LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6776 03.07.2019 Datum des Originals: 03.07.2019/Ausgegeben: 08.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2604 vom 6.Juni 2019 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6483 Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wohnungslosigkeit ist lebensgefährlich. Besonders offensichtlich ist die Gefahr durch Kälte, das Erfrieren.1 Der Körper kühlt aus, wobei dann schließlich auch wichtige innere Organe versagen. Doch gibt es zusätzlich immer wieder traurige Berichte von brutalen Übergriffen auf Obdachlose2, oft wenn sie schlafen. Auch diese enden manchmal tödlich.3 Der angespannte Wohnungsmarkt der letzten Jahre hat die Situation verschärft. So sagt die Leiterin der Wohnungsnothilfe im Sozialamt Bielefeld, dass die Zahl Obdachloser in den vergangenen Jahren gestiegen sei und die von Wohnungslosigkeit Betroffenen länger in den Unterkünften blieben, weil der Wohnungsmarkt so angespannt sei.4 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2604 mit Schreiben vom 3. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie hoch ist die Zahl der Wohnungslosen jeweils in den nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster? In der integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung werden wohnungslose Haushalte und Personen erfasst, die durch Kommunen zum Stichtag 30. Juni zur Abwendung von Obdachlosigkeit und zur vorübergehenden Unterbringung in (Not-)Unterkünften der öffentlichen Hand untergebracht sind oder aufgrund des Ordnungsbehördengesetzes in eine Normalwohnung eingewiesen worden sind. Darüber hinaus werden Personen erfasst, die am Stichtag 30. Juni durch freie Träger der Wohnungslosenhilfe Plätze in (teil-)stationären Einrichtungen bzw. im „Betreuten Wohnen“ der Wohnungslosenhilfe belegen sowie Personen, zu denen im Laufe des Monats Juni in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6776 2 ambulanten Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe Beratungskontakt bestand. Die wohnungslosen Personen verteilen sich wie folgt auf die Bezirksregierungen: Arnsberg: 6.519 Detmold: 4.720 Düsseldorf: 14.071 Köln: 13.391 Münster: 5.733 2. Wie hoch ist die Zahl der Obdachlosen jeweils in den nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster? In Abgrenzung zu wohnungslosen Menschen gelten diejenigen als obdachlos, die ohne jegliche Unterkunft leben. Eine Zählung dieser Personengruppe ist naturgemäß nur außerordentlich aufwendig möglich und nicht Gegenstand der integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung. Seitens der freien Träger wurde zum Stichtag 30. Juni 2018 zurückgemeldet, dass 8,1 Prozent (rd. 1.100 Personen) der von ihnen betreuten wohnungslosen Personen ohne jegliche Unterkunft, d. h. „auf der Straße“ lebten. Auf kommunaler Ebene liegen keine entsprechenden Zahlen vor. Die von den freien Trägern betreuten obdachlosen Personen verteilen sich wie folgt auf die Bezirksregierungen: Arnsberg: 160 Detmold: 71 Düsseldorf: 479 Köln: 226 Münster: 128 3. Wie hoch ist die Zahl der Notunterkünfte für Wohnungslose jeweils in den nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster? Die integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung differenziert bei den Arten der Unterkunft von wohnungslosen Personen nach Normalwohnraum, Obdachlosenunterkünften oder sonstigen Unterkünften (Facheinrichtungen, Unterbringung bei Bekannten, Familien/Partnern, sonstige Unterkünfte). Eine allgemein gültige Definition für Notunterkünfte liegt nicht vor. Entsprechend werden Informationen zur Anzahl von Notunterkünften nicht erhoben. 4. Wie hoch ist die Zahl der wohnungslosen Kältetoten in den letzten 5 Jahren? (Bitte die Zahlen für jedes Jahr einzeln nennen.) Eine Zählung wohnungsloser Kältetoter erfolgt im Rahmen der integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung nicht, entsprechende Zahlen sind nicht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6776 3 5. Was plant die Landesregierung, um die Zahl der Wohnungs-losen und der Obdachlosen in Nordrhein-Westfalen zu senken? Die Landesregierung unterstützt bereits seit 1996 Kommunen sowie die Träger der freien Wohlfahrtspflege mit einem Aktionsprogramm bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Für das Programm waren bisher im Landeshaushalt 1 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Ein wichtiger Schwerpunkt des aktuellen Programms „Hilfen in Wohnungsnotfällen" liegt auf dem Bereich der Prävention, das bedeutet konkret „Verhinderung von Wohnungsverlust" und „Suche nach neuem Wohnraum". Dies erfolgt u. a. über die Förderung von beispielgebenden Modellprojekten sowie die integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung zur Dokumentation der Entwicklung der Wohnungslosigkeit. Sowohl die Unterstützung von Modellprojekten als auch die integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung werden uneingeschränkt fortgesetzt. Das Aktionsprogramm wurde ab dem Haushalt 2018 um 850.000 Euro im Wesentlichen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Wohnungsloser und der Kältehilfe aufgestockt. Da aber viele Städte, zunehmend auch kleinere, vor wachsenden Problemen bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit stehen, wird die nordrhein-westfälische Landesregierung sie intensiv bei ihren Bemühungen unterstützen. Aus diesem Grund hat das Sozialministerium die Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ ins Leben gerufen, mit der die für das Haushaltsjahr 2019 vom Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für den Wohnungslosenbereich von drei Millionen Euro zielgerichtet eingesetzt werden sollen. Ziele dieser Landesinitiative sind: Wohnungsverluste verhindern, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung schaffen und die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen verbessern. Zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen hat die Landesregierung erstmalig ein fünfjähriges Wohnraumförderungsprogramm (WoFP 2018-2022) in Höhe von 5,5 Mrd. Euro aufgelegt. Gleichzeitig wurden die Förderkonditionen verbessert, Förderrichtlinien gestrafft und bestehende Restriktionen zurückgenommen, damit mehr geförderter Wohnraum in Nordrhein-Westfalen gebaut werden kann.