LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6730 02.07.2019 Datum des Originals: 02.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2563 vom 27. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6375 Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Was ist der Inhalt der RWE-Anträge und der behördlichen Bescheide? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Antwort der Landesregierung vom 4. April 2019 (Drucksache 17/5672) auf unsere Kleine Anfrage 2120 (Drucksache 17/5310) wurde öffentlich, dass die RWE Power AG am 2. Juli 2018 einen Antrag auf Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald zur weiteren Fortführung des Braunkohletagebaus an das Polizeipräsidium Aachen, an die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich gestellt hat. Jedoch ist weder der genaue Inhalt des Antrags von RWE bekannt, noch derjenige der ablehnenden Bescheide durch die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich vom 1. August und des Polizeipräsidiums Aachen vom 2. September 2018. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2563 mit Schreiben vom 2. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welchen Inhalt hatte der Antrag von RWE vom 2. Juli 2018 an das Polizeipräsidium Aachen, die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich konkret? Bitte den vollständigen Wortlaut des Antrags wiedergeben) 2. An welche Behörden war der Antrag genau gerichtet? 3. Von welchen Behörden ergingen jeweils mit welchem Inhalt die ablehnenden Bescheide? (Bitte den vollständigen Wortlaut des jeweiligen Bescheids widergeben) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6730 2 Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Antrag der RWE Power AG war darauf gerichtet, die Örtlichkeit in der Rodungszone sowie in einem daran angrenzenden Sicherheitsbereich zu räumen, um die Antragstellerin in die Lage zu versetzen, die betrieblich genehmigten Rodungsarbeiten in der Rodungssaison ab dem 1. Oktober 2018 bis zum 28. Februar 2019 ungehindert durchzuführen. Behördliche Adressaten des Antrags waren das Polizeipräsidium Aachen sowie die Kolpingstadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich. Die angesprochenen Behörden beschieden die Anträge jeweils ablehnend. 4. Legte die antragstellende RWE Power AG gegen die ablehnenden Bescheide Rechtsbehelfe ein? Nein. 5. Inwieweit ist es zutreffend, dass die RWE Power AG auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald vom 1. August 2018 verzichtete, weil die Landesregierung ihr zusicherte, nach Erhalt eines bevorstehend zu beauftragenden Rechtsgutachtens eine Räumung vorbereiten zu wollen? Die Motive der unternehmerischen Entscheidung der RWE Power AG sind der Landesregierung nicht bekannt.