LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6670 26.06.2019 Datum des Originals: 25.06.2019/Ausgegeben: 01.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2586 vom 31. Mai 2019 des Abgeordneten Andreas Bialas SPD Drucksache 17/6411 Sind weitere Problemfälle zum Nachteil von Frauen und Kindern bekannt geworden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zusammenhang mit den Vorfällen in Lügde wurden, laut Medienberichten, weitere Problemfälle im Zusammenhang mit der Bearbeitung sexueller Delikte zum Nachteil von Frauen und Kindern bekannt. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2586 mit Schreiben vom 26. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Wie viele Anzeigen bezüglich aller strafrechtlich in Frage kommender Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es in den Jahren 2017 und 2018? Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dienen die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie die StA- und StP/OWi-Statistik. Diese sind aufgrund der unterschiedlichen Erfassungsmodalitäten nicht miteinander vergleichbar. Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Im Jahr 2017 wurden 12.886 Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der PKS erfasst, für das Jahr 2018 betrug die Zahl 14.076. Im Sachgebiet 15 („Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“) der StA- und StP/OWi- Statistik wurden im Jahr 2017 13.350 und im Jahr 2018 14.686 Neuzugänge erfasst. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich um die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren handelt. Die Anzahl der Strafanzeigen ist geringer anzusetzen, weil gemäß § 152 Abs. 2 StPO im Falle des Vorliegens eines entsprechenden Anfangsverdachts auch von Amts wegen Ermittlungen aufzunehmen sind. Daten zu Ermittlungsverfahren, denen eine Strafanzeige zugrunde liegt, werden nicht gesondert erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6670 2 2. Wie viele Berichte, schriftlich fixierte Beobachtungen, etc. bezüglich aller strafrechtlich in Frage kommender Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es in den Jahren 2017 und 2018? Daten über Berichte werden in der PKS nicht abgebildet. Aus diesem Grund dient als Datenbasis für die Beantwortung der Frage 2 die aus dem Vorgangsbearbeitungssystem gespeiste Rechercheanwendung FINDUS. Die Vorgangseigenschaft „Meldung“ umfasst die Anzahl von Berichten oder schriftlich fixierter Beobachtungen. Für das Jahr 2017 sind 894 Meldungen zu verzeichnen, für das Jahr 2018 waren es 1.196. 3. Wie viele dieser Anzeigen wurden eingestellt? Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die StA- und StP/OWi-Statistik. Im Jahr 2017 sind 8.611 und im Jahr 2018 9.185 der unter dem Sachgebiet 15 erfassten Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Weitere Details sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. 2017 2018 Einstellung mit Auflage nach § 153 a StPO 169 228 Einstellung mit Auflage nach § 37 Abs. 1 bzw. § 38 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1 BtMG 0 0 Einstellung nach § 45 JGG 246 259 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 486 572 Einstellung nach § 153 b Abs. 1 StPO, da die Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe vorliegen 2 1 Einstellung bei Auslandstat (§ 153 c StPO) 2 2 Einstellung bei unwesentlicher Nebenstraftat (§ 154 Abs. 1 StPO) 383 407 Einstellung bei Auslieferung oder Ausweisung des Beschuldigten (§ 154 b Abs. 1 bis 3 StPO) 15 15 Einstellung bei Opfer einer Nötigung oder Erpressung (§ 154 c StPO) 0 0 Fristbestimmung zur oder Einstellung wegen Klärung einer Vorfrage (§ 154 d StPO) 0 0 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 154 e StPO) 14 6 Einstellung wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder wegen eines anderen in seiner Person liegenden Hindernisses (§ 154 f StPO). 317 308 Einstellung nach § 31 a Abs. 1 BtMG 0 0 Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) 39 52 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 6.673 7.106 sonstige (vorläufige) Einstellung. 27 25 Verweisung auf den Weg der Privatklage 236 203 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (§ 41 Abs. 2, § 43 OWiG) 2 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6670 3 4. Wie viele dieser Anzeigen wurden vor Gericht behandelt? Die StA- und StP/OWi-Statistik weist hierzu folgende Daten aus: 2017 2018 Anklage 2.275 2.608 Antrag auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens 3 1 Antrag auf Durchführung eines objektiven Verfahrens 0 0 Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) 11 16 Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 2 6 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 518 600 5. Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei? Im Jahr 2017 sind insgesamt 1.535 Personen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden. Daten zur Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2018 liegen bislang nicht vor.