LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6636 24.06.2019 Datum des Originals: 24.06.2019/Ausgegeben: 27.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2570 vom 23. Mai 2019 der Abgeordneten René Schneider und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/6394 Beratung, die viel Arbeit macht: die Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im April 2019 waren in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 627.330 Menschen arbeitslos. Davon waren 246.994 Menschen langzeitarbeitslos. Wer von Arbeitslosigkeit, insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit, betroffen ist, benötigt Hilfe. Die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen ermöglichen daher Unterstützung für Ratsuchende bei der beruflichen Entwicklung und schaffen Begegnungsräume. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2570 mit Schreiben vom 24. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. An welchen Standorten in NRW werden Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen betrieben und gefördert? Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, die im Rahmen des ESFkofinanzierten Arbeitsmarktprogramms zur Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren finanziert werden, sind in der Anlage 1 aufgeführt. 2. Wie hoch ist die Summe der jährlichen Fördermittel für die Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in NRW? Die jährliche Fördersumme für die ESF-kofinanzierten Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen beträgt über 6,75 Mio. €. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6636 2 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Sachkosten werden gefördert? (Bitte nach Standort und Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung aufführen.) Es wird auf die angefügte Anlage 1 verwiesen. Dort sind für jede geförderte Erwerbslosenberatungsstelle und jedes Arbeitslosenzentrum die Anzahl der Stellen der jeweiligen Einrichtung am jeweiligen Standort aufgeführt. Gemäß geltender ESF-Richtlinie gilt der Grundsatz, dass in jeder Gebietskörperschaft in Nordrhein-Westfalen mindestens eine Erwerbslosenberatungsstelle mit einem Vollzeitmitarbeiter und mindestens ein Arbeitslosenzentrum gefördert werden. Dies ist bei den Erwerbslosenberatungsstellen an jedem Standort gelungen, bei den Arbeitslosenzentren an vier Standorten nicht. Inwieweit das tätige Fachpersonal in den Erwerbslosenberatungsstellen sich in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung aufgliedert, lässt sich nur durch eine Befragung durch die Bewilligungsbehörden eruieren, da nur dort die tatsächlichen Stellenanteile verbindlich gemeldet werden müssen. Nach gültiger ESF-Richtlinie erfolgt die Förderung von Personalausgaben und arbeitsplatzbezogenen direkten und indirekten Sachausgaben anhand festgelegter Funktionspauschalen. Bestandteile dieser Pauschalen sind: • Personalausgaben, • direkte Sachausgaben und • indirekte Sachausgaben. Damit sind für die geförderten Erwerbslosenberatungsstellen alle arbeitsplatz-bezogenen Sachausgaben abgedeckt. Arbeitslosenzentren erhalten zur Umsetzung des Förderzwecks als niedrigschwellige Begegnungsstätte eine Pauschale von 15.600 € pro Jahr für Sachausgaben. 4. Wie hoch ist die Zahl der Kontakte in den Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in NRW? (Bitte nach Standort aufschlüsseln.) Die ESF-kofinanzierten Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen bieten mit ihrem Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte, durch die negative Auswirkungen von Arbeitslosigkeit zumindest abgemildert werden können und informieren über weitere Beratungsangebote, die durch die Besucher in Anspruch genommen werden können. Eine Erfassung der Kontaktdaten von Besuchern würde an datenschutzrechtliche Hürden stoßen und den niedrigschwelligen Begegnungsansatz konterkarieren. Hinsichtlich der Kontakte zu Erwerbslosenberatungsstellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Dort finden sich pro Standort die Anzahl der durchgeführten Erstberatungen sowie Folgeberatungen für das Kalenderjahr 2018. Anlage l NRW Regionen Region l Hellweg-Hochsaueriand Region 2 Mittleres Ruhrgebiet Region 3 Westfälisches Ruhrgebiet Region 4 Märkische Region Sebietskörperschaft tadt Hattingen itadt Dortmund (reis Unna ;tadt Hamm itadt Hagen Märkischer Kreis :nnepe-Ruhr-Kreis (außer ItadtHattingen und Vitten) Erwerbslosenberatungssteller Standorte ioest Jppstadt !\rnsberg 3ochum i 3ochum H -lerne -lattingen Dortmund l Dortmund II Jnna -ünen ^amm ^agen serlohn »chwelm Anzahl EBSam Standort l l l l l l l l l l l l l l l -Anzahl Stellender E BS a m Standort l l l l l l l 3 l l l l l l l Erstberatungen 188 223 147 870 364 643 850 1098 314 314 232 568 972 291 494 Folgefaeratungen 638 656 1063 1111 372 291 783 999 318 900 531 341 551 696 648 Beratungen gesamt 826 879 1210 1981 736 934 1633 2097 632 1214 763 909 1523 987 1142 Arbeitstosenzentren Standorte Soest Arnsberg Bochum Herne Hattingen Dortmund Unna Lünen Bergkamen Kamen Schwerte Hamm Hagen Iserlohn Schwelm Anzahl ALZam Standort l l 2 l l l l 3 l l l l l l l Region 5 Siegen- Wittgenstein/Oipe Region 6 Ostwestfalen-Lippe Region 7 Bergisches Städtedreieck Region 8 Mittlerer Niederrhein Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Olpe Stadt Sielefeld Kreis Minden-Lübbecke Kreis Herford Kreis Gütersloh Kreis Lippe Kreis HÖxter Kreis Paderborn Stadt Remscheid Stadt Sofingen stadt Wuppertal umme: Köln Leverkusen Oberbergischer Kreis Rheinisch-BergEscher Kreis Rhein-Erft-Kreis Kreis Recklinghausen Bottrop Selsenkirchen Viünster