LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6653 25.06.2019 Datum des Originals: 21.06.2019/Ausgegeben: 28.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2545 vom 20. Mai 2019 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/6337 Probleme mit Leiharbeiterwohnungen entlang der deutsch-niederländischen Grenze Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausweislich jüngster Presseberichterstattung (siehe u.a. NRZ-online vom 8. Mai 2019 https://www.nrz.de/staedte/emmerich-rees-isselburg/leiharbeiter-probleme-spd-forderteuropaeische -sozialunion-id217124585.html) gibt es in nahezu allen Kommunen der deutschniederländischen Grenzregion Probleme mit so genannten Leiharbeiterwohnungen. Die Menschen, größtenteils aus Osteuropa, arbeiten in den Niederlanden und wohnen in Deutschland. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus osteuropäischen Staaten wohnen in Häusern, die die Zeitarbeitsfirmen aus den Niederlanden in Deutschland aufkaufen und an ihre Beschäftigten vermieten. Dem Vernehmen nach gibt es zudem vermehrt Probleme mit menschenverachtender, systematischer Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten durch niederländische Zeitarbeitsfirmen. Die zum Teil sehr schlechte Wohnsituation sorgt für Unmut in der Bevölkerung wegen Ruhestörung und anderer Probleme. In den Niederlanden dürfen mittlerweile Leiharbeiterfirmen keine Wohnungen mehr vermieten. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2545 mit Schreiben vom 21. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Ist der Landesregierung die o.g. Problematik in der deutsch-niederländischen Grenzregion bekannt? Die Problematik wurde kürzlich durch Vertreterinnen und Vertreter der Medien an die Landesregierung herangetragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6653 2 2. Falls ja, wie bewertet die Landesregierung die Situation in den betroffenen Grenzkommunen? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat die Information zum Anlass genommen, die Städte und Gemeinden im Kreis Kleve nach ihren Erfahrungen mit der angesprochenen Problematik zu befragen. Derzeit liegen noch nicht aus allen befragten Kommunen Rückmeldungen vor. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Beschäftigten der niederländischen Zeitarbeitsfirmen auch vor dem Hintergrund arbeitsschutzrechtlicher Fragen? 4. Hat es Kontrollen durch den Arbeitsschutz gegeben bzw. welche Mängel wurden dabei aufgedeckt? 5. Welche bau- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen haben die Kommunen im Lichte der Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger der Grenzkommunen eingeleitet? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die arbeits(schutz-)rechtliche Situation von niederländischen Beschäftigten oder in den Niederlanden eingesetzten osteuropäischen Werkvertrag-/Leiharbeitnehmern liegt nicht in der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden. Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in den Niederlanden ist die Arbeidsinspectie. Um gegen Missstände beim Thema Wohnen vorzugehen, stehen landesseitig die Bauordnung sowie das Wohnungsaufsichtsgesetz zur Verfügung. Ob die Unterbringung von Arbeitnehmern noch innerhalb des für das jeweilige Wohngebäude vorgesehenen Nutzungskonzepts liegt oder ob es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung in ein Wohnheim handelt, ist im jeweiligen Einzelfall durch die Behörden vor Ort zu prüfen. Nach den ersten vorliegenden Rückmeldungen aus Kommunen des Kreises Kleve, versuchen die kommunalen Ordnungsbehörden, verschiedene Herausforderungen mit den Mietern und ggf. auch mit den Vermietern im Gespräch zu lösen. Es finden regelmäßige Kontrollgänge statt. In Einzelfällen wurden bauordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen.