LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6712 28.06.2019 Datum des Originals: 28.06.2019/Ausgegeben: 03.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2595 vom 7. Juni 2019 der Abgeordneten Eva Lux SPD Drucksache 17/6468 Kinderarmut in Leverkusen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch. Arme Kinder sind in ihrer Schullaufbahn benachteiligt. Ihnen fehlt eine adäquate Schulausstattung, die viel zu häufig nur aus gebrauchten Materialien besteht. Wenn sie ein Frühstück dabeihaben, ist dies selten eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit. (Auch) Die Kosten für das Mittagessen können sich viele dieser Familien nicht leisten. Darüber hinaus können die Kinder an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten nicht teilnehmen, was sie benachteiligt und ausgrenzt. Die Benachteiligung zieht sich wie ein roter Faden auch durch andere Lebensbereiche, so dass die soziale Herkunft der Kinder ihre persönliche Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass zu geringes bzw. fehlendes Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, es sind aber die hieraus folgenden mangelnden Möglichkeiten in den Lebensbereichen „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6712 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2595 mit Schreiben vom 28. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hat sich die Kinderarmut in Leverkusen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Jahr und Kommune) Absolute Zahlen sowie die Mindestsicherungsquote und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren ergeben sich aus den beigefügten tabellarischen Übersichten (Anlagen 1 und 2). 2. Wie haben sich die Maßnahmen aus dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“ auf die Situation der Kinderarmut in Leverkusen ausgewirkt? (Bitte mit konkreten Zahlen und Maßnahmen) Die Stadt Leverkusen ist seit 2017 eine von insgesamt 40 Modellkommunen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“). Für das Jahr 2017 erhielt Leverkusen eine Zuwendung in Form einer Personalpauschale in Höhe von 21.084,71 Euro und für das Jahr 2018 von 22.050,00 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Für 2019 erhält Leverkusen eine Personalpauschale aus dem ESF in Höhe von 29.997,70 Euro. Die genannten Fördersummen werden seitens der Stadt um den identischen Betrag kofinanziert. Die Mittel werden zur Finanzierung einer Personalstelle eingesetzt, die die ämterund dezernatsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Projektziele der Stadt koordiniert. Außerdem wurden im Jahr 2018 Landesmittel bereitgestellt, um konkrete Maßnahmen zum Schließen von Lücken in kommunalen Präventionsketten zu bezuschussen (Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70) mit einem Förderhöchstbetrag von 35.000 Euro je Programmkommune. Die Stadt Leverkusen hat eine Zuwendung über 19.200 Euro erhalten. 3. In welchem Umfang wurden Fördermittel zur Bekämpfung der Kinderarmut abgerufen? (Bitte nach Art der Fördermaßnahme, in Prozent der verfügbaren Fördermittelsummen, getrennt nach Kommune, nach Leistungsempfänger und nach Schulform) In Bezug auf das Programm „Kommunale Präventionsketten“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) wird mitgeteilt, dass Mittel des ESF zum Thema Kinderarmut im Rahmen von SQsM von der Stadt Leverkusen nicht beantragt wurden. Insofern können ESF-Mittel durch die Stadt Leverkusen auch nicht abgerufen werden. Seit dem Jahr 2015 finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit jährlich rd. 47,7 Mio. Euro das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“. Mit den bereitgestellten Mitteln werden die Kommunen bei der sozialraumorientierten Jugendund Sozialarbeit unterstützt. Hauptaufgabe der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater ist die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6712 3 Teilhabepakets, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung zu forcieren sowie Bildungsarmut und soziale Exklusion zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Das Landesprogramm, an dem alle nordrhein-westfälischen Kommunen partizipieren, gilt damit als ein Baustein für die gesellschaftliche Integration von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Der Stadt Leverkusen werden jährlich 384.091,35 Euro aus dem Landesprogramm zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundene Mittelverteilung innerhalb der Stadt liegt im Verantwortungsbereich des Zuwendungsempfängers (Stadt Leverkusen). Mit den Mitteln wurden im Jahr 2017 insgesamt 12 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 30 Schul- und Bildungseinrichtungen in der Stadt Leverkusen eingesetzt waren. Die meisten davon waren Grundschulen. Im Rahmen des Programms „NRW hält zusammen für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ wurden zwei Maßnahmen in Leverkusen gefördert. Das Projekt „Manfort - Familien selbstbewusst auf neuen Wegen“ des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Leverkusen wurde mit einer Zuwendungssumme von 119.423,45 Euro in der Zeit vom 8. Dezember 2015 bis zum 31. Dezember 2016 gefördert. Das Projekt „Gemeinsam Leben in Manfort“ wurde mit einer Zuwendungssumme von 121.508,04 Euro in der Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2017 gefördert. Im Rahmen des Programmaufrufs „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ werden zwei Maßnahmen in Leverkusen bewilligt. Das Projekt „Aktive Nachbarschaft - Bezugspersonen im Quartier Alkenrath“ des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Leverkusen wird mit einer Zuwendungssumme von 109.302,75 Euro in der Zeit vom 28. Mai 2019 bis zum 31. Dezember 2020 gefördert. Das Projekt „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Leverkusen wird mit einer Zuwendungssumme von 109.302,75 Euro in der Zeit vom 24. Mai 2019 bis zum 31. Dezember 2020 gefördert. 