LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6733 02.07.2019 Datum des Originals: 02.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2567 vom 27. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6379 Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Wann wurden das Kabinett und das Bauministerium involviert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Antwort der Landesregierung vom 4. April 2019 (Drucksache 17/5672) auf unsere Kleine Anfrage 2120 (Drucksache 17/5310) wurde öffentlich, dass sich zunächst das Innenministerium federführend mit den Möglichkeiten einer Räumung des Hambacher Waldes beschäftigte und auch das erste juristische Gutachten am 10. August 2018 beauftragte. Im weiteren Verlauf ging die Federführung jedoch auf das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung über, welches das zweite Rechtsgutachten am 31. August 2018 beauftragte und auch schließlich die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald veranlasste. Es stellt sich jedoch die Frage, in welcher Weise das Kabinett in die Vorgänge eingebunden war. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2567 mit Schreiben vom 2. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wann befasste sich das Kabinett in welcher Form mit der Räumung des Hambacher Waldes im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 31 Oktober 2018? (Bitte genau mit Datum und Inhalt auflisten) 2. Wie lauten die getroffenen Beschlüsse des Kabinetts in dieser Angelegenheit? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Kabinettangelegenheiten sind – wie den Fragestellern bekannt – nach § 17 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (GOLR) und § 26 Absatz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6733 2 Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) vertraulich. Jenseits der Beschlussfassung zu parlaments-öffentlichen Stellungnahmen in Bezug auf im Landtag beratene Plenaranträge fand keine Beschlussfassung statt. 3. Zu welchem Zeitpunkt involvierte das Innenministerium das Bauministerium mit welchem Ziel? 4. Wann wurden welche Ministerien mit welchem Ziel durch wen zur Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald kontaktiert? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen behördenüblicher Kommunikation haben verschiedene Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts und den nachgeordneten Bereichen stattgefunden. Auf § 25 Abs. 1 GGO wird verwiesen. 5. Welche Gespräche von Ministerin Scharrenbach gab es zu der Möglichkeit über das Bauordnungsrecht die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald zu ermöglichen? (Bitte jeweils Datum, Gesprächsinhalte und Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer auflisten) Jenseits der regierungsinternen Abstimmungen habe ich keine entsprechenden Gespräche geführt.