LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6629 21.06.2019 Datum des Originals: 18.06.2019/Ausgegeben: 26.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2560 vom 23. Mai 2019 der Abgeordneten Sonja Bongers SPD Drucksache 17/6358 Wie hat sich die Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe seit 2015 entwickelt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die von Artikel 3 des Grundgesetzes garantierte Gleichheit wird auch durch einen gleichen Zugang zum Recht gewährleistet. Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sind Fürsorgeleistungen, die auch einkommensschwachen Bürgern den Rechtsweg eröffnen sollen. Die Gesamthöhe der Gewährung von staatlicher Hilfe bei der Durchsetzung des Rechts könnte vor dem Hintergrund der Rückforderungen aufgrund der möglichen veränderten wirtschaftlichen Lage der Betroffenen jedoch ein verzerrtes Bild der Kostendeckung entstehen lassen. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2560 mit Schreiben vom 18. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Anträge auf Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe wurden in den Jahren 2015 bis 2018 aufgeschlüsselt nach Jahren gestellt? Im Rahmen der maßgeblichen Geschäftsstatistiken wird allein die Zahl der Entscheidungen über Anträge in Beratungshilfe-, Prozesskostenhilfe- und Verfahrenskostenhilfeangelegenheiten erhoben. Diese stellen sich in den Jahren 2015 bis 2018 wie folgt dar: 2015 2016 2017 2018 Beratungshilfeentscheidungen 208.010 203.111 195.223 181.543 Prozesskostenhilfeentscheidungen 72.240 69.033 72.281 69.746 Verfahrenskostenhilfeentscheidungen 101.590 96.173 88.976 82.428 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6629 2 2. Wie hoch lagen die Kosten für Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, die das Land NRW in den Jahren 2015 bis 2018 aufzuwenden hatte aufgeschlüsselt nach Jahren? Die Ausgaben für Rechtsanwälte in Beratungshilfe-, Prozesskostenhilfe- und Verfahrenskostenhilfeangelegenheiten stellen sich in den Jahren 2015 bis 2018 wie folgt dar: Betrag Betrag Betrag Betrag 2015 2016 2017 2018 Auszahlungen für PKH 41.768.641 42.620.330 39.969.793 38.430.830 Auszahlungen für VKH 84.648.857 79.264.311 74.516.266 70.407.752 Auszahlungen für BerH 18.588.186 17.877.878 16.517.112 15.246.478 Summe 145.005.684 139.762.519 131.003.171 124.085.061 3. In welcher Höhe konnte das Land NRW Rückzahlungen der unter 2. entstandenen Kosten in den Jahren 2015 bis 2018 aufgeschlüsselt nach Jahren realisieren? Rückflüsse in Beratungshilfeangelegenheiten werden nicht gesondert erfasst. Die Rückflüsse aus Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe stellen sich in den Jahren 2015 bis 2018 wie folgt dar: Betrag Betrag Betrag Betrag 2015 2016 2017 2018 Rückflüsse aus PKH 7.565.494 10.094.094 5.824.591 5.236.925 Rückflüsse aus VKH 13.489.923 14.681.520 14.729.628 14.860.946 Summe 21.055.417 24.775.614 20.554.219 20.097.871