LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6802 04.07.2019 Datum des Originals: 03.07.2019/Ausgegeben: 09.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2597 vom 4. Juni 2019 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/6470 Unzumutbare Zustände bei Altro Mondo auch in Lemgo: Was plant die Landesregierung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Immobiliengruppe Altro Mondo aus Hannover hat in Lemgo am Biesterberg die Verantwortung für über 200 Wohnungen. Die Mieterinnen und Mieter von Altro Mondo leiden seit Jahren unter eklatanten Versäumnissen des Unternehmens: Müllberge, defekte Heizungen oder Aufzüge, Schimmel oder fehlende Warmwasser-Versorgung schränken die Lebensqualität massiv ein. Immer wieder berichten die Medien über das Gebaren des Unternehmens und die unhaltbaren Zustände in den Immobilien. Die Mängel bestehen an vielen weiteren Standorten von Altro Mondo, was den Schluss nahe legt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Offenbar gehört die unzureichende Erfüllung der Pflichten von Vermietern zum Geschäftsmodell des Unternehmens. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2597 mit Schreiben vom 3. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6802 2 1. Hat die Landesregierung neue Erkenntnisse über die Beseitigung der unzumutbaren Zustände in den Immobilien der Altro Mondo Immobiliengruppe, insbesondere in Lemgo aber auch an den anderen Standorten? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die katastrophalen Wohnbedingungen in den Lemgoer Altro Mondo-Häusern zu beseitigen? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um in Zukunft Mietrinnen und Mieter vor vergleichbarer, unlauterer Geschäftspraxis zu schützen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung steht weiterhin in einem konstruktiven Austausch mit den Kommunen, in denen die Deutsche Grundbesitz AG Wohnungsbestände unterhält, die von der Altro Mondo GmbH verwaltet werden. Mit der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) sowie dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) steht den Kommunen ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung, um bei Verwahrlosung Anordnungen zur Durchsetzung der im Gesetz festgelegten Anforderungen an die Ausstattung von Wohnraum zu erlassen. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 2061 (LT-Drs. 17/5390) sowie 2169 (LT-Drs. 17/5845) wird insoweit verwiesen. 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob geeignete Verbände eine Musterfeststellungsklage gegen Altro Mondo planen? 5. Erachtet die Landesregierung eine solche Klage als sinnvoll und erfolgsversprechend ? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung ist ein derartiges Vorhaben nicht bekannt.