LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6710 28.06.2019 Datum des Originals: 28.06.2019/Ausgegeben: 03.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2593 vom 7. Juni 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/6466 Plant die Landesregierung einen Umzug des Finanzamtes Dinslaken Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen per Anzeige eine mögliche Standortalternative für das Finanzamt in Dinslaken sucht. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2593 mit Schreiben vom 28. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Plant die Landesregierung einen Umzug des Finanzamts Dinslaken? Die Finanzverwaltung prüft gemeinsam mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell für das Finanzamt Dinslaken im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten im Hinblick auf grundsätzliche Eignung und Wirtschaftlichkeit. 2. Welche Städte kommen aus Sicht der Landesregierung als neuer Standort für das Finanzamt in Frage? Die Marktabfrage erfolgte für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Dinslaken d.h. für die Stadtgebiete Dinslaken, Hünxe oder Voerde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6710 2 3. Wurde vor der Marktabfrage Kontakt mit der Stadt Dinslaken aufgenommen? 4. Sollte dies nicht der Fall sein, warum ist dies unterblieben? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat im Vorfeld mit der Stadt Dinslaken Kontakt aufgenommen. 5. Wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens zum zukünftigen Finanzamtsstandort? Auf die von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen durchgeführte Marktabfrage ist ein Angebot für eine Bestandsimmobilie in Dinslaken eingegangen, das zunächst durch die OFD geprüft wird.