LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6633 24.06.2019 Datum des Originals: 24.06.2019/Ausgegeben: 27.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2575 vom 21. Mai 2019 des Abgeordneten Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/6400 Kinderarmut in Bochum und Herne Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Arme Kinder haben auch immer arme Eltern! In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch. Arme Kinder sind in ihrer Schullaufbahn benachteiligt. Ihnen fehlt eine adäquate Schulausstattung, die viel zu häufig nur aus gebrauchten Materialien besteht. Wenn sie ein Frühstück dabeihaben, ist dies selten eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit. (Auch) Die Kosten für das Mittagessen können sich viele dieser Familien nicht leisten. Darüber hinaus können die Kinder an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten nicht teilnehmen, wodurch sie Nachteile haben und teils ausgegrenzt werden. Die Benachteiligung zieht sich wie ein roter Faden auch durch andere Lebensbereiche, so dass die soziale Herkunft der Kinder ihre persönliche Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann hier keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass das Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, darüber hinaus aber die daraus folgenden mangelnden Möglichkeiten in den Lebensbereichen „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6633 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2575 mit Schreiben vom 24. Juni 2019 namens 2575 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hat sich die Kinderarmut in Bochum und Herne in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Kommune) Absolute Zahlen sowie die Mindestsicherungsquote und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren ergeben sich aus den beigefügten tabellarischen Übersichten (Anlagen 1 und 2). 2. Wie haben sich die Maßnahmen aus dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“ auf die Situation der Kinderarmut in Bochum und Herne ausgewirkt? (Bitte mit konkreten Zahlen und Maßnahmen) Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) wurde im Jahr 2012 unter der vormaligen Landesregierung eingeführt; von 2012 bis 2016 nahmen hieran zunächst 18 Modellkommunen teil; seit 2016 zählen weitere 22 Modellkommunen zum Teilnehmerkreis. Die Städte Bochum und Herne gehören seit 2017 zu den insgesamt 40 Modellkommunen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“). Für das Jahr 2017 erhielten Bochum und Herne eine Zuwendung in Form von Personalpauschalen in Höhe von 29.997,30 Euro (Bochum) bzw. 21.615,00 Euro (Herne) aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Für das Jahr 2018 erhielten Bochum und Herne eine Zuwendung in Form von Personalpauschalen in Höhe von 29.997,30 Euro (Bochum) bzw. 22.050 Euro (Herne) aus dem ESF. Die ESF-Fördersumme wird seitens der Städte um mindestens den identischen Betrag kofinanziert. Die Mittel werden zur Finanzierung einer Personalstelle eingesetzt, die die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Projektziele der jeweiligen Städte koordiniert. Auch für 2019 erhalten Bochum und Herne eine Personalpauschale aus dem ESF in Höhe von jeweils 29.999,70 Euro. Außerdem wurden im Jahr 2018 Landesmittel bereitgestellt, um konkrete Maßnahmen zum Schließen von Lücken in kommunalen Präventionsketten zu bezuschussen (Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70) mit einem Förderhöchstbetrag von 35.000 Euro je Programmkommune. Die Städte Bochum und Herne haben die Möglichkeit einer Antragstellung nicht wahrgenommen. 3. In welchem Umfang wurden Fördermittel zur Bekämpfung der Kinderarmut abgerufen? (Bitte nach Art der Fördermaßnahme, in Prozent der verfügbaren Fördermittelsummen, getrennt nach Kommune, nach Leistungsempfänger und nach Schulform) In Bezug auf das Programm „Kommunale Präventionsketten“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) wird mitgeteilt, dass Mittel des ESF zum Thema Kinderarmut im Rahmen von SQsM aus der Stadt Herne nicht beantragt wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6633 3 Insofern können ESF-Mittel durch die Stadt Herne auch nicht „abgerufen“ werden. Mit Fördermöglichkeiten des ESF wurden durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) Mittel aus der Stadt Bochum für insgesamt 3 Projekte abgerufen: • Projekt „Integrierte sozialraumorientierte Gesundheitsförderung und -bildung“. Zeitraum vom 01.02.2018 bis zum 15.12.2019. Bewilligte Zuwendung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 221.490 Euro. • Projekt „Familienpaten“. Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019. Bewilligte Zuwendung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 320.635,26 Euro. • Projekt „zdi MINT-Lotsen“. Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 30.05.2021. Bewilligte Zuwendung mit einer Gesamtsumme in Höhe von 201.100 Euro. Seit dem Jahr 2015 finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit jährlich rd. 47,7 Mio. Euro das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“. Mit den bereitgestellten Mitteln werden die Kommunen bei der sozialraumorientierten Jugendund Sozialarbeit unterstützt. Hauptaufgabe der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater ist die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung zu forcieren sowie Bildungsarmut und soziale Exklusion zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Das Landesprogramm, an dem alle nordrhein-westfälischen Kommunen partizipieren, gilt damit als ein Baustein für die gesellschaftliche Integration von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Der Stadt Bochum werden jährlich 1.043.700,84 Euro aus dem Landesprogramm zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundene Mittelverteilung innerhalb der Stadt liegt im Verantwortungsbereich des Zuwendungsempfängers (Stadt Bochum). Mit den Mitteln wurden im Jahr 2017 insgesamt rd. 40 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 50 Schul- und Bildungseinrichtungen in der Stadt Bochum eingesetzt waren. Etwas mehr als die Hälfte davon waren Grundschulen. Der Stadt Herne werden jährlich 729.851,12 Euro aus dem Landesprogramm zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundene Mittelverteilung innerhalb der Stadt liegt im Verantwortungsbereich des Zuwendungsempfängers (Stadt Herne). Mit den Mitteln wurden im Jahr 2017 insgesamt rd. 20 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 25 Schul- und Bildungseinrichtungen in der Stadt Herne eingesetzt waren. Etwa die Hälfte davon waren Grundschulen. Im Rahmen des Programms „NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ wurden drei Maßnahmen in Bochum und Herne gefördert: • Projekt „Modellprojekt - Wir im Quartier“ der Stadt Bochum in der Zeit vom 1. September 2015 bis zum 31.Oktober 2016 mit einer Zuwendungssumme von 32.690,00 Euro. • Projekt „Stadtteilladen Regenbogen BO-OST“ der Stadt Bochum in der Zeit vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Dezember 2017 mit einer Zuwendungssumme von 56.848,00 Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6633 4 • Projekt „Integration von Flüchtlingen durch Projekte der Kunst und Kultur“ der Stadt Herne in der Zeit vom 15. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 mit einer Zuwendungssumme von 20.000,00 Euro. Im Rahmen des Programmaufrufs „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ wird eine Maßnahme in Bochum gefördert: • Projekt „Rosenberg macht stark“ der QBS Gewerkstatt gGmbH Qualifizierung-Bildung- Soziales in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31.Dezember 2020 mit einer Zuwendungssumme von 272.160,00 Euro in Bochum. 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung, warum vorhandene Mittel aus Programmen und Förderungen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht abgerufen werden? Die Entscheidung über die Teilnahme an Landesförderprogrammen obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen. Dies gilt ebenso für eine Beteiligung freier Träger, soweit sie antragsberechtigt sind. Die Stadt Herne hat sich am Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ bisher nicht beteiligt. Durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) wurden Mittel aus der Stadt Bochum für insgesamt drei Projekte abgerufen (siehe Frage 3). Die der Stadt Bochum zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden vollends abgerufen. Die der Stadt Herne zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden nahezu vollends abgerufen. 5. Hat die Landesregierung die Absicht, in den sozioökonomisch mit negativen Sozialdaten belasteten Stadtteilen die förderpädagogische Leistungsfähigkeit in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen durch kleinere Kindergartengruppen, kleinere Schulklassen, OGS-Plätzen für jedes Kind und zusätzlichem heilpädagogischen Fachpersonal zu verbessern und auch finanziell besser auszustatten? Die Landesregierung wird Prävention (zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut) flächendeckend und nachhaltig stärken. Der Haushaltsplan 2019 enthält für den Aufbau kommunaler Präventionsketten zusätzliche Mittel in Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann sich erst mittel- und langfristig auf die Entwicklung der Kinderarmutsquote auswirken, da er beim Kind selbst ansetzt und nicht an der Einkommenssituation der Eltern. Im Bereich der Kindertagesbetreuung bestehen bereits heute Möglichkeiten, vom Land zur Verfügung gestellte Ressourcen in Stadtteilen mit hohen sozialen Belastungslagen zu konzentrieren. Dazu gehören der Landeszuschuss für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf sowie die finanzielle Förderung von Familienzentren. Es LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6633 5 ist vorgesehen, die finanzielle Förderung für diese Einrichtungsformen mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes zu verbessern. Kinderarmut darf keine Ausgrenzung nach sich ziehen. Schulsozialarbeit sowie Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) können kompensatorisch wirken. Das Land schätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Deshalb stellt auch das Ministerium für Schule und Bildung in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. Mit dem Haushalt 2019 stehen für das Schuljahr 2019/20 ab dem 1. August 2019 insgesamt 970 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration zur Verfügung. Aus diesen Landesstellen werden 484 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: 7 Stellen, Schulversuch PRIMUS: 5 Stellen, Realschulen: 3 Stellen) aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert. Zudem stehen 226 Stellen für Multiprofessionelle Teams, die für die Soziale Arbeit an Schulen genutzt werden, zur Verfügung. