LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6829 09.07.2019 Datum des Originals: 09.07.2019/Ausgegeben: 12.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2606 vom 6. Juni 2019 der Abgeordneten Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6485 Lange Leitung beim Digitalpakt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Digitalisierung stellt den Bildungsbereich vor große Herausforderungen und alle Ebenen sind aufgerufen, sich an Lösungen zu beteiligen. Auf Bundesebene gab es schon vor der Bundestagswahl Ankündigungen, dass der Bund die Schulen unterstützen wolle. Im Koalitionsvertrag gab es dann konkrete Absichtserklärungen: 3,5 Milliarden für einen Digitalpakt. Anschließend wurde monatelang über den richtigen Weg gestritten. Am 10. Mai 2019 schließlich hat das Land mit dem Bund die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt geschlossen. In der Pressemitteilung der Landesregierung zur Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung (Presseinformation 392/05/2019) spricht sie selbst von der jahrelangen Hängepartie, der nun endlich die konkrete Umsetzung folgt. Außerdem kündigt sie an, „schnellstmöglich“ Förderrichtlinien zu erarbeiten. Die sind auch dringend erforderlich. Denn mit dem Hinweis, dass in Bälde Mittel aus dem Digitalpakt zur Verfügung stünden, haben Schulträger teilweise die notwendigen Investitionen zurückgestellt und die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 vorrangig in die Sanierung oder den Neubau von Schulen gesteckt. Die Kommunen brauchen Klarheit, was genau in welcher Höhe gefördert wird. Viele sind davon ausgegangen, dass die Landesregierung die „Hängepartie“ genutzt hat, um Förderrichtlinien und Erlasse schon vorzubereiten, damit nach offizieller Unterzeichnung tatsächlich „schnellstmöglich“ gehandelt werden kann oder - wie es an anderer Stelle heißt - dass das Ministerium nun zusammen mit den Schulen und Schulträgern den Digitalpakt zügig und konsequent umsetzen wird. Aber auch vier Wochen nach Unterzeichnung ist immer noch nicht klar, was unter welchen Bedingungen gefördert wird. In der genannten Pressemitteilung wurde ausgeführt, dass für die Förderanträge die Medienkonzepte der Schulen wichtig seien, dass „alle Schulen und alle Schulträger mit schnellem Internet ausgestattet“, die „passgenaue Ausstattung und digitale Infrastruktur implementiert“ und die „erforderlichen Weiterbildungsund Qualifizierungsmaßnahmen für die Lehrkräfte umgesetzt werden.“ Damit wurden hohe Erwartungen geweckt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6829 2 In der Anhörung zum Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen „NRW muss seine Lehrkräfte verlässlich mit digitalen Arbeitsgeräten ausstatten“ am 3. April 2019 wurde von verschiedener Seite vorgetragen, dass das Land als Arbeitgeberin in der Pflicht ist, die Lehrkräfte mit Arbeitsgeräten auszustatten. Das „Rechtsgutachten zur Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ (Information 17/135) von Prof. Michael Wrase, das im Auftrag des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags NRW erarbeitet wurde, schließt die Verantwortung des Landes aus dem § 79 des Schulgesetzes. Die Landesregierung berichtete dem Schulausschuss, dass sie mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu dieser Thematik in intensiven Gesprächen sei. Diese Diskussion ist unabhängig von der Digitalstrategie des Landes, die drei zentrale Handlungsfelder hat: pädagogische Konzepte, die Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus- und -fortbildung. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2606 mit Schreiben vom 9. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Warum liegt die Förderrichtlinie auch Wochen nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung nicht vor? Die Bund-Ländervereinbarung ist am 17.05.2019 in Kraft getreten. Die Zeit danach wurde dazu genutzt, Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren zu führen und den Entwurf einer Förderrichtlinie zu erarbeiten. 2. Welches sind nach Plänen der Landesregierung die Fördertatbestände, besonders in Bezug auf Geräteausstattung von Räumen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften bzw. multiprofessionellen Kräften, die mit Mitteln aus dem Digitalpakt gefördert werden sollen? Die Fördertatbestände ergeben sich aus der Bund-Ländervereinbarung (§ 3). 3. In welcher Höhe soll der Eigenanteil der Schulträger liegen? Die Landesregierung hält die Übernahme des Eigenanteils i.H.v. mindestens 10 Prozent durch die Zuwendungsempfänger für angemessen. 4. Plant die Landesregierung, die Mittel in voller Höhe den Schulen und Schulträgern zukommen zu lassen? Gemäß der Bund-Länder Vereinbarung sollen jeweils fünf Prozent für landesweite und für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden (§ 3 Abs. 3). Alle übrigen Mittel werden den in der Bund- Ländervereinbarung vorgesehenen Zuwendungsempfängern vollumfänglich zur Verfügung gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6829 3 5. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Mittel des Bundes nicht dafür genutzt werden, ureigene Aufgaben des Landes zu finanzieren wie Aus- und Fortbildung und Arbeitsausstattung? Der Förderzweck ist in der Bund-Ländervereinbarung festgelegt.