LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6648 25.06.2019 Datum des Originals: 25.06.2019/Ausgegeben: 28.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2559 vom 23. Mai 2019 der Abgeordneten Regina Kopp-Herr und Anja Butschkau SPD Drucksache 17/6357 Aktueller Stand zur Umsetzung der angekündigten Frauenhausplätze Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ganz Nordrhein-Westfalen gibt es zu wenige Frauenhausplätze. Immer wieder vermelden Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen unzureichende Kapazitäten für die Aufnahme hilfesuchender Frauen mit und ohne Kinder, um ihnen Schutz vor ihrem Peiniger zu gewähren. Nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW muss jede zweite hilfesuchende Frau aufgrund fehlender Plätze abgewiesen werden. Das hat in vielen Fällen zur Folge, dass die abgewiesenen Frauen, sofern sie nicht über Familie und Freunde verfügen, die ihnen in dieser Notsituation Obdach leisten können, wieder in die gemeinsame Wohnung mit ihrem Peiniger zurückkehren müssen. Ministerin Scharrenbach hat in ihrer Regierungserklärung zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt, und auch in der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen am 09.05.2019 wiederholt, 50 neue Frauenhausplätze zu schaffen. Auch wurde aufgeführt, dass bereits 30 von diesen neuen Plätzen geschaffen wurden und es aufgrund dieser Dynamik zu mehr als den angekündigten Plätzen kommen könnte. Vor dem Hintergrund der Schaffung neuer Plätze muss aber auch der Anspruch eines wirksamen Schutzes für alle Opfer von Gewalt gleichermaßen berücksichtig werden. Ein barrierefreier Zugang zu einem Frauenhausplatz ist daher zwingend geboten. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2559 mit Schreiben vom 25. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6648 2 1. Wie viele neue Frauenhausplätze wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 23.05.2019) geschaffen? Die Landesregierung hat am 15. Oktober 2018 mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser Nordrhein-Westfalen e.V. erstmals eine Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen geschlossen. Die Unterzeichnerinnen kommen in der Zielvereinbarung darin überein, dass durch gemeinsame Anstrengungen die Zahl der Plätze für Frauen in den landesgeförderten Frauenhäusern von derzeit 571 bis 2022 landesweit um mindestens 50 Plätze erhöht wird. Damit trägt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erstmals seit vielen Jahren für einen erheblichen Platzausbau in den landesgeförderten Einrichtungen Sorge. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Landesregierung in Gesprächen über die Schaffung von 36 neuen Plätzen in den landesgeförderten Frauenhäusern; hiervon wurden bereits 18 neue Plätze realisiert. 2. Wie sieht die Verteilung der neuen Plätze auf Nordrhein-Westfalen aus? Die bereits realisierten 18 neuen Plätze verteilen sich wie folgt: Landesgefördertes Frauenhaus Anzahl der realisierten neuen Plätze Frauenhaus Bonn Frauen helfen Frauen e.V. 2 Frauenhaus Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bielefeld e.V. 2 Frauenhaus Herford e. V. 1 Autonomes Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. Duisburg 2 Frauenhaus Espelkamp Hilfe für Menschen in Krisensituationen e.V. 2 Frauenhaus Solingen Frauenhaus e. V. 2 Frauenhaus Dortmund Frauen helfen Frauen e. V. Dortmund 3 Frauen- und Kinderschutzhaus Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Warburg 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6648 3 Frauen- und Kinderschutzhaus Krefeld Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. 3 Insgesamt 18 3. Wurden bei der Neuschaffung der Frauenhausplätze auch Plätze mit einem barrierefreien Zugang für die Opfer geschaffen? Bei der Neuschaffung der Frauenhausplätze wurden in einer Einrichtung drei Plätze mit einem barrierefreien Zugang geschaffen. Weitere drei Frauenhäuser, die Plätze ausgebaut haben, verfügten bereits zuvor über ein barrierefreies Angebot. 4. Stellt der barrierefreie Zugang zum Frauenhausplatz eine Auflage für die neu zu schaffenden Plätze dar? Nein. Im Rahmen anstehender Neu- und Umbaumaßnahmen wird dies jedoch in der Regel berücksichtigt. 5. Welche Größenordnung strebt die Landesregierung für die Schaffung von mehr als der angekündigten 50 neuen Plätze in Frauenhäusern an? Bis 2022 strebt die Landesregierung die Schaffung von mindestens 50 neuen Frauenhausplätzen an (siehe auch Antwort auf die Frage 1). Angesichts der bisher realisierten und in Realisierung befindlichen neuen Plätze ist davon auszugehen, dass dieses Ziel bereits früh erreicht werden kann. Hinzu kommt die erstmals von der Landesregierung in Auftrag gegebene Analyse über die Bedarfsgerechtigkeit des Hilfeleistungssystems für von Gewalt betroffene Frauen, die weiteren Aufschluss über die künftige Steuerung geben wird.