. Daten, Fakten ^ bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversi cherung Online: www.innovationsfonds.s-ba.de Transferorientierte Versorgungsforschung: Fördcrer: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Föi-depjncj: Richtlinie 201S, Projektauswahl in 2018. Projektbeginn 201 8/2019 Schwerpunkte: Themenfelder Rehabilltation und Arbeit. Erwerbsminderung sowie 2ugang und Bedarfsgerechtigkeit der Rßhabilitacion . Berücksiclidgung des praxisnahen Ergebnistransfers für eine beclarfsoriencierte Rehabilil'ation sowie der VielFalcigkeit der Versicherten Online: www.gesundheitsforschungbmbf .de Darüber hinaus fordern dieRejKibiliiationsträger [insb. GKV. DRV. DCUV und BA)jährlich mit unterschiedlichen akcueilen Schwerpunkten Forschung zu Rehabilit-ation und Teilhabe. Für entsprechende Föi-derhinweise , siehe (online) www.bag-selbsthilfe.de. www.deutsche-rentenversicherung.de, www.dguv.de, www.iab.de. Forschung zur Umsetzung des Bundesfceilhabegesetzes (BTHG) Zahlreiche Förderungen und AufEragsvergaben durch das Bundesministerium fürArbeit und Soziales [BMAS) sind im neuen SGB IX vorgesehen. Sie beziehen sich sowohl auf Teil t (Regelungen für Menschen mit Behinclerungen und von Behinclerung bedrohte Menschen) als auch auf Teil 11 des Buches (Eingliederungshilferecht). Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes sind alle diese Mctßnahmen angelaufen und es liegen erste Ergebnisse vor (vgi. dazu www. gemeinsam-einfach-madien.de). Die BMAS-finanzierten Förderungen dienen dem AuFbau von Strukturen und der Schaffuns von Informationsgi'Lindlagen für Forsch u ngsbe richte, Datensammlungen und Reports a Bundesbericht Rirschung und Innovation 2018 (ßundesminiäerium für Bildung und Forschung, Online: www.bmbf.de, Sand: 6-2018) • PAsge-Fteport 2018 - Qualität in der Pflege (Acobs, K, Kuhlmey, A, Greß, S, Klauber, J, Schwinger, A. (Hrsg.), Online; www.wido.de, Stand: 3-2018) a Gesundheitsreport 2018 (Barmer GS<) (Barmer Gesundheit sersatzkasse, Online: www.barmer.de; Stand: 5-2018) a Monitor Fätientenberatung 2017 - Wie können wir Ihnen weiterhelfen (Unabhängige Ratientenberatung Deutschland, Online: www.patientenberatung.de, Sand: 6-2013) a TK-Gesundheitsreport (Techniker Krankeni «jenbaum GnbH, Dr. H. fuchs, HSMagdeburg-Sendal (R-of. Morfeid) EUTB B-ganzende Unabhängige ^- -..—..-—.—..-.- -„^-^ .—,....,. -..-..^ ^"-^ Teilhabeberatung (§ 32 SGB [X) '• ' " —^ gsub, Berlin: Fordennittdvergabe Teilhabeverfahrensbericht Daueraufg$be(§41 SGBIX) BfiRe.V, R-ankfurt/Main Abb. 1 FörderwgendurchBMASzuTeiHSCBIX SCHWERPUNKT-Zahlen, Daten. Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 ! -..- * ._-_ t 2017 l 2018 ] 2013 I 2020 !2021 i 2022 i 2023 | ff. Leistungsberechtigte Studie zum leiStungsberechtigten P£rsonen^ras(Art. 25 Abs, 5) 133/transfer (abgeschlossen) Verfshren/Leistungen Modeilhafte &probung der Verfahren und Leistungen (Art. 25 Abs. 3) 31 Rojekt^ gsub: ßegla'tung Rnanzi eile Auswirkungen Untersuchung (Art. 25 Abs. 4) 193, \Ärab-B E? S 3 00 ^= U s;^ ^-lls „1.s^_ ^p§iT .