LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6631 21.06.2019 Datum des Originals: 21.06.2019/Ausgegeben: 26.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2562 vom 23. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6372 Wie steht die Landesregierung zu den Rodungen im Hambacher Wald? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor einigen Tagen wurde berichtet, dass RWE im Hambacher Wald trotz des vom OVG Münster am 5. Oktober 2018 verhängten Rodungsstopps und der schriftlichen Zusage von RWE bis zum Herbst 2020 keine Rodungen vorzunehmen, Bäume gefällt habe. Weiter wird berichtet, dass RWE die Rodungen mit Sicherheitsbedenken begründet, da einige Bäume vom Kiefernprachtkäfer befallen sein sollen und RWE als Eigentümerin des Waldes eine Verkehrssicherungspflicht hätte.1 Dies steht jedoch im Widerspruch zu Informationen, wonach keine Bäume in unmittelbarer Nähe zu Straßen gefällt wurden, sondern in einer Entfernung, durch welche eine Gefährdung für den Straßenverkehr als ausgeschlossen angenommen werden kann. Nach Begutachtung eines Försters habe die Untere Naturschutzbehörde der Fällung zugestimmt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2562 mit Schreiben vom 21. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die von RWE im Hambacher Wald durchgeführten Rodungen, vor dem Hintergrund der Zusage von RWE bis Herbst 2020 keine Rodungen vorzunehmen und dem vom OVG Münster verhängten Rodungsstopp? 1 https://www.radiorur.de/artikel/streit-wegen-gefaellter-baeume-159991.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6631 2 Informationen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zufolge fanden im Hambacher Wald keinerlei Rodungen statt. Als Rodung im forstrechtlichen Sinne wird die Entnahme von Ganzbäumen und Wurzelwerk bezeichnet. Vielmehr dürfte es sich bei den angesprochenen Fällarbeiten darum gehandelt haben, dass im Bereich der L 257 von Morschenich nach Merzenich (Merzenicher Erbwald-Nord) in Höhe der Hambachbahn absterbende bzw. abgestorbene Kiefern gefällt wurden. Diese Maßnahme wurde der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren angezeigt und mit ihr abgestimmt. 2. Mit welcher Begründung wurden auch Fällungen genehmigt, die keine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstellten, da sie nicht auf die Straße fallen konnten? Die Kiefern wurden aus Forstschutzgründen und gleichzeitig in einem Gefährdungsbereich von 1,5-facher Baumlänge zur L 257 zur Verkehrssicherung entnommen. Begünstigt von der letztjährigen extremen Trockenheit wiesen die Bäume einen starken Befall mit dem Kiefernprachtkäfer auf, der zum Absterben der Bäume führte. Die Massenvermehrung des Käfers stellt eine erhebliche Bedrohung für noch nicht befallene Kiefernbestände im Merzenicher Erbwald dar. Einer Fällungsgenehmigung bedurfte und bedarf es für solche Maßnahmen nicht: Der Waldeigentümer ist ungeachtet der Entscheidung des OVG Münster nach wie vor forstgesetzlich verpflichtet, Gefahren, die dem Wald drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen. 3. Welche Pläne für weitere Fällungen von RWE im Hambacher Wald sind der Landesregierung bekannt? Der Landesregierung sind keine weiteren Pläne für Fällungen der Waldeigentümerin RWE bekannt. Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder des Forstschutzes (Gefahrenabwehr) sind einzelfallbezogen und situationsgebunden. 4. Wie viele Bäume wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Zuge der Fällarbeiten in den vergangenen Tagen gefällt? Die Anzahl der gefällten Bäume ist der Landesregierung unbekannt. Laut Landesbetrieb Wald und Holz NRW betrug das Gesamtvolumen der gefällten Kiefern ca. 80 Festmeter. 5. Welche Gespräche haben in dieser Angelegenheit zwischen der Landesregierung und RWE stattgefunden? Gespräche zwischen der Landesregierung und RWE in der Angelegenheit haben nicht stattgefunden.