LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6762 02.07.2019 Datum des Originals: 02.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2569 vom 29. Mai 2019 der Abgeordneten Johannes Remmel, Horst Becker und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6393 Nutzung von Messengerdiensten in nordrhein-westfälischen Ministerien Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2176 „Sichert die Landesregierung die Informationsrechte von Öffentlichkeit und Parlament hinsichtlich in Landesbehörden benutzten Messengerdiensten?“ antwortete die Landesregierung nicht auf die Frage, in welchen Ministerien auch mit Hilfe von Messengerdiensten kommuniziert werde. Dabei hat ein Abgeordneter nach dem sogenannten Priggen-Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2008 „einen grundsätzlichen Anspruch auf vollständige und zutreffende Beantwortung seiner an die Landesregierung gerichteten parlamentarischen Anfragen“. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2569 mit Schreiben vom 2. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. In welchen Ministerien des Landes wird oder wurde seit dem 1. Juli 2017 im abteilungsfreien Leitungsbereich mit Hilfe von WhatsApp oder vergleichbaren Diensten über Regierungshandeln kommuniziert? 2. Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war: In welchem genauen Zeitraum war dies der Fall? (Bitte je Ministerium genau angeben, ab und bis zu welchem Tag oder welcher Kalenderwoche das stattfand.) 3. Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war: Auf wessen Veranlassung wurde diese Art der Kommunikation gestartet? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6762 2 4. Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war: Wie wurde begründet, dass diese Art der Kommunikation gestartet wurde? 5. Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war und dann aber vor dem Ausgabedatum dieser Anfrage gestoppt wurde: Mit welcher Begründung wurde diese Art der Kommunikation beendet? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In den Antworten auf die Kleinen Anfragen 2176 (Drs. 17/6126) und 2101 (Drs. 17/5648) wurde bereits ausgeführt, dass Messengerdienste nicht zu Zwecken genutzt werden, die den Grundsätzen der Wahrung der Aktenrelevanz des Regierungshandelns bzw. der Amtsverschwiegenheit widersprechen. Insofern liegen keine geeigneten Unterlagen vor, die eine Beantwortung der Fragen zulassen.