LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6786 07.06.2019 Datum des Originals: 04.06.2019/Ausgegeben: 04.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2308 vom 11. April 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5768 Welche Projekte werden aus dem Sofortprogramm zum Strukturwandel gefördert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm für das Jahr 2019 in Höhe von 240 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen sofort sichtbare Projekte für den Strukturwandel umgesetzt werden. Besonders für die Kommunen, bei denen der Strukturwandel sehr zeitnah beginnt, ist das Sofortprogramm ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von innovativen Projekten. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2308 mit Schreiben vom 4. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Minister für Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz, der Ministerin für Kultur und Wissenschaft und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Welche Projekte hat die Landesregierung für das Sofortprogramm angemeldet? Die Landesregierung ist der Bitte des Bundesfinanzministeriums (BMF) nachgekommen, eine Auswahl bewilligungsreifer Projektvorschläge für das Sofortprogramm vorzulegen. Nach Prüfung durch das BMF und verschiedene weitere Bundesressorts wurden folgende Projekte zur Förderung angemeldet: Einrichtung von Mobilitätsstationen der Zukunft Reviermanagement Gigabit Reallabor „Wärmespeicher-Kraftwerk StoreToPower“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6786 2 Aufbau eines intelligenten regionalen Energiemanagements: Infrastruktur Energie Sicherheit Innovation (IESI) – Operation Center Klimahülle Inkubator Nachhaltige Erneuerbare Wertschöpfungsketten (iNEW) (Alter Titel: Living- Lab Power-to-Chemicals) Fraunhofer Zentrum für Digitale Energie Aachen - Düsseldorf, Korridor für neue Mobilität Fraunhofer-Institut für Geothermie und Energieinfrastruktur Machbarkeitsstudie „Digitale Schiene“ Multimodale Mobilitätsdaten Digital Hardware Hub Neuroinspirierte Technologien der künstlichen Intelligenz Smarte Pendlerparkplätze Stromspeicher Maltaprojekt Aufbau eines gesamtregionalen Radwegenetzes BioSC 2.0: Science-to-Business Center 2. Nach welchen Kriterien wurden Projekte ausgewählt? 3. Wie wurden die Kommunen im Rheinischen Revier bei der Anmeldung der Projekte beteiligt? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Bei der Projektauswahl wurden folgende Kriterien angelegt: Erstens muss jedes Projekt einen über das Einzelprojekt hinausgehenden nachweisbaren Beitrag zur Entwicklung der Zukunftsfelder sowie zu Wertschöpfung, Beschäftigung, nachhaltiger Entwicklung und Lebensqualität im Rheinischen Revier leisten oder expliziten Modellcharakter aufweisen. Zweitens bedarf jedes einzelne Projekt einer Entwicklungsreife, die eine kurzfristige Antragstellung sowie einen vollständigen Mittelabfluss in diesem Jahr ermöglichen. Für eine angemessene räumliche Verteilung der Strukturhilfen wird im Rahmen des langjährig angelegten Regelförderprogramms Sorge zu tragen sein. Die Projektauswahl erfolgte auf Basis der von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier entwickelten Strukturwandelstrategie sowie auf Grundlage des Berichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Die Projekte wurden durch die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit aus aktuellen Bundesprogrammen bewertet. Eine Beteiligung der Kommunen im Rheinischen Revier erfolgte durch Rückkopplung mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. 4. Welche Projekte werden von der Bundesregierung gefördert? Das Sofortprogramm wird aus laufenden Bundesförderprogrammen finanziert, die für diesen Zweck aufgestockt werden. Die Bundesregierung prüft derzeit für jedes Einzelprojekt dessen Förderfähigkeit und identifiziert im Falle einer positiven Bewertung die passende Förderrichtlinie. Zur Abstimmung dieses Verfahrens befinden sich die Antragstellenden mit den fachlich verantwortlichen Referaten in den Bundesministerien in Gesprächen. Erst nach Einreichung der einzelnen Projektanträge sowie der Bewertung durch die bewilligenden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6786 3 Stellen ist abschließend festzustellen, welche der oben genannten Projekte von der Bundesregierung gefördert werden. 5. Welche weiteren Projekte plant die Landesregierung im Rahmen der Soforthilfen von 1,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur Verfügung stellt, noch anzumelden? Der Prozess zur Ausgestaltung des Sofortprogramms zur Förderung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen ist abgeschlossen. Gleichwohl liegen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier und der Landesregierung eine Vielzahl weiterer konkreter Projektvorschläge vor, die den geordneten Auswahlverfahren für das Regelprogramm zugeführt werden. Zudem können jederzeit weitere Projektideen bei der Zukunftsagentur oder der Landesregierung gesammelt werden. Unter anderem in Vorbereitung der Auswahlverfahren befindet sich die Landesregierung mit der Bundesregierung derzeit in Abstimmungen über das Strukturstärkungsgesetz, welches die Rahmenbedingungen für die ab Januar 2020 geltende Förderkulisse im Regelprogramm vorgibt. Parallel entwickelt die Landesregierung gemeinsam mit den Partnern im Rheinischen Revier die das Regelprogramm flankierenden Organisationsstrukturen und Prozessabläufe. Dazu soll die regionale Entwicklungsstrategie inhaltlich weiterentwickelt und konkretisiert werden, um entsprechende Aufrufe und Wettbewerbe zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage soll ein Konzept zur Bewertung und Auswahl von Projektvorschlägen entwickelt werden.