^0 .'m Abb. 2 Umsetwngwnterstü^ung zu Te;f J; SCß )X fArtifccf 25 STHC) Projekt „Easiskonzept für die Beclarfsermitt- Für das Bundesprogramm „fnnovative Wege lung in der beruflichen Rehabilitation" (b3) zurTeiIhabe am Arbeitsleben - rehapro"zur betrachtet werden. Umsetzung von § 11 SGB IX wurde die Förderrichtiinie im Mai 2018 bekanntgegeben. Es stellt den Trägern der Grunds icherung für Arbeitsuchende Uobcenter) und der Renten- Versicherung bis 2022 insgesamt jeweils 500 Mio. Euro für Modellvorhaben zw Verfügung . Im BIickpunkt stehen innovative Vorhaben zu Erwerbsfähigkeit und Verbleib auf dem aUgejneinenArbeitsmarkt. Das Inkrafttreten des Teil II SGB IX zum 01, Januar 2020 wird durch fünf weitere BMAS-finanzierte Projekte vorbereitet und begleitet [vgl. Abb. 2). Diese Umsät/:ungsun terstiitzung ist in Artikel 25 desBTHGangelegt . Hier geht es vorwiegend darum, die Auswirkungen der gesetzlichen Anderungen im Hinblick auf Leistungsberechtigung und Kosten abzuschätzen. Auch sollen neue Verfahren und Leistungen bereits vorab im Modell erprobt werden. Ergebnisse!' dei-Umsetzungsbegleitung auf Länderebene sowie der Wirkungsuntersuchung sollen in den Erfahrungsaustausch der Länder einfließen (Evtdenzbeobachtungnach§94SCBIX),o ^ A^s der Arbeit der BAR Akt-ueIIe Information: Die Gemeinsame Snpfehlung (G^ feha R-ozess ist zum 01.12.201S in Kraft getreten . Die Verö, entdchung kann auf der Weby'te der E^R (www.bar-frankfurt.de) abgerufen und bestellt werden. Weitere Informationen zur GE Fteha-R-ozess Anden Sie in der nächsten Ausgabe. Weiterentwicklung und Neuerscheinung der Gemeinsamen Empfehlung Qualitätssicherung „Qualitatssicherung" hat in der RehabiUtation eine zentrale Bedeutung. Die Q.ualitär einzelner Leistungen zur Teilhabe ist u. a. gekennzeichnet durch eine wirksame und bedarfsge rechte, am bio-psycho-sozialen Modell der WHO (ICF) orientierte und fachlich qualifizierte Leistungserbringung. Die Leistungserbringung hat sich vor allem an Teilhabezielen im Sinne des SCE IX zu orientieren . Bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Empfehlung wurden nun verschiedenste Entwicklungen aufgegriffen und berücksichtigt. Die neue GE dualitäts- Sicherung beinhaltet z. B. eine Konkretisierung und Schaffung von Zielgruppen und Inhalten. So wurden Z.B. die verschiedenen Qyalitätsdimensionen CStruktur- Prozessund Ergebnisqualität) stärker akzentuiert, Kriterien für Ergeünisqualität präzisiert und konkretere Vorgaben betreffend Barriere- Freiheit formuliert. Weitere Informationen. Broschüren und Seminarhinweise finden Sie auf unserer Weüsice unter www.bar-frankfurt.de » Moch freie Plätze - BAR Seminare im 1. Halbjahr 2019 Einführung in die 1CF am 27.03.2019 in Frankfurt am Main Bedarfsermitttung nach dem BTHG am 10.04.2019 in R-ankfurt am Main Die Aufgaben des leistenden Rehabilitationsträgers nach dem SGB IX am OS.05.2019 in Leipzig Koordinierte Planung der Teilhabe, Prozessqualität und Dokumentation am 22,05.2019 in Frankfurt am Main Die Rehabilitation • F^ha-lnfo der EAR 1/2019 SCHWERPUNKT - Zahlen, Daten, Fakten '^ »•f !3j^ v^ ^ Orientiemngssätze" c Ein Verlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht gemäß § 14 SGB IX zu behandeln, weil bei einem einheitlichen Leistungsfal! dieser von dem zunächst leistenden Träger zu Ende zu führen ist. n Bei unveränderter Sachlage ist auf einen Verlangerungsantrag