LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6677 27.06.2019 Datum des Originals: 25.06.2019/Ausgegeben: 02.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2578 vom 31. Mai 2019 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/6403 Positionierung der Landesregierung zum „Pakt für den Rechtsstaat“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des deutschen Bundestags wurden kürzlich Forderungen zur Anhebung der Rechtsanwaltsvergütungen (BRAK/ DAV-Forderungskatalog) und der von der großen Koalition initiierte „Pakt für den Rechtsstaat“ erörtert. Dabei zeichnete sich ab, dass die Novellierung der Anwaltsvergütung im RVG weitere Belastungen für die Länder mit sich bringen wird, da sowohl die Kosten für Pflichtverteidigungen als auch die Belastung durch Prozesskostenhilfe steigen werden. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat sollen bis zum Ende des Jahres 2021 bundesweit 2.000 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen geschaffen sowie besetzt werden. Die dafür eingestellten 220 Millionen Euro sollen – sowie auch die neuen Stellen – ähnlich dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Auszahlung an die Länder soll in zwei Tranchen, erst nach vollständiger Besetzung der Stellen, erfolgen. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2578 mit Schreiben vom 25. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den im Bundestag behandelten „Pakt für den Rechtsstaat“? Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 31. Januar 2019 den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Die Landesregierung unterstützt die in dem Pakt vereinbarten Ziele (Verbesserung der Personalausstattung der Justiz, Ausbau der Digitalisierung, Modernisierung der Prozessordnungen, Stärkung des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6677 2 Opferschutzes, Ausbau der Qualitätssicherung in der Rechtspflege, Offensive für den Rechtsstaat) uneingeschränkt. Die Umsetzung des Paktes gehört zu den zentralen gemeinsamen Gestaltungsaufgaben von Bund und Ländern, um den Rechtsstaat nachhaltig und auf Dauer zu stärken. Die Justiz wird durch ihn in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in Zukunft noch effektiver erfüllen zu können. 2. Inwieweit hält die Landesregierung die Besetzung der insgesamt verhandelten 2.000 neuen Stellen bis 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten, für realisierbar? Nordrhein-Westfalen ist auf einem guten Weg, die Vorgaben aus dem Pakt für den Rechtsstaat zur Schaffung neuer Stellen im Justizbereich zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2017 sind insgesamt 346 Planstellen und Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen worden. Die anderen Länder reagieren auf die wachsenden Herausforderungen an die Justiz im Personalbereich ebenfalls mit hoher Priorität. Vor diesem Hintergrund ist es realistisch, dass die insgesamt 2.000 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte bis 2021 geschaffen und besetzt sein werden. 3. Wie viele dieser Stellen entfallen auf das Land Nordrhein-Westfalen bzw. welche Kosten gehen damit insgesamt für das Land Nordrhein-Westfalen einher? Nach dem insoweit zugrunde zu legenden Königsteiner Schlüssel entfallen auf Nordrhein- Westfalen 422 Planstellen für Richter und Staatsanwälte. Die Personalkosten betragen rund 29 Millionen Euro pro Jahr. 4. Wie ist die Haltung der Landesregierung zum BRAK/DAV-Forderungskatalog und insbesondere zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und der damit verbundenen Mehrbelastungen des Landeshaushalts? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Landesjustizverwaltungen den gemeinsamen Katalog des DAV und der BRAK mit Vorschlägen zur Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zur Prüfung übersandt. Der Katalog beinhaltet neben der regelmäßigen Anpassung der Vergütung an die Tariflohnentwicklung Vorschläge zu strukturellen Änderungen und Ergänzungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie zu notwendigen Klarstellungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Nach dem Ergebnis einer ersten Prüfung können aus kostenrechtlicher Sicht nur zwei Vorschläge in der vorliegenden Form eindeutig befürwortet werden. Ein Teil der Vorschläge ist aus fachlicher Sicht abzulehnen, ein anderer Teil bedarf einer weiteren Diskussion mit DAV und BRAK. 5. Wie hat sich die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2013 auf den Landeshaushalt ausgewirkt? Im Rahmen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 wurden sowohl die Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren strukturell-inhaltlich und der Höhe nach neu gestaltet als auch die Vergütungen für Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer angehoben. Ziele der Gebührenerhöhungen waren der Ausgleich der Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch die Anpassung der vorbezeichneten Vergütungen sowie die Rückführung des gestiegenen Zuschussbedarfs der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6677 3 Länder. Eine zur Frühjahrs-Justizministerkonferenz durchgeführte Evaluation hat ergeben, dass die erwartete positive Auswirkung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist.