LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6785 07.06.2019 Datum des Originals: 04.06.2019/Ausgegeben: 04.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2306 vom 11. April 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5766 Die Regionaltangente bei Pulheim: Werden die Sorgen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei den Planungen berücksichtigt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die sogenannte Regionaltangente stellt eine wichtige Verkehrsader zwischen der Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis dar. Im Bereich Pulheim betrifft dies die noch nicht realisierte Ostumgehung Pulheim und die L183 „Bonnstraße“, über die bereits heute sehr viel Verkehr fließt. Dieses Verkehrsaufkommen wird sich in den kommenden Jahren Verkehrsuntersuchungen zu Folge noch einmal spürbar erhöhen. Aus der Anwohnerschaft hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, deren Ziel es ist eine Verkehrsführung zu erreichen, die die Anwohnerinnen und Anwohner der bereits heute stark ausgelasteten Straße spürbar von Abgasen und Lärm entlastet. Von Seiten des Rhein-Erft- Kreises wurden bereits mehrere Verkehrsuntersuchungen bezüglich der Verkehrssituation auf der Bonnstraße bei Pulheim initiiert (https://rhein-erftkreis .de/sdnet/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdqbDPIud2jCQkVQH76VoqQ). Diese Ergebnisse sollen nun zunächst in das „Regionale Mobilitäts- und Verkehrsinfrastrukturkonzept“ einbezogen werden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2306 mit Schreiben vom 4. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die angesprochene Verkehrsuntersuchung ist der Landesregierung bisher nicht vorgelegt worden und auch der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist lediglich zur Präsentation der Untersuchung eingeladen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6785 2 1. Wird die Landesregierung die Verlegung der L 183 (Bonnstraße), etwa in der Variante wie sie von der Bürgerinitiative „Entlastung Bonnstraße“ vorgeschlagen und vom Sprecher der Initiative in seinem Schreiben vom 11.10.2018 dem Verkehrsministerium vorgestellt wurde, prüfen und dabei die an der Bonnstraße liegenden potenzielle Wohnbaufläche Pulheim P9 und die Gewerbegebiete Pulheim Industriebahn sowie die großen Erweiterungsoptionen für Brauweiler Priorität I und II und weitere Maßnahmen wie etwa eine (Teil- ) Abbindung der bisherigen Streckenführung, berücksichtigen? Der Neu- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten über 3 Mio. € erfolgt auf Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans. Eine wie in der Frage beschriebene Verlegung der L 183 ist nicht im Landesstraßenbedarfsplan enthalten. Es besteht somit für die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen kein Planungsauftrag. Über eine Aufnahme in den Bedarfsplan wird im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans zu entscheiden sein. 2. Welche Schutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner haben Stadt Pulheim und Rhein-Erft-Kreis ins Spiel gebracht, als sie sich im Rahmen der Planung der Regionaltangente für einen vierstreifigen Ausbau der Bonnstraße im Bereich Geyen und Brauweiler ausgesprochen haben (vgl. Seite 16 der Präsentation „Wir machen den Kölner Westen mobil – mit weniger Stau zum Ziel“ https://rhein-erft-kreis.de/sdnet/sdnetrim/UGh VM0hpd2NXNFdFcExjZdwS06mzheiKlngDc-7Mj13rMnO90- ODIpzedYSO5hRK/Micro-soft_PowerPoint_- _Regionaltangente_181016.pptx.pdf)? Im Zuge der Planung von Straßenbauvorhaben sind grundsätzlich auch entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Das verlinkte Dokument ist eine Präsentation des Rhein-Erft-Kreises mit Datum vom 19.02.2019. Die in der Frage angesprochene Seite 16 stellt den in 2016 abgeschlossenen vierstreifigen Ausbau der L 150 (Kerkrader Straße) zwischen Stadtgrenze Köln und A 553 dar. Siehe im Übrigen auch die Vorbemerkung. 3. Welche Schlüsse, basierend auf ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Verkehrssituationen, hinsichtlich Ausbaubedarf und notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchungen zur Bonnstraße im Bereich Pulheim? 4. Welche verkehrsplanerische Bedeutung misst die Landesregierung der gemeinsamen Realisierung der Ostumgehung Pulheim und eines Ausbaus der Bonnstraße im Bereich Pulheim bei? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für den Ausbau der Bonnstraße besteht kein Planungsauftrag, siehe Antwort zu 1. Aufgrund der dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vorliegenden Verkehrsuntersuchungen wird die verkehrliche Situation im Zuge der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans genauer betrachtet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6785 3 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung – vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Rheinischen Revier – den Ausbau der Bonnstraße im Bereich Pulheim nach Aufnahme in die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfplans beschleunigt voranzutreiben? Die Landesregierung hat in den letzten zwei Jahren sowohl die personellen als auch die finanziellen Kapazitäten des Landesbetriebs erhöht, um diesen nach der Planungspriorisierung 2011 und dem damit verbundenen Planungsstopp für viele Vorhaben in die Lage zu versetzen, sich auch wieder Landesstraßenplanungen zuzuwenden. Dies ist im Landesstraßenplanungsprogramm dargelegt (vgl. Vorlage 17/1385). Zusätzlich ist auch noch das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen modifiziert worden, um Straßenplanungen möglichst effizient umzusetzen.