LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6784 07.06.2019 Datum des Originals: 04.06.2019/Ausgegeben: 04.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2305 vom 11. April 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5765 Welche organisatorischen Maßnahmen ergreift die Landesregierung um den Strukturwandel-Prozess in NRW für die Kommunen zu organisieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ müssen nun der Bund und das Land NRW einen verlässlichen Rahmen für einen gelingenden Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den betroffenen Standorten von Steinkohlekraftwerken, wie z.B. im Ruhrgebiet schaffen. Dabei müssen die Interessen der vor Ort betroffenen Kommunen besonders berücksichtigt werden. Für NRW und insbesondere das Rheinische Revier heißt das konkret, dass die Städte und Gemeinden deutlich stärker als bisher in die Planung und Umsetzung der regionalen Strukturentwicklung eingebunden werden müssen. Die Landesregierung hat nun die besondere Verantwortung die Kommunen beim Strukturwandel zu unterstützen. Noch in diesem Jahr sollen Staatsverträge und Maßnahmengesetze im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2305 mit Schreiben vom 4. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Wie sieht der zeitliche Ablauf für die geplanten Staatsverträge und Maßnahmengesetze im Rahmen des Strukturwandel-Prozesses aus? Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zum geplanten Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen am 22. Mai 2019 im Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf soll bis zur Sommerpause folgen, so dass das Gesetzgebungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6784 2 abgeschlossen werden kann. Zu begleitenden vertraglichen Regelungen zwischen den Ländern und dem Bund liegen keine Zeitpläne vor. 2. Welche Stelle soll über die Vergaben bzw. die Förderung von Projekten aus den Strukturmitteln der Bundesregierung entscheiden? Gemeinsam mit den Partnern im Rheinischen Revier entwickelt die Landesregierung derzeit die Organisationsstrukturen und Prozessabläufe, die das im Januar 2020 startende Regelprogramm für die Region flankieren sollen. Unter anderem wird dabei ein Konzept zur Bewertung und Auswahl von Projektvorschlägen sowie zur Vergabe von Fördermitteln erarbeitet. Geplant ist ein kriterienbasiertes Verfahren auf der Grundlage eines eigenständigen, fortschreibungsfähigen und evaluierbaren regionalen Entwicklungskonzepts, dass sich aus der inhaltlichen Konkretisierung der bereits existierenden Entwicklungsstrategie ergeben wird. Dabei bedarf jedes Projekt nicht nur einer hohen inhaltlichen und technologischen Qualität, sondern wird darüber hinaus einen über das Einzelprojekt hinausgehenden nachweisbaren Beitrag zur Entwicklung der Zukunftsfelder sowie zu Wertschöpfung, Beschäftigung, nachhaltiger Entwicklung und Lebensqualität im Rheinischen Revier leisten oder expliziten Modellcharakter aufweisen müssen. 3. In welcher Form wird die Landesregierung eine/n Revierbeauftragte/n bzw. eine/n Ansprechpartner/in berufen, welche/r das Vertrauen der Betroffenen im Revier genießt und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sein wird? Innerhalb der Landesregierung liegt die Zuständigkeit für den Strukturwandel im Rheinischen Revier aufgrund seiner Zuständigkeiten für Bergbau und Landesplanung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Unter Beachtung von Zuständigkeiten in den Landesressorts und den regionalen Gebietskörperschaften im Rheinischen Revier habe ich in meinem Haus die Koordinierung aller Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels im Rheinischen Revier gebündelt. Mit der Gründung der Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier, der geplanten Einrichtung einer Projektgruppe im Ministerium sowie der Einberufung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Entwicklung und Umsetzung eines Programms für einen präventiven und nachhaltigen Strukturwandel für neue Wertschöpfung und Beschäftigung im Rheinischen Revier, hat die Landesregierung die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die Umsetzung der Empfehlungen der WSB-Kommission landesseitig erfolgreich zu begleiten. 4. Wie plant die Landesregierung die betroffenen Kommunen besser in die Arbeit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) einzubinden? Um eine enge Einbindung der vom Strukturwandel unmittelbar betroffenen Kommunen zu gewährleisten richtet die Zukunftsagentur Rheinisches Revier in Abstimmung mit der Landesregierung eine Anrainerkonferenz ein, der die (Ober-)Bürgermeister der Tagebauanrainerkommunen bzw. Standortkommunen von Kraftwerken und Veredelungsbetrieben, alle Landräte sowie der Städteregionsrat angehören werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass zwanzig Kommunen insbesondere von den planerischen Auswirkungen der vorzeitigen Beendigung der Braunkohleverstromung besonders betroffen sind. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat am 3. Mai 2019 dem entsprechenden Konzept zur Einbindung der betroffenen Kommunen zugestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6784 3 5. Wie wir die Landesregierung sicherstellen, dass alle vom Bund an das Land gezahlten Mittel im Rahmen der rechtlichen Vereinbarungen zum Strukturwandel eins zu eins für die Förderung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Kommunen zur Verfügung gestellt werden? Die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen werden an festgelegte Kriterien und Bedingungen geknüpft. Zur Erhöhung der Planungssicherheit setzt sich die Landesregierung für die Schließung eines Staatsvertrags zwischen Bund und den vier Braunkohleländern ein. Dieser soll die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Gewährung der Finanzhilfen im Einklang mit den Leitbildern für die Regionen regeln. Damit wird sichergestellt, dass die Länder selbst die Förderprojekte mitbestimmen. Der Mitteleinsatz wird fortlaufend evaluiert. Die Verwaltung der Finanzhilfen liegt bei den Ländern. Der Bund ist berechtigt und verpflichtet, die Mittelverwendung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Erreichung des Hauptzieles der Kompensation wegfallender Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch die Strukturhilfen, welches beim Einsatz der Bundesmittel handlungsleitend sein muss.