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Planstellen für Hauptschulen und 10 Planstellen für Förderschulen bereitgestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z. B. Berufskollegs, können reguläre Lehrerstellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (RdErl. v. 23.01.2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Schulsozialarbeit: Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit auf- und ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger beauftragt. Weitere Unterstützungsmaßnahmen in der Grundschule: Die Zuständigkeit für die Beschränkung der Aufnahmekapazitäten der Eingangsklassen liegt bei den Schulträgern (§ 46 Abs. 3 SchulG), ebenso für die Angebote an OGS-Plätzen. Bereits jetzt erhalten Grundschulen im belasteten sozialräumlichen Umfeld Lehrerstellenzuschläge zur Integration, als auch zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Diese unterstützen die Lehrkräfte, für jedes Kind passende Lernangebote im Rahmen der individuellen Förderung und des gemeinsamen Lernens bereitstellen zu können. Die Zahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase wurden landesweit mit dem Haushalt 2018 von 593 um 600 auf 1.193 für das Schuljahr 2018/2019 erhöht. Ein weiterer Ausbau der Stellen um 557 Stellen erfolgt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6633 6 mit dem Haushalt 2019. Die Gesamtzahl dieser Stellen steigt damit auf 1.750 Stellen insgesamt. Bochum verfügt im aktuellen Schuljahr über rund 25 Stellen, Herne über gut 13 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Darüber hinaus stehen für das Gemeinsame Lernen an Grundschulen landesweit rund 3.500 Stellen für Lehrkräfte für Sonderpädagogik zur Verfügung, die von den Bezirksregierungen und den Schulämtern den Schulen des Gemeinsamen Lernens bedarfsorientiert zugewiesen werden. Berücksichtigung des Kreissozialindexes bei der Stellenzuweisung: In Nordrhein Westfalen wird ein Teil der Stellen für den Unterrichtsmehrbedarf der öffentlichen Schulen mit Hilfe eines sog. Kreissozialindexes verteilt. Die Zuweisung von Stellen unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes wurde in den Jahren 2018 und 2019 deutlich ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2019/20 werden insgesamt 4.510 Stellen unter Berücksichtigung eines Kreissozialindexes zugewiesen (1.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall an Grundschulen, 260 Stellen gegen Unterrichtsausfall an Hauptschulen, 500 Stellen für multiprofessionelle Teams, 1.750 Stellen Förderzuschlag für die flexible Eingangsphase in der Grundschule, 1.000 Integrationsstellen) Aktuell wurde die Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule NRW (QUA-LiS) beauftragt, mit wissenschaftlicher Begleitung einen Schulsozialindex zu entwickeln, der es erlaubt, die jeweilige soziale Belastung der einzelnen Schule zu bewerten. Mit einem solchen Schulsozialindex wäre eine weitergehende Steuerung bis auf die Ebene der einzelnen Schule möglich. Dies hätte den Vorteil, dass die obere und untere Schulaufsicht neben den vorhandenen Vor-Ort-Kenntnissen auch einen schulscharfen Sozialindex bei der Verteilung der Stellen an die einzelnen Schulen berücksichtigen könnte. Die Landesregierung wird, wenn dieser Schulsozialindex vorliegt, unter Beachtung der dargestellten Herausforderungen darüber befinden, ob und in welcher Schrittigkeit ein Schulsozialindex künftig bei der Zuweisung von Lehrerstellen eingesetzt werden kann. Zur OGS: Das Land hat die Fördersätze für die OGS in den vergangenen Jahren regelmäßig erhöht. Seit 2016 steigen die Fördersätze jährlich um 3 Prozent. Außerplanmäßig sind die Fördersätze in diesem Jahr am 1. Februar sogar um 14 Prozent angehoben worden. Das ist eine Erhöhung, die nicht „nur“ Tariferhöhungen auffängt, sondern auch auf die Qualität einzahlt. Damit investiert das Land massiv in die OGS. In diesem Jahr sind es 547 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr (481 Millionen) ist das ein Plus von 66 Millionen Euro. Das unterstreicht den Stellenwert der OGS. Ab dem 1. August 2019 steigt die Zahl der OGS-Plätze landesweit auf 323.100. Gegenüber dem Vorjahr sind das noch einmal 7.500 Plätze mehr. Für Geflüchtete und Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird ein erhöhter Fördersatz gezahlt, um den besonderen Bedarfen dieser Personengruppe gerecht zu werden. Insgesamt stehen hierfür 50.000 Plätze zur Verfügung. ^nfaQC ^ Mindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen in Bochum und Herne Region Bochum Herne 2007 j 2008 21,8 21,1 25/1 23,7 2009 22,3 23/7 2010 21,3 22,7 2011 22,2 24,3 2012 22,9 24,8 2013 23/9 25,7 2014 24,5 26,5 2015 26/6 28,2 2016 27,8 30,5 2017 27,4 30,9 *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt. --- Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der StatistiK der Grundsichemng im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011} jeweils zum Stichtag 31.12. (OLÖ}€ d Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen*) unter 18 Jahren in Bochum und Herne zum Jahresende Region Bochum Herne 2007 12381 6977 2008 11738 6387 2009 12134 6216 2010 11381 5872 2011 11544 6030 2012 11804 6085 2013 12290 6267 2014 12595 6457 2015 13881 6973 2016 14767 7649 2017 14606 7793 *) Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen folgende Leistungen: Gesamtregelleistung nach dem SGB II „Grundsicherung fürArbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe", laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). - - - Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik. der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie derAsylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.)