LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6734 02.07.2019 Datum des Originals: 02.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2610 vom 11. Juni 2019 der Abgeordneten Sven Tritschler und Nic Vogel AfD Drucksache 17/6527 Terrorsperren auf Volksfesten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Anschläge und Terror in Europa zunehmen gibt es auf Volksfesten, bspw. Weihnachtsmärkten die im Volksmund „Merkelpoller“ genannten Betonklötze, die Terrortaten abwehren sollen. Allein in Essen kostete diese Sicherheitsmaßnahme im vergangenen Jahr 120.000€. Auch in Düsseldorf wird der Weihnachtsmarkt mit Betonklötzen gesichert, ebenso in Moers. In Duisburg werden Metallsperren eingesetzt, da man Wassertanks als nicht schützend erkannt hat. In Bochum sieht man das anders und rüstet von nichtzertifizierten Sandsäcken auf eben jene Wassertanks um. Die Gesamtkosten sind hierbei noch nicht bekannt. Aus Berlin weiß man jedoch: Die Kosten von Sperrelementen und deren Aufbau für den Schutz des Berliner Breitscheidtplatzes liegen allein bei 2,5 Mio. Euro. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2610 mit Schreiben vom 2. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. In wie vielen Kommunen NRWs kamen sogenannte „Terrorsperren“ zum Einsatz? 2. Welche Kosten sind hierdurch entstanden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Über Sicherheitsvorkehrungen zur Terrorabwehr wird anlässlich der konkreten Veranstaltung vor Ort von der zuständigen Kommune und unter beratender Beteiligung der Polizei entschieden. In welchen Städten welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie hoch die dafür anfallenden Kosten sind, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Eine Erhebung entsprechender Daten ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6734 2 3. Inwieweit gibt es landesweite Kriterien für die Auswahl der für den Bau in Frage kommenden Orte? Die Fragestellung ist nicht präzise. Soweit mit „in Frage kommende Orte“ die Platzierung von Sperrelementen gemeint ist, ist anzumerken, dass über die im Zusammenhang mit Veranstaltungen konkret ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen im Einzelfall vor Ort unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entschieden wird. Standardisierte Vorgaben der Landesregierung hinsichtlich bestimmter Sicherheitsvorkehrungen sowie der Platzierung von Sperrelementen sind schon aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts sowie der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. 4. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen radikalem Islamismus in NRW und der Notwendigkeit solcher Terrorsperren? 5. Welche sonstigen Bedrohungen oder Gefährdungen machen aus Sicht der Landesregierung Terrorsperren notwendig? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet: Die Sicherheitslage in Deutschland ist weiterhin geprägt von einer ab-strakt hohen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus, die sich jederzeit in Form von sicherheitsrelevanten Ereignissen bis hin zu Anschlägen konkretisieren kann. Anschläge werden vermehrt mit einfach zu beschaffenden Tatmitteln, wie unter anderem auch Fahrzeugen, verübt. Darüber hinaus werden Fahrzeuge auch von Personen als Tatmittel eingesetzt, die im Vorfeld der Tat polizeilich nicht oder im allgemeinkriminellen Bereich, sowie psychisch und nicht mit einer extremistischen Motivation auffällig geworden sind. Maßnahmen zur Verhinderung von Überfahrtaten dienen auch dem Schutz vor Taten durch diesen Personenkreis. Neben dem islamistischen Terrorismus bewerten die Sicherheitsbehörden fortlaufend auch die Gefährdungslage aller weiteren Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Die sichere Durchführung von z.B. Volksfesten und Weihnachtsmärkten liegt im gemeinsamen Interesse sowohl der Veranstalter als auch der kommunalen und staatlichen Stellen. Vor diesem Hintergrund müssen die Beteiligten vor Ort gemeinsam und veranstaltungsbezogen angemessene und realisierbare Konzepte entwickeln. Alle Beteiligten leisten hierzu ihren Beitrag.