hin insbesondere keine Zuständigkeitsprüfung gemäß § 14 Abs. 1 SCB IX mehr angezeigt, weil die einmal begründete Zuständigkeit des leistenden Trägers bestehen bleibt. a Anderes gilt jedoch, wenn der Veriängerungsantrag bei einem anderen, bisher nicht leistenden Rehabilitationsträger gestellt wird. OV3NR/V, Beschlussvom 22.10.2018, Az: 12 B 1348/18 * L^ilsäitzo des GoriclllSbzA'.Oricmlorungssfltzc nach JuRSirgdaktiOlldlabgewflncIolt und yoltOrzl Sachverhalt und Entscheidungsje DieAnn'agstellerin begehrte die Fortsetzung einer sraL-ionären Unterbringung als Leis- Cung zur Teilhabe. Die Leistung wurde im ursprünglichen Bewifligungszeitraum vom Rehabilitationsträger A gewährt. Den Veflängerungsantrag richtete die AntragsteIIerin an den Rehabilkationsträger B> der den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang an den Rehabilitationsträger C weiterleitete . Dieser lehnte seine Zuständiglceit für die beantragte Leistung gegenüber der An trägste) lerin ab. Die Antragstellerin begehrte gegen Rehabilitationsfcräger C einst" weiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgerieht verpflichtete Rehabilitationsträger C (Antragsgegnerin) im Wege der einstweiUgen Anordnung zur Erbringung von Leistungen an dieAntragsteIlerin. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin wies das OberverwalCungsgericht (OVG) nach summarischer Prüfung als unbegründet zurück. Die Antragsgegnenn sei gegenüber der AntragsteIJerin („im Außenverhäitnis") zuständig geworden , weil der Rehabilitationsträger B den bei ihm gestellten Antrag gemäß § U Abs. "t Satz 2 SGB IX rechtzeitig an sie weirergeleitet habe. Bezugnehmend auf bereits vorhandene Rechtsprechung führt das OVG zwar aus. dass ein Verlängerungsantrag bei unveränderter Sachlage grundsätzlich nicht gemäß § 14 SGB IX zu behandeln sei. Denn bei einem einheitiichen Leistungsfall müsse dieser von dem zunächst leistenden Träger zu Ende geführt werden, eine Zuständigkeitsprüfung sei in solchen Fallkonstdlationen somic nichc angezeigt (vgl. insoweit bereits Gay. VGH vom 30.07.201S - 12 ZB 18.175). Dies müsse allerdings anders beurteilt werden und jedenfalls bei summarischer Prüfung § 14 Abs. l SGB IX dann zur Anwendung kommen, wenn der Verlängerungsantrag - wie hier - nicht bei dem zunächst leistenden Rehabilifcationsträger gesteUt werde. Oadurch habe die Antragstellerin selbst die Zuständigkeitsfrage neu aufgeworfen, die einer schnellen KIärung zuzuführen sei. Mit seiner Entscheidung entwickelt das OVG NRW die ober- bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung für die Behandlung eines Verlängern ngsantrags ini Rahmen der 2uständigkeitsklärung nach § 14 Abs. l SGB IX weiter. Dabei berücksichtigt dss OVG konsequent das Ziel der Vorschrift, eine rasche KIärung der Zuständigkeit im Außenverhältnis zum Antragsteller zu erreichen (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. -l 02). Nicht zuletzt weil es sich um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handelt, wird sich zeigen müssen > ob seine Einschätzung bestand hat. Der Beschluss selbst ist nach § 152 Abs. l VwGO unanfechLbar a * Leitsätm des Gerichts bzw. Orient iarungssätze nach .iJris. redaktionall abgewandoft und g