LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6764 02.07.2019 Datum des Originals: 02.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2588 vom 31. Mai 2019 der Abgeordneten Stefan Kämmerling und Marc Herter SPD Drucksache 17/6413 Positionspapier der 19 Tagebauanrainer und Kraftwerksstandorte – wie steht die NRW- Landesregierung zu den Forderungen des Kernreviers? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der beschleunigte Ausstieg aus der Braunkohleverstromung löst für das gesamte Rheinische Revier innerhalb weniger Jahre einen tiefgreifenden Strukturwandel aus. Mit diesem sind große Herausforderungen, aber auch durchaus Chancen verbunden. Dies gilt insbesondere für das sogenannte „Kernrevier“, die Städte und Gemeinden Aldenhoven, Bergheim, Bedburg, Düren, Elsdorf, Erkelenz, Eschweiler, Frechen, Grevenbroich, Inden, Jüchen, Jülich, Kerpen, Langerwehe, Merzenich, Mönchengladbach, Niederzier, Rommerskirchen und Titz. 72% der direkt beim Bergbautreibenden Beschäftigten leben in diesen 19 Städten und Gemeinden. Auch der große Anteil der für RWE tätigen Zulieferer, Dienstleister und Handwerker sind in den Kommunen ansässig. Auf den Gesetzentwurf des Bundes zum Strukturwandel in den Kohlerevieren wird mit Hochspannung gewartet. Derweil zeichnet sich im Rheinischen Revier die Regelung ab, dass die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) durch das Land Nordrhein-Westfalen mit der Verteilung der letztlich durch den Bund und Land noch bereitzustellenden Fördermittel beauftragt werden wird. Bisher sehen sich die betroffenen Kommunen in den Gremien der ZRR jedoch nicht ausreichend berücksichtigt und beteiligt. Auf Einladung der Bürgermeister der Städte und Gemeinden aus Niederzier, Eschweiler, Krützen und Larue kamen am 29. März nunmehr alle 19 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen zu einer sogenannten Anrainerkonferenz zusammen. Ergebnis der Konferenz ist ein von allen 19 Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der betroffenen Städte und Gemeinde unterzeichnetes Positionspapier, in dem sowohl Forderungen als auch Angebote und Vorschläge zur konstruktiven Mitarbeit in der ZRR formuliert werden.1 1 https://www.bedburg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=336&id=410003 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6764 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2588 mit Schreiben vom 2. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie steht die Landesregierung zu der im Positionspapier genannten Forderung (Vgl. Punkt I.), die Fördermittel an objektiven (z.B. die Anzahl der unmittelbar betroffenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, wegfallende Gewerbesteuereinnahmen, Flächenverluste und weiteren im Positionspapier genannten) Betroffenheitskriterien zu orientieren bzw. diese danach auszurichten, dass insbesondere in den Anrainerkommunen und Kraftwerksstandorten Ersatzarbeitsplätze geschaffen werden? Im Regelprogramm soll die Auswahl von zu fördernden Projekten im Rahmen von Aufrufen und Wettbewerben erfolgen, deren inhaltlich-thematische Ausrichtungen aus einem Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinischen Revier abgeleitet werden. Dieses wird durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier in einem beteiligungsorientierten Prozess in den kommenden Monaten erarbeitet. Auf dieser Grundlage sollen die Projekte dann in einem transparenten Auswahlverfahren nach objektiven Kriterien ausgewählt werden. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, dass Planungsprozesse, -kriterien und Genehmigungsverfahren des Landes bzw. der Bezirksregierungen im Bereich der Regionalplanung sowie zur Entwicklung von Gewerbeflächen für die Anrainerkommunen verschlankt, flexibilisiert und beschleunigt werden müssen (Vgl. Punkt II. und III.)? Die Landesregierung beabsichtigt, ein Entfesselungspaket für das Rheinische Revier zu erarbeiten. In diesem Rahmen werden Möglichkeiten der Beschleunigung von Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren geprüft. 3. Wie steht die Landesregierung zu der im Positionspapier genannten Forderung (Vgl. Punkt X.), den Kommunen des sogenannten Kernreviers neben Einzelförderungen auch durch allgemeine und strukturelle Zuwendungen, z.B. im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes, Unterstützung zuzusprechen? Für einzelne Kommunen ist die aktuelle planerische Situation mit einem kaum zu bewältigenden Zusatzaufwand verbunden. Die Landesregierung prüft, ob und wie eine Planungsunterstützung der Kommunen erfolgen kann. 4. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die bereits avisierten Forschungs- und Entwicklungsförderungen tatsächlich dazu beitragen, in den direkt betroffenen Bereichen des Rheinischen Reviers die durch den Kohleausstieg entstehenden Lasten zu kompensieren? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6764 3 5. Wie steht die Landesregierung zu der Auffassung der betroffenen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen (Vgl. Punkt III.), dass das Kriterium des Siedlungsanschlusses neuen Gewerbeansiedlungen hinderlich entgegensteht? Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass ein Siedlungsanschluss für Gewerbeansiedlungen nicht in jedem Fall möglich ist. Die in Ziel 6.3-3 des Landesentwicklungsplans enthaltenen Ausnahmen vom Siedlungsanschluss bieten - gerade auch durch die entsprechenden Klarstellungen im „Erlass zur Konkretisierung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Wohnen, Gewerbe und Industrie“ vom 17. April 2018 und in den Erläuterungen zu Ziel 6.3-3 im Rahmen der geplanten LEP-Änderung - die dafür erforderliche Flexibilität. Damit kann im rheinischen Revier nicht nur ein ausreichendes, sondern vor allem auch qualitativ hochwertiges Gewerbeflächenangebot gewährleistet werden.