LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6816 05.07.2019 Datum des Originals: 05.07.2019/Ausgegeben: 10.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2601 vom 6. Juni 2019 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/6480 Verwendet die Landesregierung die MAUT-Einnahmen sachgerecht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur auf Nachfrage aus dem parlamentarischen Raum mitgeteilt hat, beträgt das Mautaufkommen für das Jahr 2018 für ganz Deutschland, mit Stand vom 11. Februar dieses Jahres, 21.936.128,90 €. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein Anteil von 5.025.433,41 €. Laut dieser Information werden für das zweite Halbjahr 2018 jedoch 24,8120355 Prozent in Abzug gebracht, sodass letztlich an das Land NRW lediglich 3.778.521,09 € zur Auszahlung kommen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2601 mit Schreiben vom 5. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum ist das Maut-Aufkommen in Deutschland und insbesondere in Nordrhein- Westfalen, mit Blick auf den immensen LKW-Verkehr, nicht höher? Die Prüfung der Angemessenheit des Maut-Aufkommens obliegt dem Bund. Die LKW-Maut wird anhand der durch den Bundesgesetzgeber festgelegten Mautsätze pro auf Bundesfernstraßen gefahrenen Kilometern berechnet. Das LKW-mautpflichtige Streckennetz umfasst seit dem 01. Juli 2018 insgesamt ca. 52.000 km Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Der NRW-Anteil der kommunalen Baulast von Bundesstraßen beträgt hiervon ca. 574 km. Das LKW-Mautaufkommen betrug im Jahr 2018 auf allen Bundesautobahnen und Bundesstraßen insgesamt 5,127 Mrd. €. Die Ermittlung findet durch den Bund anhand der Fahrzeugbewegungen auf den jeweiligen mautpflichtigen Streckenabschnitten statt. Das Bundesamt für Güterverkehr erstellt die Berichte zu den Mauteinnahmen mit Differenzierung nach den Baulastträgern sowie den Abzugsbeträgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6816 2 Für Bundesstraßen, die sich in der Baulast von nordrhein-westfälischen Kommunen befinden, beziffert das Bundesamt für Güterverkehr für das 2. Halbjahr 2018 die Mauteinnahmen auf 5,026 Mio. €. Daraus wurde nach Berücksichtigung von Abzugsbeträgen ein Mautanspruch in Höhe von 3,779 Mio. € berechnet. 2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen kommen für das 2. Halbjahr 2018 rund 25 % des Maut-Aufkommens in Abzug? Die Abzüge vom LKW-Mautaufkommen sind in § 11 Abs. 1 und 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) normiert. Von den gesamten LKW-Mauteinnahmen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist gemäß § 11 Abs. 1 BFStrMG ein Festbetrag in Höhe von 150 Mio. Euro als Kompensation der Einnahmeausfälle aus der Absenkung der Kfz- Steuer für deutsche LKW als Maßnahme zur Harmonisierung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa abzuziehen. Zudem werden gemäß § 11 Abs. 2 BFStrMG aus dem Mautaufkommen Ausgaben 1. für den Betrieb, die Überwachung und die Kontrolle des Mautsystems (Systemkosten) sowie 2. für die Durchführung von Programmen des Bundes zur Umsetzung der Ziele Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs (Mautharmonisierung) geleistet. 3. Wie setzt sich dieser Abzug in absoluten Zahlen nach verschiedenen Elementen zusammen? Die Zusammensetzung der in Abzug gebrachten Zahlen ist der unten aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die Beträge des Bundes beziehen sich auf alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen im gesamten Jahr 2018. Bei den Werten der Kommunen ist lediglich das 2. Halbjahr 2018 abgebildet. Bund Kommunen in NRW § 11 Abs. 1 BFStrMG: Festbetrag Kfz-Steuer-Absenkung 150.000 T € 147 T € § 11 Abs. 2 Nr. 1 BFStrMG: Systemkosten 880.059 T € 863 T € § 11 Abs. 2 Nr. 2 BFStrMG: Mautharmonisierung 242.128 T € 237 T € Summe Abzugsbeträge 1.272.187 T € 1.247 T € LKW-Mauteinnahmen 2018 gesamt 5.127.298 T € 5.026 T € Abzuziehender Anteil in Prozent 24,8120355 % 24,8120355 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6816 3 4. Wie verwendet die Landesregierung den Auszahlungsbetrag von 3.778.521,09 € haushaltstechnisch (bitte gesondert nach Haushaltspositionen)? Die LKW-Maut wird im Kapitel 09 140 „Straßenverkehr und kommunaler Straßenbau“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen veranschlagt. Bei Titel 331 21 „Mauteinnahmen für Bundesstraßen in kommunaler Baulast nach § 11 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)“ wird der vom Bund an das Land Nordrhein-Westfalen gezahlte Anteil an der LKW-Maut vereinnahmt. Die Auszahlung an die Kommunen erfolgt aus Titel 883 21 „Zuweisung an Kommunen als kommunale Baulastträger einiger Bundesstraßen nach § 11 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)“. Die vom Bund vereinnahmten Beträge werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet, die Baulastträger für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind.