LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6828 09.07.2019 Datum des Originals: 09.07.2019/Ausgegeben: 12.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2612 vom 12. Juni 2019 der Abgeordneten Verena Schäffer und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6530 Polizeieinsatz in Mülheim an der Ruhr am Samstag, den 8. Juni 2019 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einem Zeitungsbericht der „Neuen Ruhr Zeitung“ vom 10. Juni 2019 soll es am frühen Samstagmorgen, den 8. Juni 2019 im Autonomen Zentrum in Mülheim an der Ruhr zu einem Polizeieinsatz gekommen sein. Anlass soll der Anruf eines Besuchers einer dort stattfindenden Veranstaltung bei der Polizei gewesen sein, der zuvor von der Veranstaltung verwiesen worden war. Nach Eintreffen der Polizei vor Ort sollen sich laut Angaben der Polizei zwei Personen geweigert haben, ihre Identität preiszugeben. Im weiteren Verlauf des Einsatzes soll ein Mann verletzt worden sein, sodass er im Krankhaus wegen einer Platzwunde im Gesicht operiert werden musste, eine Frau und eine Polizistin sollen leichte Verletzung erlitten haben und ein Polizist soll umgestoßen worden sein. Zwei Personen sollen auf eine Polizeiwache in Polizeigewahrsam verbracht worden sein. Auf der Fahrt dorthin soll der in Gewahrsam genommene Mann laut einer Pressemitteilung des Autonomen Zentrums geschlagen worden sein und es sollen rechte Inhalte seitens der Beamtinnen oder Beamten der Polizei geäußert worden sein. Laut Angaben der Polizei soll der Festgenommene Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamte beleidigt, bespuckt und versucht haben, einen Polizisten mit einem Kopfstoß zu treffen. Die zur Entnahme einer Blutprobe auf die Polizeiwache verbrachte weibliche Person soll sich laut Angaben des Autonomen Zentrums bei offener Zellentür unter den Blicken männlicher Beamter habe ausziehen müssen. Einen Großteil ihrer Kleidung habe die Frau bis zum Ende des Gewahrsams nicht wieder anziehen dürfen. Die Polizei soll der Zeitung gegenüber darauf verweisen haben, dass die Durchsuchung von Frauen in einem getrennten Raum stattfinde, in dem nur Polizeibeamtinnen anwesend seien und dessen Tür geschlossen bleibe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6828 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2612 mit Schreiben vom 9. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie vollzog sich der angesprochene Polizeieinsatz im Autonomen Zentrum in Mülheim an der Ruhr am Samstagmorgen, den 8. Juni 2019? (Bitte unter Angabe verletzter Personen.)? 3. Wie vollzog sich der Transport des in Gewahrsam genommenen Mannes zur Polizeiwache in Essen am Samstagmorgen, den 8. Juni 2019? 4. Wie vollzog sich die Durchsuchung der in Gewahrsam genommenen Frau auf der Polizeiwache in Essen am Samstagmorgen, den 8. Juni 2019? 5. Werden Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren von der Polizei anlässlich des Einsatzes im Autonomen Zentrum in Mülheim an der Ruhr am Samstagmorgen, den 8. Juni 2019 geführt? Zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht „Welche Erkenntnisse gibt es zum Polizeieinsatz im „Autonomen Zentrum“ in Mülheim an der Ruhr am 08.06.2019?“ vom 01.07.2019 für die Sitzung des Innenausschusses am 04.07.2019 (Vorlage 17/2256). 2. Wie bewertet die Landesregierung den Polizeieinsatz bzw. die vom Autonomen Zentrum in Mülheim an der Ruhr vorgebrachten Vorwürfe? Zur Frage 2 stelle ich fest, dass auf Grundlage der mir zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen kein Fehlverhalten der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten festzustellen ist. Die getroffenen Maßnahmen halte ich - insbesondere mit Blick auf das Verhalten der Personen aus dem Autonomen Zentrum - für sachgerecht.