LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6765 02.07.2019 Datum des Originals: 02.07.2019/Ausgegeben: 05.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2568 vom 29. Mai 2019 der Abgeordneten Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6392 Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Anwesenheit des Innenministeriums im Polizeipräsidium Aachen nach ablehnendem Bescheid zur Räumung des Hambacher Waldes? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Antwort vom 4. April 2019 (Drucksache 17/5672) auf unsere Kleine Anfrage Nummer 2120 (Drucksache 17/5310) machte die Landesregierung öffentlich, dass die RWE Power AG am 2. Juli 2018 einen Antrag auf Räumung des Hambacher Waldes zur weiteren Fortführung des Braunkohletagebaus sowohl an die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich als auch an das Polizeipräsidium Aachen gestellt hat. Der RWE-Antrag auf Räumung des Waldes wurde durch das Polizeipräsidium Aachen unter dem 2. September 2018 ablehnend beschieden. In der Sondersitzung des Innenausschusses vom 30. April 2019 sagte Innenminister Reul auf eine Frage zu Besuchen verschiedener Kreispolizeibehörden des Landes durch die im Innenministerium für die Polizei zuständige Abteilungsleiterin: „[...] allein für meine Amtszeit fallen mir sofort mehrere Beispiele ein: Frau Dr. Lesmeister war in Kleve und in Aachen, und der Staatssekretär war in Hagen. [...]“1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2568 mit Schreiben vom 2. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutzbeantwortet. 1 Ausschussprotokoll der 35. Sitzung (Sondersitzung) (öffentlich) des Innenausschusses vom 30.04.2019 – APr 17/613 –, Seite 26. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6765 2 1. Wann besuchte die im Ministerium für die Polizei zuständige Abteilungsleiterin das Polizeipräsidium Aachen? (Bitte jeweils mit Datum, Gesprächsinhalt und Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer auflisten) 2. Was war das jeweilige Ziel der Besuche der im Ministerium für die Polizei zuständigen Abteilungsleiterin im Polizeipräsidium Aachen? Frage 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Zwischen dem 28.06.2018 und dem 31.10.2018 fanden folgende Besuche der im Ministerium des Innern für Polizei zuständigen Abteilungsleiterin im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (PP) Aachen statt: Am 28.06.2018 führte das PP Aachen Einsatzmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter der RWE Power AG während der Ertüchtigung der als Rettungswege ausgewiesenen Wege im Hambacher Forst durch. Die im Ministerium des Innern für Polizei zuständige Abteilungsleiterin nahm an der Lagedarstellung im PP Aachen teil und begleitete den oben genannten polizeilichen Einsatz zeitweise vor Ort. Auf Grundlage der Erkenntnisse der Polizei aus Juni 2018 wurde zur abschließenden Klärung der Frage, welche baulichen Anlagen vorhanden waren sowie ob und wie gegen diese einzuschreiten sein würde, am 27.08.2018 erstmals eine Ortsbegehung unter Beteiligung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgesehen (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2120, Drs. 17/5672). An dieser Ortbegehung nahm die im Ministerium des Innern für Polizei zuständige Abteilungsleiterin teil. Am 20.09.2018 hat u. a. die Abteilungsleiterin die eingesetzten Polizeikräfte zu einem Erfahrungsaustausch am Rande des Hambacher Forstes besucht (43. Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 18.01.2019, TOP „Hambacher Forst - Erkenntnisse der Landesregierung über die Räumung und Beseitigung von Baumhäusern in der Zeit vom 18.09.2018 bis heute“, Vorlage 17/1615). Am 31.10.2018 fand eine Forstbegehung mit Vertreterinnen und Vertretern der fachlich betroffenen Ministerien einschließlich nachgeordneter Behörden statt. Bei dieser Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass an verschiedenen Stellen im Hambacher Forst erneut Baumhäuser und Zelte errichtet wurden; teilweise waren Menschen auf den Baumhäusern bzw. in den Zelten anwesend. Darüber hinaus konnten im Forst Baumaterialien wie bspw. Holzpaletten und Fensterflügel festgestellt werden. (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1609, Drs. 17/4472). Bei dieser Ortsbegehung im Hambacher Forst war die im Ministerium des Innern für Polizei zuständige Abteilungsleiterin anwesend. 3. Welche Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit der durch RWE gewünschten Räumung im Hambacher Wald bis zum 13. September 2018 getroffen bzw. welche Weisungen wurden insoweit bis zum 13. September 2018 erteilt? 5. Welche Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit der durch RWE gewünschten Räumung im Hambacher Wald ab dem 13. September 2018 getroffen bzw. welche Weisungen wurden insoweit bis zum 13. September 2018 erteilt? Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6765 3 Durch das Ministerium des Innern wurden keine Weisungen erteilt. Des Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 2564 und 2565 verwiesen. Das Polizeipräsidium Aachen, schloss ab dem 13.09.2018 folgende vertragliche Vereinbarungen mit der RWE Power AG ab: entgeltlicher Vertrag zur Nutzung einer Infrarotkamera vom 13.09.2018 bis zum 20.09.2018 entgeltlicher Vertrag zur Nutzung eines Entsorgungscontainers für den Einsatzzeitraum Ertüchtigung von Gebäuden und Objekten sowie deren Nutzung, beispielsweise eine Schule in Manheim (alt) Zudem wurden und werden Mitarbeiter der Firma RWE Power AG fortlaufend im Einsatz als Verwaltungshelfer herangezogen. Dies umfasst in der Regel Maßnahmen, inklusive Material und Personal, wie: Ausleuchtung in der Nacht – Bereitstellung, Auf- und Abbau Lichtmast Bergung aus Baumhaus – Gestellung Hubarbeitsbühne Wegebau – Gestellung Radlader Baumfällung – Gestellung Forstgerät Die RWE Power AG stellt dem Land Nordrhein-Westfalen für die Dienstleistungen und Materialgestellung die tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung. 4. Wie lautet die Auffassung des Ministeriums hinsichtlich des ablehnenden Bescheids gegenüber RWE durch das Polizeipräsidium? Das Ministerium des Innern teilt die Auffassung des Polizeipräsidiums Aachen.