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung, warum vorhandene Mittel aus Programmen und Förderungen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht abgerufen werden? Die Entscheidung über die Teilnahme an Landesförderprogrammen obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen. Dies gilt ebenso für eine Beteiligung freier Träger, soweit sie antragsberechtigt sind. Die Stadt Leverkusen hat sich am Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ bisher nicht beteiligt. Die der Stadt Leverkusen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden vollends abgerufen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6712 4 5. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um die Kinderarmut in Leverkusen zu senken? Die Landesregierung wird Prävention (zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut) flächendeckend und nachhaltig stärken. Der Haushaltsplan 2019 enthält für den Aufbau kommunaler Präventionsketten zusätzliche Mittel (Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70). Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann sich erst mittel- und langfristig auf die Entwicklung der Kinderarmutsquote auswirken, da er beim Kind selbst ansetzt und nicht an der Einkommenssituation der Eltern. Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurde frühzeitig bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Darüber hinaus sind entsprechende finanzielle Mittel für die Fortführung des Landesprogramms für zwei weitere Jahre hinterlegt, um den Kommunen die nötige Planungssicherheit zu geben. Kinderarmut darf keine Ausgrenzung nach sich ziehen. Schulsozialarbeit sowie Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) können kompensatorisch wirken. Das Land schätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Deshalb stellt auch das Ministerium für Schule und Bildung in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. Mit dem Haushalt 2019 stehen für das Schuljahr 2019/2020 ab dem 1. August 2019 insgesamt 970 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration zur Verfügung. Aus diesen Landesstellen werden 484 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: sieben Stellen, Schulversuch PRIMUS: fünf Stellen, Realschulen: drei Stellen) aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert. Zudem stehen 226 Stellen für Multiprofessionelle Teams, die für die Soziale Arbeit an Schulen genutzt werden, vorrangig für besondere Zielgruppen wie Geflüchtete und andere neu Zugewanderte zur Verfügung. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Planstellen für Hauptschulen und zehn Planstellen für Förderschulen bereitgestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z. B. Berufskollegs, können reguläre Lehrerstellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (Runderlass vom 23. Januar 2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6712 5 Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Schulsozialarbeit: Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit auf- und ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger beauftragt. Mit dem aktuellen Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) wurde darüber hinaus ein Förderprogramm gegen Kinderarmut aufgelegt, in dessen Mittelpunkt einkommensarme Kinder, Jugendliche und ihre Familien stehen, die in benachteiligten Quartieren leben. Ihre Teilhabechancen sollen verbessert werden, denn sie sind besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen. Bausteine des Aufrufs sind die Förderung qualifizierter Bezugspersonen im Quartier, Maßnahmen für gesundes Aufwachsen sowie Aktivitäten zur Implementierung von Sozialplanungsprozessen in Gemeinden. Über den Programmaufruf werden jährlich acht Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen neben den Gebietskörperschaften auch Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure, die für das Quartier aktiv sind. ^^{ Empfänge rinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen*) unter 18 Jahren in Leverkusen zum Jahresende Leverkusen Region 2007 4865 2008 4326 2009 4317 2010 j 4268 2011 4617 2012 4911 2013 .5360 2014 5675 2015 6184 2016 6316 2017 6386 *) Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen folgende Leistungen: Gesamtregelleistung nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII „Sozialhilfe", laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberieistungsgesetz(Asy[bLG).--- Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozial hilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Ewerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.) chU^^^ ^ Mindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen in Leverkusen Region Leverkusen 2007 17,5 2008 | 2009 15,7 15,9 2010 15,8 2011 17,5 2012 18,6 2013 20,0 2014 21,1 2015 22,4 2016 22,8 2017 22,9 *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster [ndikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt. - - - DatenqueNen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozial hilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der AsylbewerberleistungsstatistikÜeweils zum Stichtag 31.12.).sowiederFortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011) jeweils zum Stichtag 31.12. 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