LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6780 04.07.2019 Datum des Originals: 04.07.2019/Ausgegeben: 09.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2603 vom 6. Juni 2019 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6482 Wohnungslosigkeit 2018: Endlich ein Rückgang? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zwischen 2015 und 2017 ist die Anzahl der wohnungslosen Personen in NRW drastisch gestiegen. Innerhalb dieser zwei Jahre stieg sie um 47,8 Prozent. Besonders dramatisch verlief die Entwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dort stieg die Anzahl der Wohnungslosen zwischen 2015 und 2017 um 181,9 Prozent. Als Ursache für die Entwicklung nennen die Kommunen unter anderem den Umstand, „dass anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, für die auf einem angespannten Wohnungsmarkt kein bezahlbarer Wohnraum zu finden ist, z.B. in (Not-)Unterkünften untergebracht werden müssen und somit zu den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen zählen“1. Der Landesregierung liegen jedoch keine quantifizierbare Kenntnisse vor, wie stark sich dieser Umstand auf die Entwicklung der Wohnungslosigkeit auswirkt.2 Dies verhindert die Möglichkeit, die Information, ob es sich um einen kurzfristigen Sondereffekt handelt oder sich der Trend ansteigender Wohnungslosigkeit infolge eines verstärkten Interventionismus auf dem Wohnungsmarkt fortsetzt, abzuleiten, und belastet die Bewertung sowie die effektive und nachhaltige Weiterentwicklung von Hilfsangeboten für die Betroffenen mit Unsicherheiten. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2603 mit Schreiben vom 4. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1 Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2017 in Nordrhein-Westfalen – Struktur und Umfang von Wohnungsnotfällen – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen, S. 4 2 Drucksache 17/3888 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1505 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6780 2 1. Wie haben sich die absoluten Werte von Wohnungslosen in NRW respektive in den nordrhein-westfälischen Kommunen zwischen den Stichtagen 30. Juni 2017 und 30. Juni 2018 ent-wickelt? Bitte für die Kommunen gesonderte Werte ausweisen. In der integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung werden wohnungslose Haushalte und Personen erfasst, die durch Kommunen zum Stichtag 30. Juni zur Abwendung von Obdachlosigkeit und zur vorübergehenden Unterbringung in (Not-)Unterkünften der öffentlichen Hand untergebracht sind oder aufgrund des Ordnungsbehördengesetzes in eine Normalwohnung eingewiesen worden sind. Darüber hinaus werden Personen erfasst, die am Stichtag 30. Juni durch freie Träger der Wohnungslosenhilfe Plätze in (teil-)stationären Einrichtungen bzw. im „Betreuten Wohnen“ der Wohnungslosenhilfe belegen sowie Personen, zu denen im Laufe des Monats Juni in ambulanten Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe Beratungskontakt bestand. Zum Stichtag 30. Juni 2018 sind hiernach insgesamt 44.434 Personen in Nordrhein-Westfalen von den Kommunen und von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden. Die Zahl der erfassten wohnungslosen Personen ist damit gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen (+37,6 %). Eine Aufschlüsselung nach Kommunen ergibt sich aus Anlage 1. 2. Wie verteilen sich die zum 30. Juni 2018 von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen in NRW nach dem Merkmal des Geschlechts? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren mehr als zwei Drittel der erfassten wohnungslosen Personen männlich (67,4 %). Nach wie vor ist in allen Altersgruppen die Zahl der männlichen Wohnungslosen höher als die der weiblichen. Während bei den unter 18-Jährigen das Geschlechterverhältnis mit einem Anteil männlicher wohnungsloser Minderjähriger von 54,9 % nahezu ausgeglichen ist, sind bei den erwachsenen Wohnungslosen die Männer deutlich in der Überzahl (70,4 %). 3. Wie verteilen sich die zum 30. Juni 2018 von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen in NRW nach dem Merkmal des Alters? Knapp ein Fünftel der Wohnungslosen (19,2 %) waren unter 18 Jahre alt. In dieser Altersgruppe ist die Zahl der erfassten wohnungslosen Personen überdurchschnittlich gestiegen (+84,0 %). Ihr Anteil an allen wohnungslosen Personen ist somit deutlich höher als im Vorjahr (2017: 14,3 %). Wie auch im Vorjahr waren 27,9 % der wohnungslosen Personen im jungen Erwachsenenalter (18 bis unter 30 Jahre). Weitere 19,1 % und damit ein etwa gleich hoher Anteil wie im Vorjahr (2017: 19,0 %) gehörten der Altersgruppe der 30- bis unter 40- Jährigen an. 4. Auf welche primären Faktoren lässt sich nach Ansicht der Landesregierung die Entwicklung aus Frage 1 zurückführen? Seit 2016 ist der Zuwachs wohnungsloser bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen nahezu ausschließlich auf die stark gestiegene Zahl der kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten Personen zurückzuführen. Der weiterhin starke Anstieg bei den kommunal untergebrachten Wohnungslosen ist nach Angaben der Kommunen, wie schon im Vorjahr, unter anderem darauf zurückzuführen, dass anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6780 3 für die auf einem angespannten Wohnungsmarkt kein bezahlbarer Wohnraum zu finden ist, z. B. in (Not-)Unterkünften untergebracht werden müssen und somit zu den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen zählen. Aber auch die von den freien Trägern gemeldeten Zahlen lagen 2018 auf einem neuen Höchststand und sind gegenüber 2017 um 6,7 % gestiegen. Hier dürfte im Wesentlichen die insgesamt angespannte Situation am Wohnungsmarkt mit einem Mangel an bezahlbarem und frei verfügbarem Wohnraum für den Anstieg maßgeblich sein. 5. In welchem Zeitraum werden vom MAGS die Daten für die „Integrierten Wohnungsnotfall-Berichterstattung in Nordrhein-Westfalen“ bei den Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe abgefragt und anschließend ausgewertet? Die Abfrage zur integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung bei Kommunen und Freien Trägern der Wohnungslosenhilfe erfolgt jährlich durch IT.NRW bis 30. November zum Stichtag 30. Juni desselben Jahres. Im Anschluss führt IT.NRW die zugelieferten Zahlen zusammen, führt Plausibilitätsprüfungen durch und wertet die Ergebnisse aus. In der Regel liegen dem MAGS erste Ergebnisse im April/Mai des Folgejahres vor, die Veröffentlichung erfolgt regelmäßig spätestens im Juli des Folgejahres der Erhebung. Sozialberichterstattung NRW. KurzanaiyseOI/2019 p^ Juni 2019 ""r Wohnungslose Personen insgesamt in NRW Z011 bis 2018 jeweils am 30. Juni eines Jahres nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsfaezirk ;tadt Düsseldorf ;tadt Ouisburg ) ;tadt Essen itadt Krefeid ;tadt Monchengiadbach Itadt Mülheim an der Rühr Itadt Oberfiausen iiadE Remscheid itadE Solingen aadt Wuppertal ;reis Klevs ;reis Mettmann Itein-Kreis Neuss ;reis Viersen ;reis Wssel teg.-Bez. Düsseldorf itadt Bonn ;tadt Köln2' itadt LewrKusen itarfteregion Aachen