LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6635 24.06.2019 Datum des Originals: 24.06.2019/Ausgegeben: 27.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2571 vom 24. Mai 2019 der Abgeordneten Christina Weng und Angela Lück SPD Drucksache 17/6395 Die Weser gehört zu Nordrhein-Westfalen: Was tut die Landesregierung gegen die fortdauernde Versalzung der Weser? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wasser verlangt einen besonderen Schutz, da es lebenswichtig für Menschen, Tiere und Pflanzen ist. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament 1999 die EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Die WRRL verfolgt über das Instrument der Bewirtschaftungsplanung von Flussgebieten das Ziel, für Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser ursprünglich möglichst bis 2015 – spätestens jedoch bis 2027 – den guten chemischen und ökologischen Zustand zu erreichen. Bislang ist dieses Ziel nicht erreicht. Das Land NRW hat viele Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele ergriffen. Auf der jährlichen Gewässerkonferenz der Bezirksregierung Detmold wird über den Erfolg der Projekte regelmäßig berichtet. Der Zustand der Weser entspricht jedoch weiterhin nicht den Zielen der WRRL. Nach wie vor wird die Wasserqualität dieses Flusses durch die Einleitungen des Düngemittelherstellers Kali & Salz AG nachhaltig geschädigt. Damit werden auch alle anderen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität im Zustrom der Weser konterkariert. Die EU betreibt aus diesem Grunde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Eventuelle Strafen würden auch die Bürger in NRW belasten. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2571 mit Schreiben vom 24. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6635 2 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Herstellung des guten chemischen und ökologischen Zustandes der Weser? Für die Weser besteht zurzeit ein Bewirtschaftungsplan 2015 – 2021 der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser. Aufgrund der besonderen Salzproblematik bestehen daneben für denselben Zeitraum ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm Salz. Die Bewirtschaftungspläne enthalten eine Vielzahl von Programmmaßnahmen. Hinsichtlich der Salzbelastung sind in Nordrhein-Westfalen jedoch keine regionalspezifischen Maßnahmen vorgesehen, da die Ursache der Belastung nicht in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Landesregierung wirkt in den Gremien der FGG Weser darauf hin, möglichst schnell und umfassend eine Reduzierung der Salzbelastung zu erreichen und einen „Werra-Bypass“ entbehrlich zu machen. 2. Welche Auswirkungen haben die Salzlaugen von K+S auf die Qualität des Grundwassers, von Trink- und Mineralwasserbrunnen und die Ökosysteme entlang der Weser? Das Grundwasser kann in den Wesersanden- und kiesen bis wenige 100 m von der Weser entfernt Chloridwerte von etwa 100 mg/l bis 500 mg/l aufweisen. Die Wassergewinnungsanlagen Bad Oeynhausen (Rehme) und Vlotho liegen mit einigen Grundwasserbrunnen im Einflussbereich der Weser. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für die Wasserversorgung werden sicher eingehalten. Mineralwasserbrunnen im direkten Einflussbereich der Weser sind nicht bekannt. In der Werra und der Weser führte die Versalzung in den 1950er und 1960er Jahren zu einem Verschwinden nahezu aller einheimischen Arten des Makrozoobenthos und einer massiven Beeinträchtigung der Fischfauna. Die seit 1999 durch die Salzlaststeuerung erreichte Vergleichmäßigung der Salzkonzentration führte zu einer Neustrukturierung der Lebensgemeinschaften und sukzessiven Zunahme der Artenzahlen des Makrozoobenthos. Werra und Oberweser sind jedoch weiterhin geprägt durch salztolerante Vertreter des Makrozoobenthos, darunter ein hoher Anteil von Neozoen und salztoleranten Vertretern der Fischfauna. 3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung zur Reduzierung der Salzfrachten gegenüber dem Unternehmen K+S, auch gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesländern und der Bundesregierung? Die Landesregierung arbeitet in den Gremien der FGG Weser mit und ist insoweit in die Diskussion über Maßnahmen bei K+S, die in anderen Ländern zu ergreifen sind, eingebunden. Im Ergebnis hat das zu dem bestehenden Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Salz, die insbesondere für die hessischen und thüringischen Behörden bindend sind, geführt. Die Umsetzung des derzeit geltenden Bewirtschaftungsplans wird durch eine eigens eingerichtete „Arbeitsgruppe Salz“ begleitet, in der die betroffenen Bundesländer und das Unternehmen vertreten sind. Ein Statusbericht wird jährlich erstellt und von der FGG Weser der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (www.fgg-weser.de; Hinweis: Aktuell eingestellt ist der Statusbericht 2017, der Bericht 2018 wird im August 2019 erwartet). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6635 3 Die Landesregierung wird auch weiterhin in den Gremien der FGG Weser an der erforderlichen Fortschreibung dieses Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für 2022 – 2027 mitwirken. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Weseranliegerkommunen in NRW bei finanziellen und ökologischen Folgen der Salzbelastung? Eine besondere Unterstützung der nordrhein-westfälischen Weseranliegerkommunen bei den finanziellen und ökologischen Folgen der Salzbelastung der Weser erfolgt nicht. 5. Durch welche konkreten Schritte plant die Landesregierung auf Grundlage der Ziele der europäischen WRRL und des Verursacherprinzips finanziellen und ökologischen Schaden vom Land abzuwenden? Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Ein finanzieller Schaden droht daher aktuell nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 1 und 3 verwiesen.