LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6666 26.06.2019 Datum des Originals: 25.06.2019/Ausgegeben: 01.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2554 vom 23. Mai 2019 der Abgeordneten Martin Börschel und Gabriele Hammelrath SPD Drucksache 17/6347 Pläne für den Zusammenschluss zwischen dem Universitätsklinikum Köln und den Kliniken der Stadt Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Köln stehen seit einiger Zeit Überlegungen über einen Zusammenschluss zwischen dem Universitätsklinikum Köln und den Kliniken der Stadt Köln im Raum. Durch einen solchen würde einer der größten Klinikverbünde Deutschlands entstehen. Als Grund für die Fusion wird die problematische finanzielle Lage der Kliniken der Stadt Köln angeführt. Der Zusammenschluss würde Arbeitsplätze sichern und eine Privatisierung verhindern. Laut Medienberichten soll es bereits erste Gespräche zwischen der Leitung des Universitätsklinikums und der Landesregierung gegeben haben. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2554 mit Schreiben vom 25. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Universitätsklinikum Köln? Das Universitätsklinikum Köln finalisiert zurzeit ein Grundkonzept, mit dem die Zielsetzungen und mögliche Perspektiven einer strategischen Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsklinikum Köln und den Kliniken der Stadt Köln für die Bereiche Krankenversorgung, Klinische Forschung, Innovation, Lehre und Ausbildung beschrieben werden sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6666 2 2. Finden zwischen der Landesregierung, den genannten Ministerien und der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Gespräche über die Lage der Städtischen Kliniken statt? Für Anfang Juli 2019 ist ein Gespräch zwischen dem für die Krankenversorgung zuständigen Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Oberbürgermeisterin Reker und dem Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums Köln, Herrn Prof. Schömig, geplant. Schwerpunkt dieses Gespräches ist das Thema Krankenversorgung. 3. Unterstützt die Landesregierung eine Fusion zwischen der Universitätsklinik Köln mit den Städtischen Kliniken oder bevorzugt die Landesregierung die Möglichkeit anders ausgestalteter Formen bzw. welcher Formen von Kooperationen in Köln? Die Landesregierung wird zunächst auf Grundlage des Grundkonzeptes prüfen und bewerten, welche Chancen und Risiken sich für Lehre, Forschung und Krankenversorgung durch die angestrebte strategische Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsklinikum Köln und den Kliniken der Stadt Köln ergeben können. Im Hinblick auf Forschung und Lehre sieht die Landesregierung die Chance über eine ausreichende Fallzahl an Patientinnen und Patienten für klinische Studien zu verfügen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen werden, zu den hier führenden Hochschulmedizinstandorten Berlin, München und Heidelberg aufzuschließen. Hinsichtlich der Krankenversorgung begrüßt die Landesregierung Kooperationen zwischen Krankenhäusern zur Abstimmung des Leistungsangebotes. Ob eine Kooperation jedoch einen Beitrag zur Steigerung der Versorgungsqualität leistet, hängt insbesondere von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls ab. Eine Rolle spielt insbesondere die Frage der Auswirkungen auf die Krankenhäuser in der Region und damit die Veränderung der Versorgungsstruktur vor Ort. Sofern die Landesregierung das Grundkonzept befürwortet und sich auch die Stadt Köln dafür entscheidet, soll ein Vorschlag zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung erarbeitet werden. Auf dieser Basis muss dann eine Due-Diligence-Prüfung die Zukunftsfähigkeit einer Kooperation des Universitätsklinikums Köln und der Kliniken der Stadt Köln nachweisen. 4. Wie hoch waren die Investitionszuschüsse und Zuschüsse für Forschung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Art und Ziel der Zuschüsse, d.h. getrennt nach Universitätsklinikum Köln mit allen verbundenen Unternehmen und nach den Städtischen Kliniken Köln) Die Zuschüsse an das Universitätsklinikum Köln und an die Städtischen Kliniken Köln sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. Plant die Landesregierung einen Gesetzesentwurf, um eine Holding oder eine andere Form der Fusion dieser beiden Kliniken zu betreiben? Über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit sind noch keine Entscheidungen getroffen worden. Dementsprechend bestehen aktuell keine Planungen der Landesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.