LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6760 02.07.2019 Datum des Originals: 01.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2587 vom 31. Mai 2019 des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD Drucksache 17/6412 Wann werden die Lärmschutzmaßnahmen an der A45 in Hagen-Halden realisiert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bürgerinnen und Bürger in Hagen-Halden sind bereits seit vielen Jahren und vor allen Dingen seit dem Neubau der sanierungsbedürftigen A45-Autbahnbrücke im Jahr 2013 starkem Lärm ausgesetzt. Im Oktober 2013 wandten sich die besorgten Bürgerinnen und Bürger bereits an den damaligen Verkehrsminister. In einem Antwortschreiben sicherte das Ministerium den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen einer 6-spurigen A45 bereits mit der Realisierung des Neubaus der Lennetalbrücke geplant und gebaut werden würden, obwohl zunächst eine weitere 4-spurige Nutzung vorgesehen ist. 5 Jahre danach sind die Bürgerinnen und Bürger in Halden weiterhin einer hohen Lärmbelästigung durch die A45 ausgesetzt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2587 mit Schreiben vom 1. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Lennetalbrücke wird derzeitig in Vorbereitung auf den sechsstreifigen Ausbau der A 45 durch einen Neubau ersetzt. Eine Sanierung der alten Konstruktion war aufgrund der Mängel in der Konstruktion und der in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsenen Belastung nicht möglich. Die Brücke liegt unmittelbar nordöstlich des Ortsteils Hagen-Halden. Sie überquert das Lennetal in einer Höhe von 20 bis 30 Metern über dem Gelände. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6760 2 Im Rahmen der Herstellung des Ersatzneubaus werden Lärmschutzanlagen nach den Kriterien der Lärmvorsorge erstellt. 1. Welche Lärmschutzmaßnahmen haben Sie an der Lennetalbrücke auf der A45 vorgesehen? Während der Planung der Lennetalbrücke erfolgte eine lärmtechnische Betrachtung der A 45 unter der Berücksichtigung des anstehenden sechsstreifigen Ausbaus nach den Kriterien der Lärmvorsorge. Auf Basis der Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchungen erfolgte die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutzwände. Im Gegensatz zu dem alten Bauwerk ohne Lärmschutzeinrichtungen wird die neue Lennetalbrücke zukünftig beidseitig über 3,50 Meter hohe transparente Lärmschutzwände verfügen. 2. Wann werden Sie beginnen, diese Maßnahmen umzusetzen? Die Umsetzung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Lennetalbrücke erfolgt im Zuge des derzeitigen Ersatzneubaus im Vorgriff auf den sechsstreifigen Ausbau der A 45. Die Installation der auf dem westlichen Teilbauwerk befindlichen Lärmschutzeinrichtungen wurde mit der Herstellung des ersten Teilbauwerks abgeschlossen. Der Bau der noch fehlenden östlichen Lärmschutzwand ist im Zuge der Arbeiten an dem zweiten Teilbauwerk im Jahr 2020 geplant.